Lieder covern legal?

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir ja helfen.

Frage:

Was muss ich beachten, wenn ich ein Lied covern will ?

Bsp.: Ein all bekanntes Lied wird als Techno-Version oder Ballermann-Mix gecovert.

Was muss man rechtlich beachten? Muss man an den Urheber etwas zahlen?

Darf man das so einfach?

Vielen Dank!

Ihr Andre Brengel

Hallo Andre,

frohes Neues!

Die entscheidende Frage ist: Wofür soll es genutzt
werden?

Es ist natürlich nicht verboten selbst etwas
nachzuspielen, an einem Stück rumzuexperimentieren und
dieses dann aufzuzeichnen. Es können dann auch Freunde
zu einer Party zu dir nach Hause kommen und sich das
Stück dann anhören! (So blöd das auch klingt,
juristisch ist das völlig okay). Auch für private
Zwecke dürfen eigens gecoverte Stücke genutzt werden,
z.B. für die Musikunterlegung des eigenen Homevideos.

Schwierig wird es dann, wenn dieses von dir veränderte
Stück der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das
bedeutet: Wenn A. Leute für ein Event eintritt bezahlen
(was du z.B. veranstaltest) oder B. An öffentlichen
Plätzen.

Dann muss natürlich Gema angemeldet werden und bezahlt
werden. Langes Kapitel, falls dies der Fall sein sollte
melde dich nochmal. U.U. kann man auch den Künstler
direkt anfragen, das wird bei großen Stars eben
unmöglich.

Gecoverte Stücke dürfen dann öffentlich gespielt
werden, „wenn die eigentliche Melodie so sehr verändert
wurde, das es keinen Wiedererkennungwert zum Orginal“
hat, wie du dir denken kannst Medien-juristisch ein
schwieriges Thema.

Nach meinen Informationen (während des Studiums 2006)
darf eine Strophe/ Zeile sogar mit in das deine
Coverversion mit einfließen, aber nicht mehr. Ob sich
das mittlerweile jetzt geändert hat kann ich nicht
sagen.

Last But not Least spielt es noch eine Rolle, ob der
Künstler noch lebt, bzw. von wann dein gecovertes Stück
ist. Denn hier könnte mittlerweile nach vielen
Jahrzehnten die Verjährungfrist greifen.

Gruß
J

Hallo Andre.

Erstmal gilt: Cover so viel Du möchtest, solange es nicht öffentlich aufgeführt wird oder Du anderweitig damit kommerziell auftreten möchtest (Spielen auf einer privaten Party wie Deinem Geburtstag etc. ist natürlich erlaubt.)
Solltest Du allerdings die Absicht haben, es öffentlich zu spielen musst Du natürlich einige Regeln beachten.
Am einfachsten ist es, wenn das zu covernde Lied bei der GEMA registriert ist. Wenn das der Fall ist, dann beschreibe ich ansatzweise weiter unten den genaueren Ablauf. Falls nicht, solltest Du den Urheber des zu covernden Stückes kontaktieren und Dir Leistungsrechte beschaffen (was natürlich erstens nicht einfach ist und zweitens auch ne Menge kostet).
Falls es Dir jetzt noch nicht zu viel ist, dann schreib mich per eMail an ([email protected]) und ich versuche dann tiefer auf das Thema einzugehen.
MfG

Kigh

Tut mir leid, Andre,
aber da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.
Aber evtl. mein Bekannter, Christian Boguslawski, www.boogysound.de

Mit freundlichen Grüßen
Claudia von Rüden

sorry, nicht mein Metier.
Null Ahnung

Hallo André,

im Prinzip ist das kein Problem.

Ist ein Lied schon veröffentlicht, darf es jeder andere Mensch auch aufnehmen.

Wenn ich Morgen nochmal „Yesterday“ aufnehmen will (zB. als Reggae oder Walzer oder was auch immer) kann ich das einfach machen.

Man muss lediglich die original Urheber (Komponist/Texter) und den Musikverlag der die Rechte besitzt, korrekt auf der eigenen CD angeben bzw. bei Veröffentlichung der eigenen CD so bei der GEMA anmelden. Die GEMA sorgt dann dafür, dass die Gelder, die Texter, Komponist und Musikverlag zustehen, automatisch bei denen landen.

Eine Genehmigung braucht man also grundsätzlich nicht. Was man nicht machen darf, ist an der Melodie oder am Text irgendetwas ändern. Sobald man damit anfängt müssen immer die original Autoren/original Musikverlag die Zustimmung geben.

Also, genau hinschauen bei der eigenen Produktion. Haben wir da etwas an der Melodie oder am Text rumgeschraubt? Wenn nicht ist alles ok. Wenn man sich nicht sicher ist, einfach bei der GEMA anrufen. Die suchen Dir die Adressen der Urheber bzw. des Musikverlags raus. Die kannst Du dann direkt befragen, solltest Du irgendwas verändert haben.

Normalerweise sind ja alle Beteiligten immer froh, wenn ein Dritter ein Werk covered, da so Geld verdient wird.

So richtig zickig stellen sich eigentlich nur große Stars an, die es nicht nötig haben. zB. von Techno-Versionen von Grönemeyer, Maffay etc. würde ich abraten. Sowas mögen die grundsätzlich nicht. Da kommen dann schnell Anwälte und blockieren Dich mit irgendwelchen „Gründen“, obwohl Du formal eigentlich im Recht bist.

Lieben Gruß!
Dayal

Guten Abend,
also wie ich das jetzt verstanden habe, darf ein Lied für mich privat ändern soviel ich will, jedoch wenn ich damit auftreten will, muss ich bei der GEMA blechen…wenn ich jetzt z. B: ein altes Lied nehme, aus diesem Lied für Auftritte auf Festen eine Partyversion mache, muss ich bei der GEMA Gebühren zahlen.

Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?

Gruß
Dekastor