ein Bekannter fragte, ob er Pakete an meine Adresse liefern lassen könne. Er bezahlt die Rechnungen. Haben es so abgemacht. Die Pakete kamen und er holte sie auch ab. Nun bezalt er trotz mehrfacher aufforderung nicht die Rechnungen und die Firmen treten an mich heran. Bei nachfrage der Polizei meinten die soll per Einschreiben den Zahler kontaktieren, aber er hat das einschreiben nicht angenommen und es kam zurück. Was kann ich tun??
Wessen Name steht auf dem Paket und auf der Bestellung/Rechnung drauf ?
Dein Name (und deine Anschrift) oder Name des Bekannten( und deine Anschrift ) ?
Das wäre der wichtige Unterschied, wer als Besteller auftrat und wer bezahlen muss.
Darf man mal erfahren, welchen Grund der „Bekannte“ angegeben hat, warum er Paket an deine Anschrift liefern lassen will ?
Unter seinem Namen könnte man noch verstehen, etwa weil er oft abwesend ist und Paket so nicht annehmen kann.
Aber unter Deinem Namen ? Das klingt sofort nach Betrugsverdacht ! Und zur Beihilfe zum Betrug.
Und dann wundert es mich sehr, die Polizei soll geraten haben "Schreib mal per Einschreiben an den „Bekannten“ .
Der Bekannte ist viel unterwegs und er hat per Lastschrift online Bestellt über sein Konto.
Die Polizei meinte so könne sie nichts machen, ich müsste ihn mit einer Frist auffordern zu bezahlen.
Die Polizei meinte so könne sie nichts machen, ich müsste ihn
mit einer Frist auffordern zu bezahlen.
welchen vertrag genau hast du denn mit dem versender? genau: gar keinen! aufgrund welchen vertrages kommen also mahnungen etc. zu dir? genau: es gibt keinen.
du könntest dem versender anbieten, dass der die sachen bei dir abholt. ansonsten kann er dich mal.
aber: mahnbescheiden (nicht: mahnungen) sollte man unbedingt widersprechen. sonst entstehen daraus unangenehme ansprüche.
der versender soll sich gefälligst an seinen vertragspartner wenden: den besteller. ist doch das problem allein dieser beiden, wenn die lastschrift nicht funktioniert.
das meiste wurde ja schon geschrieben, wie ich sehe.
Entscheidend ist, zwischen wem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Wichtig ist auch auf jeden Fall, dass Du nicht den Kopf in den Sand steckst, sondern bei der Aufklärung mithilfst, sonst wird Dich die Sache - je nach Menge - überrollen.
Ggf. wäre es auch ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, da hier in erster Linie Laien ihr Rechtswissen preisgeben (und keine vollwertige Rechtsberatung durchführen dürfen).
Ehrlich gesagt ist das mit den bisherigen Angaben so ein Anfänger-Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt-Ding. Ich bin zwar nicht mal das Aber man kann schon grob einschätzen, wann etwas kompliziert ist und wann nicht. Wenn kein Vertrag besteht, bestehen auch keine vertraglichen Ansprüche gegen dich; eine klare Nummer.
Du selbst hast, soweit von hier aus erkennbar, nie eine Vertragserklärung abgegeben. Dem Freund hast du nur gestattet, deine Adresse als Lieferpunkt anzugeben - du wirst ihn wohl kaum ermächtigt haben, in deinem Namen den Vertrag zu schließen?
Wenn du bei der ÖRA warst, würde ich trotzdem gern wissen, was dabei herauskam; und das Ende der ganzen Geschichte wüsste ich denn auch gern^^ Schön, dass du immer noch regelmäßig auf Nachfragen reagierst.