Liedtexte schützen lassen

Wie und wo kann man Liedtexte eigentlich schützen lassen?
Auf dem Patentamt oder wo? Und wieviel kostet sowas?

GEMA
Hallo Katzenwels,

Texte sind geistiges Eigentum des Autors, das fällt nicht unter das Patentrecht (ist nur für technische Erfindungen da), sondern unter das Urheberrecht. Das Patentamt wäre also die falsche Adresse.

Deine Werke sind durch das Urheberrecht „automatisch“ geschützt, die Frage ist nur, ob du im Streitfall deine Ansprüche allein durchsetzen kannst oder du dich einer Verwertungsgesellschaft anschließen willst. Für gedruckte Texte ist die „VG Wort“ zuständig, für Liedtexte die GEMA.
Das heißt, um deine Ansprüche schützen zu lassen, musst du Mitglied der GEMA werden.

Infos gibts sicher hier: http://www.gema.de

Grüße
Wolfgang

Blödsinn…
Hallo Wolfgang,

deine Aussage, dass die GEMA Musikwerke schützt (diese Aussage triffst Du zumindest indirekt) ist FALSCH!

Die GEMA verwaltet nur. Die Gema Archiviert KEINE Noten und keine Texte. Mann kann die GEMA im Streitfalle (Gericht) mitnichten als „Zeugen“ oder „Beweis“ verwenden. Eine notarielle Hinterlegung ist da nötig! Man kann auch ein Einschreiben an sich selber schreiben, und NICHT ÖFFNEN. Ist ein sehr beliebtes Verfahren; sicherer ist der Notar!

Grüßle

Florian

Ach ja …
Hallo Florian,

deine Aussage, dass die GEMA Musikwerke schützt (diese Aussage
triffst Du zumindest indirekt) ist FALSCH!

Habe ich nie behauptet, aber sorry dass mir eine missverständliche Formulierung durchgerutscht ist.

Die GEMA verwaltet nur.

Stimmt. Habe nichts anderes behauptet.

Die Gema Archiviert KEINE Noten und
keine Texte.

Habe ich irgendetwas derartiges behauptet?

Die GEMA führt eine Datenbank, in der die abgemeldeten Werke der angeschlossenen Mitglieder geführt werden, so dass im Falle von Aufführungen die entsprechenden Tantiemen an die Autoren ausgeschüttet werden können. Im Prinzip nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, das Problem mit Katzenwels’ Frage ist, dass überhaupt nicht klar wird, welche Art von „Schutz“ gemeint ist. Falls ein echter Konflikt über die Urheberschaft befürchtet wird, ist die von dir beschriebene notarielle Hinterlegung sicher sinnvoll.

Was hättest du auf Katzenwels’ Ausgangsfrage geantwortet? Zum Patentamt zu gehen? Da könnte höchstens evtl. Markenschutz für den Werktitel beantragt und eingetragen werden.

Grüße
Wolfgang

Kein Blödsinn!
Hei Florian,

der Tipp mit dem ungeöffneten Einschreiben an sich selbst ist zwar alt,im Streitfalle aber wenig wert. Man muß kein Druide sein um als Anwalt der Gegenseite festzustellen, daß der Umschlag auch unverschlossen an sich selbst geschickt worden sein kann. Und weil ich nicht der einzige bin der das weiß, ist die Behauptung, es handele sich dabei um ein „beliebtes Verfahren“, fast noch abenteuerlicher als der Tipp selbst ;o)

Deinen Ausführungen zur GEMA, ist daher auch folgendes anzumerken:
Wolfgang schreibt „Das heißt, um deine Ansprüche schützen zu lassen, musst du Mitglied der GEMA werden.“ Hier irrt Wolfgang in der Tat, denn seine Formulierung suggeriert, daß ohne GEMA-Mitgliedschaft kein Schutz bestünde, was natürlich nicht stimmt. Jedes schöpferische Werk ist rechtlich geschützt, sofern es genügend Eigentümlichkeiten aufweist und nicht (zufällig?) bereits existiert.

Wenn Wolfgang auf Dein „Die GEMA verwaltet nur.“ mit „Stimmt. Habe nichts anderes behauptet.“ antwortet, so ist dies unrichtig, denn aus Wolfgangs obiger Aussage ist abzuleiten, daß die GEMA durchaus auch anderes tut, nämlich Ansprüche schützen.

