Muß die Lieferadresse von Waren grundsätzlich in Rechnungen explizit angegeben werden? Und wird hier unterschieden in 1.) Lieferadresse und Rechnungsempfänger gleich und 2.) Lieferadresse und Rechnungsempfänger abweichend ?
Wo im Handelsgesetzbuch ist dieses verankert?
Pflichtangaben in Rechnungen
Hi !
Weder im HGB noch im BGB gibt es Vorschriften über Pflichtangaben in Rechnungen.
Das BGB kennt im § 368 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html) nur die „Quittung“, als Bestätigung für den Leistungsaustausch (bitte nicht mit der umgangssprachlichen Verwendungen dieses Wortes verwecheln!).
Die grundlegendste Bestimmung findet sich daher im § 14 Abs. 4 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
wobei anzumerken ist, dass es sich hier ausschließlich um eine Vorschrift des Steuerrechts und nicht des Zivilrechts handelt.
Daneben enthalten andere steuerliche Vorschriften (§ 4 V EStG) aber auch berufsrechtliche Vorschriften (§ 9 Abs. 1 StbGebV http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__9.html) noch Regelungen, die zu einer wirksamen Rechnung dazugehören.
BARUL76