Lieferadresse in Rechnungen angeben

Muß die Lieferadresse von Waren grundsätzlich in Rechnungen explizit angegeben werden? Und wird hier unterschieden in 1.) Lieferadresse und Rechnungsempfänger gleich und 2.) Lieferadresse und Rechnungsempfänger abweichend ?

Wo im Handelsgesetzbuch ist dieses verankert?

Pflichtangaben in Rechnungen
Hi !

Weder im HGB noch im BGB gibt es Vorschriften über Pflichtangaben in Rechnungen.

Das BGB kennt im § 368 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html) nur die „Quittung“, als Bestätigung für den Leistungsaustausch (bitte nicht mit der umgangssprachlichen Verwendungen dieses Wortes verwecheln!).

Die grundlegendste Bestimmung findet sich daher im § 14 Abs. 4 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
wobei anzumerken ist, dass es sich hier ausschließlich um eine Vorschrift des Steuerrechts und nicht des Zivilrechts handelt.

Daneben enthalten andere steuerliche Vorschriften (§ 4 V EStG) aber auch berufsrechtliche Vorschriften (§ 9 Abs. 1 StbGebV http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__9.html) noch Regelungen, die zu einer wirksamen Rechnung dazugehören.

BARUL76