Wäre Wolfgang bei dieser ursprünglichen Aussage geblieben, läge er näher an der Realität, denn die GEMA hat sich in gewissem Maße tatsächlich den Schutz der Urheberrechte zur Aufgabe gemacht; in § 2, Abs. 1 der GEMA-Satzung heißt es:
„Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung.“

In der Praxis aber wird der Schutz eines Werkes i. d. R. vom Urheber und (wenn vorhanden) seinem Verlag geleistet, vor allem dann, wenn es um den Nachweis der Priorität geht, also darum, welcher Künstler ein bestimmtes Werk zuerst (und damit vermutlich überhaupt) ersonnen hat. Wenn z. B. bei einem gewerblich verwendeten Musikstück strittig ist, ob es gecovert ist oder Samples enthält, dann streiten sich ggf. die Urheber und deren Verlage miteinander; die GEMA, BMI, PRS, ASCAP oder sonstwelche Verwertungs(!)gesellschaften drehen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gelassen die Daumen und frieren etwaige Einnahmen ein (s. § 5 Abs. 3 GEMA-Verteilungsplan) und sind auch sonst hauptsächlich als Bevollmächtigte mit Clearing und Inkasso der übertragenen Nutzungsrechte betraut.

Wenn also ein des Plagiats Bezichtigter sich auf eine bereits erfolgte GEMA-Registrierung berufen kann, so hat das sicherlich höheres juristisches Gewicht, als ein an sich selbst verschicktes Couvert, womit Wolfgangs erster Hinweis wahrlich nicht ohne Bedeutung ist! Oft werden in den Fachzeitschriften der Musikbranche auch sog. „Titelschutzanzeigen“ geschaltet, darin wird ein Werk vor dessen Erscheinen öffentlich angekündigt. Ausreichen sollte die beglaubigte Hinterlegung bei einem oder mehreren Rechtsanwälten oder Notaren. Die konsequenteste Maßnahme aber ist letzlich der Eintrag in die Urheberrolle des Patentamts.

Grüße vom
R o b.

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soweit ich weiss weist die gema selber darauf hin das sie nicht für die wahrung von Rechten zuständig ist. stand (oder steht) irgendwo auf deren website.

abgesehen davon ist die GEMA ein großer betrugsverein, dem beizutreten sich eh nicht lohnt.

die einzige wirkliche möglichkeit ist folgende : eine Audio-CD mit dem Song, eventuelle Notenblätter, Textblätter und alles andere was man für den Song erschaffen hat in einem Umschlag eintüten, bei einem Notar hinterlegen und sich das Datum notariell beglaubigen lassen.

Kostet mich jedesmal 25 Euro, und der Sinn der ganzen Aktion ist einfach nur das man gegebenenfalls vor Gericht nachweisen kann, *wann* man sein Lied beim Notar hinterlegt hat und daß das eher geschah als beim Konkurrenten.

Langsaaaaaaam… :smile:
Moin Rob!

der Tipp mit dem ungeöffneten Einschreiben an sich selbst ist
zwar alt,im Streitfalle aber wenig wert. Man muß kein Druide
sein um als Anwalt der Gegenseite festzustellen, daß der
Umschlag auch unverschlossen an sich selbst geschickt worden
sein kann.

Nicht beim Einschreiben! Beim Einschreiben (Zumindest beim Rückschein) MUSS der Umschalg zu sein! (Sagt mein POST-Mann). Das das Post-Verfahren natürlich Lückenhaft ist (es lebe Wasserdampf) ist klar. Hilft aber im Streitfalle doch, wenn die Gegenseite „nur“ leere Behauptungen hat! Mittlerweile gibts es sogar „Sicherungsfirmen“ (in der letzten Keyboards oder vorletzten stand da, glaube ich, auch was).

Und weil ich nicht der einzige bin der das weiß,
ist die Behauptung, es handele sich dabei um ein „beliebtes
Verfahren“
, fast noch abenteuerlicher als der Tipp selbst

Das ist falsch! Es gibt echt einige die das machen (ich gehören NICHT dazu). Beliebt heißt ja nicht auch „sinvoll“, oder „gut“!

Wolfgang schreibt „Das heißt, um deine Ansprüche schützen
zu lassen, musst du Mitglied der GEMA werden.“
Hier irrt
Wolfgang in der Tat, denn seine Formulierung suggeriert, daß
ohne GEMA-Mitgliedschaft kein Schutz bestünde, was natürlich
nicht stimmt. Jedes schöpferische Werk ist rechtlich
geschützt, sofern es genügend Eigentümlichkeiten aufweist und
nicht (zufällig?) bereits existiert.

Das sagte ich doch, oder?
Übrigens: Häufiger kommt bei solchen Prozessen ein Musikwissenschaftler auf den Trichter, dass die zur Debatte stehende Melodie schon von Mozart oder Bach (…) auf die Welt geholt wurde. An „neue Kompositionen“ glaube ich eh nicht!

Wenn also ein des Plagiats Bezichtigter sich auf eine bereits
erfolgte GEMA-Registrierung berufen kann, so hat das
sicherlich höheres juristisches Gewicht, als ein an sich
selbst verschicktes Couvert, womit Wolfgangs erster Hinweis
wahrlich nicht ohne Bedeutung ist!

Da weiß ich von anderen Prozessen! Denn: Ich kann der Gema an Titeln melden, was ich will! Nur weil ich ein Titel „Sie ist weg!“ an die Gema melde, komme ich mit den Fanta4 noch lange nicht in Konflikt, solange ich mich Inhaltlich nicht bedient habe. Deine Aussage ist schlicht Unsinn!

Beste Grüße

Florian

Noch langsamer!
Tach auch Florian,

Nicht beim Einschreiben! Beim Einschreiben (Zumindest beim
Rückschein) MUSS der Umschalg zu sein! (Sagt mein POST-Mann).
Das das Post-Verfahren natürlich Lückenhaft ist (es lebe
Wasserdampf) ist klar. Hilft aber im Streitfalle doch, wenn
die Gegenseite „nur“ leere Behauptungen hat! Mittlerweile
gibts es sogar „Sicherungsfirmen“ (in der letzten Keyboards
oder vorletzten stand da, glaube ich, auch was).

Das weiß ich zwar auch, aber mein Gott, die Gerichte sind auch nicht dämlich, ganz im Gegenteil zu so manchen Postlern: Wenn ich einen Umschlag mit einer Spur wiederverschließbarem Streifen (wie bei den Haftnotizzetteln) versehe, dergestalt zuklebe und zum Versand aufgebe, möchte ich den Schaltermenschen sehen, der dann sagt: „Des geht so net, des muß ganz zu. Den kann ich so net annehmen!“ Daneben schlage ich folgende Wette ein: Ich muß es bei nicht mehr als 20 Postämtern/-agenturen versuchen, einen völlig offenen Umschlag abzuschicken und es wird mindestens einmal funktionieren. Kurz: Wer mit dieser Methode tricksen will, der schafft das auch, und jeder Anwalt weiß das.

Das mit den Sicherungsfirmen kannte ich allerdings noch nicht - witzige Idee…

Das ist falsch! Es gibt echt einige die das machen (ich
gehören NICHT dazu). Beliebt heißt ja nicht auch „sinvoll“,
oder „gut“!

Das ist leider nicht falsch! Du scheinst doch bereits bei einigen einschlägigen Prozessen am Ball geblieben zu sein, dann müßte Dir doch klar sein, daß, wenn Du als hutzeliger Musiker es mal geschafft hast, daß sich eine CD verkauft, Du ziemlich blaß aussiehst, wenn Du zur Entkräftung eines von einem Major-Label vertretenen Plagiatvorwurfs nichts weiter hast als diesen erbärmlichen und leicht manipulierbaren Selbstumschlag! Das wird vor Gericht sofort in der Luft zerfetzt. (Nochmal der Ratschlag: Bloß nicht allein darauf verlassen!) So, und all das hat sich schon seit geraumer Zeit in der Musikerszene herumgesprochen und mithin ist dieses Verfahren ziemlich aus der Mode gekommen. Wozu gibt es sonst wohl solche Sicherungsfirmen, wenn man es genausogut an sich selbst hätte schicken können für umme?

Ich fasse zusammen:
Der Tipp ist abenteuerlich, weil wirkungslos.
Die Aussage, das An-sich-selbs-versenden ist beliebt ist abenteuerlich, weil im Hinblick auf diverse Veröffentlichungen (Zeitschriften [Quellenangabe zu einer KEYBOARDS-Ausgabe folgt], Ratgeber-bücher] nicht anzunehmen ist, daß sich das Heer selbsternannter Musiker bei der Sicherung seiner Rechte mit solchen leicht manipulierbaren und damit angreifbaren Tricks begnügt. Meine Erfahrung mit Musikschaffenden bestätigt dies.

Wolfgang schreibt „Das heißt, um deine Ansprüche schützen
zu lassen, musst du Mitglied der GEMA werden.“
Hier irrt
Wolfgang in der Tat, denn seine Formulierung suggeriert, daß
ohne GEMA-Mitgliedschaft kein Schutz bestünde, was natürlich
nicht stimmt. Jedes schöpferische Werk ist rechtlich
geschützt, sofern es genügend Eigentümlichkeiten aufweist und
nicht (zufällig?) bereits existiert.

Das sagte ich doch, oder?

Ich weiß, ich wollte nicht nur den Sachverhalt, sondern auch den Wortwechsel ein wenig zusammenfassen um es übersichtlich zu halten.

Übrigens: Häufiger kommt bei solchen Prozessen ein
Musikwissenschaftler auf den Trichter, dass die zur Debatte
stehende Melodie schon von Mozart oder Bach (…) auf die Welt
geholt wurde. An „neue Kompositionen“ glaube ich eh nicht!

Ja, das ist schon eine witzige Sache. Aber so richtig interessante Prozesse, die die Priorität eines Stückes zum Gegenstand haben, sind interessanterweise immer seltener, statt häufiger zu beobachten…

Wenn also ein des Plagiats Bezichtigter sich auf eine bereits
erfolgte GEMA-Registrierung berufen kann, so hat das
sicherlich höheres juristisches Gewicht, als ein an sich
selbst verschicktes Couvert, womit Wolfgangs erster Hinweis
wahrlich nicht ohne Bedeutung ist!

Da weiß ich von anderen Prozessen! Denn: Ich kann der Gema an
Titeln melden, was ich will! Nur weil ich ein Titel „Sie ist
weg!“ an die Gema melde, komme ich mit den Fanta4 noch lange
nicht in Konflikt, solange ich mich Inhaltlich nicht bedient
habe. Deine Aussage ist schlicht Unsinn!

Na, bei der Diktion wirst Du es vertragen können und müssen, wenn ich Dir vorwerfe, daß Du meinen Test entweder nicht gelesen oder nicht vestanden hast.

An „Titeln“ kannst Du der GEMA in der Tat melden, was Du willst. Ich habe nirgens behauptet, daß man bei einer Titelwiederholung mit einem früheren Titelinhaber in Konflikt gerät. Welche meiner Aussagen ist denn dann der schlichte Unsinn?!?

Mit meiner Aussage, auf die Du hier scheinbar reagierst und die oben zitiert ist, habe ich feststellen wollen, daß man für den Prioritätsnachweis vor Gericht durchaus eine GEMA-Verwertung anführen kann. Glaubst Du etwa, die Verwertungsgesellschaften bringen nur den Titelnamen eines Stückes mit dem Urheber in Verbindung?
Außerdem werden solche Prozesse fast ausschließlich um solche Titel geführt, die einen gewissen Umsatz aufweisen können - sei es Umsatz durch Tonträgerverkauf oder durch Airplayeinsätze; bei solchen Titeln lohnt es sich überhaupt erst. Wenn aber ein Titel durch Einnahmen aufgefallen ist, wird es für das Gericht ein leichtes sein, mit Hilfe der GEMA festzustellen, für welchen Song genau das Geld geflossen ist, womit dann die GEMA als Beweishelfer gelten kann.

Ich habe auch nicht behauptet, daß eine GEMA-Verwertung auch stets allein imstande ist, Plagiatsvorwürfe zu entkräften. Aber Du konntest auch nicht darlegen, wieso im von mir angeführten Szenario der GEMA-Verwertungshinweis nicht hilfreich wäre; schon gar nicht hast Du diesen Hinweis dem Selbst-Couvert als Beweisführungshilfe gegenübergestellt, was doch hier gerade das Kernthema ist!!!

Die Prozesse die Du hier ansprichst haben meist etwas anderes zum Gegenstand, nämlich die Frage, ob etwas gecovert wurde. Das ist ein Unterschied zu der Frage, welcher Titel zuerst da war!

Ich weise den Unsinn also weit von mir, weil Deine Ausführungen in keiner Weise geeignet sind, irgendwelche meiner „Aussagen“ zu falsifizieren. Schreib doch einfach mal etwas präziser und gehe konkret auf das ein, was angeblich falsch ist. Versteh mich nicht falsch: Ich bin selbstverständlich nicht unfehlbar, aber Du kannst auch nicht erwarten, daß ich es hinnehme, wenn mich Du ohne erkennbare Argumentation kritisierst?

Na komm, leg los! Zeig mir meinen Denkfehler - aber diesmal mit einer lückenlosen Argumentationskette, vorher verbitte ich es mir, des „Unsinns“ geziehen zu werden ;o)

Freunde?

R o b.

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Hallo Looza,

soweit ich weiss weist die gema selber darauf hin das sie
nicht für die wahrung von Rechten zuständig ist. stand (oder
steht) irgendwo auf deren website.

Wie deutest du das folgende?

Der Tätigkeitsbereich der GEMA ergibt sich aus ihrem Namen, „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, aus § 2 ihrer Satzung: „Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung“ und aus den Berechtigungsverträgen, die die GEMA mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließt.

Quelle: http://www.gema.de/wirueberuns/

abgesehen davon ist die GEMA ein großer betrugsverein, dem
beizutreten sich eh nicht lohnt.

Das ist eine sehr pauschale Aussage. Kannst du diese Behauptung irgendwie belegen?

Wolfgang

Ergänzung…
Achtung! Hiermit…

Das weiß ich zwar auch, aber mein Gott, die Gerichte sind auch
nicht dämlich, ganz im Gegenteil zu so manchen Postlern:

…habe ich nicht Poster (= Menschen, die hier posten, Artikel schreiben, Postings abgeben) gemeint, sondern Menschen von der Post. Mir ist das potentielle Mißverständnis eben erst aufgefallen.

Grüße (*winkewinke*)
R o b.

Wie deutest du das folgende?

Der Tätigkeitsbereich der GEMA ergibt sich aus ihrem Namen,
„Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte“, aus § 2 ihrer Satzung: „Zweck des
Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner
Rechte im Rahmen dieser Satzung“ und aus den
Berechtigungsverträgen, die die GEMA mit Komponisten,
Textdichtern und Musikverlegern abschließt.

es geht da nur um die *verwertungsrechte*, d.h. das der künstler für das spielen etc. seiner songs geld erhält.

abgesehen davon ist die GEMA ein großer betrugsverein, dem
beizutreten sich eh nicht lohnt.

Das ist eine sehr pauschale Aussage. Kannst du diese
Behauptung irgendwie belegen?

nun ja, ehrlich gesagt hab ich keine lust, es hat über dieses Thema an anderen Stellen genug Diskussionen gegeben.
Der einfachste Weg ist sich einmal über die Aufgaben und Wirkungsweisen vergleichbarer Organisationen in anderen Ländern zu informieren und das mit der GEMA gegenzuchecken.
Die GEMA verteilt 90% ihrer Einnahmen an 10% ihrer Mitglieder, die größtenteils aus der Sparte Volksmusik oder Dummenpop Marke Bohlen kommen. Weiterhin ignoriert die GEMA sämtliche neuere Musikrichtungen und zieht den Leuten aus der Ecke jährlich den Mitgliedsbeitrag aus der Tasche, ohne irgendwas zurückzugeben.
Das ganze führt einfach zu der Feststellung das die GEMA ein Verein ist, der darauf bedacht ist diversen hochdotierten Mitgliedern soviel Airplay und Einnahmen wie möglich zu bescheren und sich um den Rest einen feuchten D… kümmert.

In anderen Ländern kann man z.b. als kleiner Musiker von der Verwertungsgesellschaft Stipendien erhalten oder wird unterstützt Konzerte zu bekommen oder die Gesellschaften kümmern sich darum durch ihre Rabatte o.ä. bei CD-Herstellern zu erhalten usw usf.
D.h. man wird als Musiker *unterstützt*.

Von der GEMA profitieren aber nur ein paar Leute, die eh schon steinreich sind. Andererseits hält sich die GEMA aber wiederrum für berechtigt, Gebühren für MP3-Downloads in Deutschland zu erheben oder CD-Rohlinge zu besteuern.

Hallo Looza,

es geht da nur um die *verwertungsrechte*, d.h. das der
künstler für das spielen etc. seiner songs geld erhält.

Zugegeben, das ist nur ein Teilbereich der Rechte des Urhebers, aber damit ist deine pauschale Aussage, dass die GEMA nicht für die wahrung von Rechten zuständig ist so jedenfalls nicht haltbar.

nun ja, ehrlich gesagt hab ich keine lust, es hat über dieses
Thema an anderen Stellen genug Diskussionen gegeben.

Wo?

Der einfachste Weg ist sich einmal über die Aufgaben und
Wirkungsweisen vergleichbarer Organisationen in anderen
Ländern zu informieren und das mit der GEMA gegenzuchecken.

Einverstanden, will mich da gerne informieren.

Die GEMA verteilt 90% ihrer Einnahmen an 10% ihrer Mitglieder,
die größtenteils aus der Sparte Volksmusik oder Dummenpop
Marke Bohlen kommen.

Vermutlich hast du recht (die genauen Zahlen kenne ich nicht), aber inwieweit kann man das der GEMA zum Vorwurf machen? Die GEMA hat schließlich keine Möglichkeit, den Radio- und Fernsehsendern vorzuschreiben, welche Musik sie zu senden haben. Die Sender spielen das, was das Publikum (vermeintlich) hören will, insofern hat bekanntlich jedes Land die Musikszene, die es verdient :wink:

Weiterhin ignoriert die GEMA sämtliche
neuere Musikrichtungen

Tut sie das???

und zieht den Leuten aus der Ecke
jährlich den Mitgliedsbeitrag aus der Tasche, ohne irgendwas
zurückzugeben.

Geht es dir um ein differenzierteres Beitragssystem? So dass Urheber, deren Musik vermutlich nur wenig gespielt werden wird, für einen geringen Beitrag dennoch die Dienste der GEMA in Anspruch nehmen könnten? Das erschiene mir auch sinnvoll.

Das ganze führt einfach zu der Feststellung das die GEMA ein
Verein ist, der darauf bedacht ist diversen hochdotierten
Mitgliedern soviel Airplay und Einnahmen wie möglich zu
bescheren und sich um den Rest einen feuchten D… kümmert.

Die GEMA beschert niemandem Airplay, s.o., insofern kann ich diese Aussage nicht nachvollziehen.

In anderen Ländern kann man z.b. als kleiner Musiker von der
Verwertungsgesellschaft Stipendien erhalten oder wird
unterstützt Konzerte zu bekommen oder die Gesellschaften
kümmern sich darum durch ihre Rabatte o.ä. bei CD-Herstellern
zu erhalten usw usf.
D.h. man wird als Musiker *unterstützt*.

Die erste konkrete Aussage von dir, wie es bei der GEMA besser laufen könnte. Das erscheint mir in der Tat ein sinnvoller Gesichtspunkt.

Grüße
Wolfgang

Hallo Looza,

es geht da nur um die *verwertungsrechte*, d.h. das der
künstler für das spielen etc. seiner songs geld erhält.

Zugegeben, das ist nur ein Teilbereich der Rechte des
Urhebers, aber damit ist deine pauschale Aussage, dass die
GEMA nicht für die wahrung von Rechten zuständig ist so
jedenfalls nicht haltbar.

ja, ich denke wir haben da alle ein wenig aneinander vorbeigeredet, ich bezog mich immer auf die urheberrechte bzw. gerichtliche auseinandersetzungen darum wer irgendein stück originär erschaffen hat (und darum ging dieser thread auch).

nun ja, ehrlich gesagt hab ich keine lust, es hat über dieses
Thema an anderen Stellen genug Diskussionen gegeben.

Wo?

nun, zum beispiel hat die zeitschrift „keyboards“ vor einigen jahren noch versucht sachlich an die ganze sache ranzugehen und hat über monate immer wieder artikel von musikern, anwälten und anderen leuten gedruckt die sich mit der GEMA auseinandergesetzt haben, inklusive vorschlägen wie sich die GEMA verändern müsste etc. das war, soweit mir bekannt ist so das umfassendste.
dazu flackern immer mal wieder kurze diskussionen in musikzeitschriften auf wie der spex oder debug, aber das ist nur von sehr kurzer dauer, da sich eben alle leute aus den neueren musikrichtungen inzwischen damit abgefunden haben das die GEMA so ist wie sie ist.

wie angedeutet hatte ich vor einigen jahren ein gespräch mit einem dänen und neulich ein gespräch mit einem holländer und da ist mir klar geworden, was für eine Rolle die GEMA eben spielen *könnte*.

Der Däne z.b. hat halt seine Musik eingereicht und hat dann von der dänischen Organisation ein zinsloses Darlehen bekommen um sein Studio zu vervollständigen, der Holländer ist in einer Datenbank von Musikern und kriegt von der Organisation regelmäßig Angebote für Konzerte und ähnliches, weil da eben versucht wird Kontake zwischen Klubs und Musikern zu knüpfen. Außerdem wird er im Bedarfsfall unterstützt um Platten oder CDs so billig wie möglich zu produzieren und kann sich dann auch auf ein Netzwerk verlassen das die Sachen in die Läden bringt.

Hier in Deutschland musst du dich um alles selber kümmern, und die GEMA ist dabei zum einen absolut keine Hilfe und zum anderen wirft sie dir noch Knüppel zwischen die Beine wenn du nicht Mitglied bist.

Die GEMA ist im Endeffekt nur damit beschäftigt aufzulisten wer wann wo gespielt wurde und dann nach einem undurchschaubaren Schlüssel die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren von Radiostationen und anderen GEMA-Gebühren an die Künstler zu verteilen, was aber eben darauf hinausläuft das Dieter Bohlen, der eh schon tausende von CDs verkauft und jedesmal Geld bekommt wenn er sein Gesicht in eine Kamera hält, von da auch noch jede Menge bekommt.

Und wie gesagt, problematisch ist es einfach ab dem Punkt wo man z.b. weiss das von jedem gekauften Rohling ein Großteil der GEMA-Gebühr direkt auf Bohlens Konto landet, oder wenn man als GEMA Mitglied brav seine 30 Euro (weiß grade nicht genau) Jahresbeitrag zahlt, von denen dann jährlich 0,27 Euro zurückkommen und also wieder 5 Euro oder so direkt bei ihm landen, oder wenn man wie wir ein Internetlabel betreibt, das kostenlos Musik zum Download anbietet und die GEMA dann auf einmal der Meinung ist, wir müssten für jeden (!) runtergeladenen Track einige Cent (!) bezahlen, egal ob wir Mitglied sind oder nicht und wir aber auf der anderen Seite wieder wissen das eben genau dieses Geld auch wieder nur auf den Konten der Leute landet, die eh ständig Top10 Hits haben.

Dazu kommt halt noch, das die GEMA eben mitnichten eine irgendwie staatlich autorisierte Organisation ist, sondern ein privates Unternehmen aber sich trotzdem ständig aufführt als hätte sie Gottes Gewalt (siehe CD-Rohlinge, siehe MP3-Downloads).

nochwas dazu, weil ich das genauer erklären muss :

ich bin bei einem netlabel. das bedeutet im endeffekt, das ich und ein paar andere leute musik machen und diese musik auf eine website stellen, zum frei runterladen.
Wir sind zwei deutsche, einer davon ist bei der GEMA, und der rest ist aus finnland, holland und england.

jetzt hat also vor zwei jahren oder so die GEMA kundgetan, das jeder, der in Deutschland Musik ins Netz stellt für jeden runtergeladenen Track Geld bezahlen muss, und zwar richtig viel (20 Cent pro Minute oder so waren das).

Daraufhin habe ich mich mal ein paar EMails an die GEMA geschickt um das abzuklopfen und das „Gespräch“ lief etwa so ab :

F:Stimmt das ?

A:Ja.

F:Ich bin aber gar nicht GEMA Mitglied, die anderen auch nicht.

A:smiley:as ist egal, es geht um alle Musiken. Werden sie doch GEMA-Mitglied.

F:Werden dann die Downloads in den Verwertungsschlüssel einbezogen ?

A:Nein, das wird weiterhin über Radioplay etc. abgerechnet, downloads spielen da nicht mit rein.

F:Na toll, ich kriege aber 100%ig null Airplay, also bezahle ich sonstwieviel Geld für die Downloads und 30 Euro Jahresgebühr und kriege keinen Cent zurück.
Aber egal. Die meisten Leute die die Stücke erschaffen haben sind gar nicht Deutsche.

A:smiley:as ist egal, die GEMA hat verträge mit den Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern.

F:smiley:ie sind aber auch nicht Mitglied bei den Verwertungsgesellschaften in ihren Ländern.

A:smiley:as ist egal.

F:smiley:ie Musik liegt aber gar nicht auf deutschen Serven, sondern in Finnland, Japan etc.

A:smiley:as ist egal. Wenn die verlinkende Webseite in Deutschland ist, müssen sie bezahlen.

Und da stellt sich dann für mich echt die Frage, woher die GEMA überhaupt das Recht nimmt, Geld von allen zu verlangen, warum ich mich der GEMA überhaupt nicht entziehen kann (z.b. ein schriebs von allen künstlern das sie keinen Wert drauf legen ihre rechte von der GEMA schützen zu lassen bringt überhaupt nix, das ist denen egal) und was mir die GEMA eigentlich bringt.

Um es mal auf einen Nenner zu bringen : Vergleichbare Organisationen in anderen Ländern sorgen dafür das z.b. 10% der Einnahmen von musikalischen Schwerverdienern zur Förderung von unbekannteren, kleinen Musikern verwendet werden, während die deutsche GEMA sicher gehen will das deutsche Schwerverdiener nicht 100% sondern 120% ihrer Einnahmen bekommen.

Wie gesagt, wenn man nicht ständig was im Radio dudeln hat verliert man bei der GEMA eher Geld als das man welches bekommt.

und noch was vergessen :

wusstest du das bei jeder techno/house-party dieter bohlen und konsorten geld bekommen ? kennst du diesen fakt ?

Hallo Looza,

und noch was vergessen :

wusstest du das bei jeder techno/house-party dieter bohlen und
konsorten geld bekommen ? kennst du diesen fakt ?

Nein. Klingt interessant, weißt du näheres, wie das zustande kommen soll?

Danke auch für die anderen Infos?

Grüße
Wolfgang

Nein. Klingt interessant, weißt du näheres, wie das zustande
kommen soll?

Normalerweiser muss der veranstalter von irgendwelchen Veranstaltungen Listen ausfüllen welche Musik gespielt wird. Irgendwie machen das aber ganz viele Leute nicht (z.b. die meisten Techno/Rock/Indie/wasauchimmer-Clubs).

Wenn der GEMA also eine Veranstaltung gemeldet wird, aber keine Liste mit den gespielten Titeln vorliegt, geht sie einfach davon aus das der „normale“ Prozentsatz gespielt wurde, und das heisst halt 60% Volksmusik, 20% Dieter Bohlen etc. und so weiter, und halt 0.01% von der Musik die da wirklich den ganzen Abend lief.

D.h. also, das jeden Freitagabend im Club um die Ecke die Wildecker Herzbuben und Dieter Bohlen Geld verdienen.
Und da gibt es halt auch Leute, die einfach gern hätten, das die GEMA zumindest mal Kategorien für Veranstaltungen einführt und nicht einfach ihren generellen Verwertungsschlüssel verwendet, aber das wollen die halt nicht. Dabei wäre es nicht so schwer solche Veranstaltungen nach „Elektronische Musik“, „Indie-Rock“, „Gothic“ oder was auch immer zu unterscheiden und das so eingenommene Geld an die Künstler eben dieser Sparten zu verteilen.

Das ist z.b. einer der Gründe warum fast keine Elektronischen Musiker bei der GEMA sind, denn selbst wenn du mal einen echten Clubhit hast kriegst du von der GEMA seltenst einen Cent.

Der Kritikpunkt ist aber natürlich ursächlich, das die Betreiber solcher Clubs zu faul sind die Listen der GEMA auszufüllen.