Kunde bezahlt Rechnung, aber Lieferant (Internetabzocker) möchte als Beweis eine Kopie des Kontoauszuges.
Frage:
Kann man da alles schwarz machen, außer diesen einen Überweisungsvorgang? Also die Bankverbindung, Namen und alle anderen Zahlungsvorgänge, so daß nur noch diese eine Überweisung um die es geht zu sehen ist? Oder muß der Kontoauszug so bleiben wie er ist?
Aber eigentlich beweißt das doch dann gar nix, oder? Aber Kunde möchte dem Lieferant ungern alle möglichen Daten zuschicken.
Würde ich auch nicht machen - dem alle anderen Zahlungsvorgänge mitzuliefern.
„Darf man das?“ - Sicher. Eine Kopie des Kontoauszuges ist ohnehin kein Dokument im rechtlichen Sinn. Da kannst Du ruhig schwärzen. Gibt es für diese Überweisung keinen Zusatzbeleg? Den könnte man auch kopieren. Wurde die Überweisung per Zahlschein oder per Internet-Banking gemacht? Eine Bank sollte auch eine Bestätigung über diese Überweisung ausstellen können - man wird ja trotz Internet dort noch mit echten Menschen am Schalter reden können …
Ne, gibt es nicht, wurde per Online-Banking überwiesen.
Und was ist mit dem Porto?
Soll der Kunde da ne Briefmarke draufkleben, oder zahlt das der Empfänger? (Geld ist auf jeden Fall vom Konto des Kunden runtergegangen, und Kunde hat auf jeden Fall alle Bankdaten und Kundennummer bei der Überweisung richtig angegeben, was er dem Lieferung schon zig mal mitgeteilt hat)
Man ist ja nicht mal verpflichtet, den Kontoauszug zu
schicken. Also kann man erst recht einen schicken, bei dem
einige Daten unkenntlich sind.
Levay
Hi, danach habe ich einige Beiträge weiter unten auch nach gefragt.
Da wurde gesagt, daß Geldschulden Bringschulden sind, also das man dazu verpflichtet ist, es zu beweisen.
Erstens sind Geldschulden keine Bring-, sondern Schickschulden. Zweitens kommt es darauf überhaupt nicht an, es geht hier um die Frage, ob ein Kontoauszug als Nachweis eingereicht werden muss. Und dem ist nicht so.
Hallo!
Wenn die Überweisung online ausgeführt wurde, ist es doch ein leichtes, von dem einzelnen Umsatz einen Ausdruck zu machen! Und schon ist das Problem mit den anderen Buchungen gelöst.
Der Lieferant interessiert sich ja nicht für die Umsätze, sondern ob das Geld wirklich vom Konto abgegangen ist. Im übrigen wär da der Durchschlag mit Stempel der Bank keineswegs ein Nachweis, dass das Geld überwiesen wurde! Rechtlich zählt immer nur der Auszug.
Und wenn alles online erledigt wurde… gibt es keine Möglichkeit, den Beleg per Email zu verschicken?
Grüße
Deli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Also ich würde, egal ob Pflicht oder nicht, ne Kopie schicken oder mailen, damit die Sache erledigt ist.
Kunde beweist dass er gezahlt hat und gut ist. Aber man kanns ja auch immer über den Streitweg ausführen…
*die Welt manchmal einfach nicht versteh*
Deli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja, aber was muß der Kunde denn tun damit die endlich Ruhe
geben?
Ich würde dem Lieferanten eine kurze Frist setzen, in der er entweder die Sache für erledigt erkläfren oder Klage erheben kann. Kommt dann immer noch ein Mahnschreiben, würde ich meinerseits eine Feststellungsklage erheben.
Und wenn alles online erledigt wurde… gibt es keine
Möglichkeit, den Beleg per Email zu verschicken?
Grüße
Deli
Da kann man auf Umsatz-Detailabrage klicken, und dann steht da nur diese eine Überweisung.
Die wurde bereits per email hingeschickt.
Aber die schreiben, daß sie eine Kopie des Kontoauszuges möchten.
Also ich würde, egal ob Pflicht oder nicht, ne Kopie schicken
oder mailen, damit die Sache erledigt ist.
Genau, denn der Klügere gibt nach, was macht’s denn schon,
wenn die Welt deswegen von den Dummen regiert wird.
Ich hab die Frage sehr wohl verstanden. Aber das Problem ist doch eindeutig: Der Empfänger hat sein Geld nicht erhalten, wo liegt das Problem, ihm den Beleg zu schicken?
Kunde beweist dass er gezahlt hat und gut ist. Aber man kanns
ja auch immer über den Streitweg ausführen…
Und wer sagt, dass gut ist?
Mehr kann man ja wohl nicht erwarten.
*die Welt manchmal einfach nicht versteh*
Naja, hol mal nicht so weit aus. Bisher ist es nur die
Ausgangsfrage, die Du nicht verstanden hast.
Nicht umsonst werden tagtäglich die Gerichte mit so einem Zeugs belastet. Weil jeder auf seinen Prinzipien rumgeritten ist.
Der Kontoauszug selber ist ein, nennen wir ihn mal „offiziellen Beleg“ für eine bestimmte Transaktion.
Eine Kopie dessen kann man, wie der Vorredner schon sagt, so sehr verschandeln wie man will. Davon abgesehen hat der Empfänger kein Recht auf eine Kopie des Kontoauszuges.
Eine einzelne Umsatzbestätigung koste bei den Banken idR 5-10 Euro.
Im Zweifelsfall muss der Zahlende die Zahlung beweisen. Dies geht oft ohne Kosten über eine Überweisungsreklamation wegen „Geld nicht angekommen“. Bevor die Bank dann den Verrechnungsweg prüft, fragt die Bank des Käufers per Fax bei der Bank des Verkäufers nach, ob im angegebenen Zeitraum eine Summe der Höhe X eingegangen ist. Davon kann der Käufer dann eine Kopie bekommen und dem Verkäufer damit „drohen“. Meißt hat sich der Fall dann schon erledigt.
Ich hab die Frage sehr wohl verstanden. Aber das Problem ist
doch eindeutig: Der Empfänger hat sein Geld nicht erhalten, wo
liegt das Problem, ihm den Beleg zu schicken?
Tut ihr alle so komisch oder seid ihr so?
Wenn der Kunde das Geld überwiesen hat und der Empfänger nach einer gewissen Zeit (max. 3 Bankgeschäftstage) nicht erhalten hat, dann solle ein Nachforschungsauftrag bei der absendenden Bank durch den Überweisenden getätigt werden.
Hallo,
was mich an der ganzen Geschichte stutzig macht ist das Wort in
Klammer:
Kunde bezahlt Rechnung, aber Lieferant (Internetabzocker)
möchte als Beweis eine Kopie des Kontoauszuges.
Darüber, dass der Kontoauszug nicht geschickt werden muss, wurde ja
schon geschrieben. Zudem ist er nicht, wie unten behauptet wird,
irgendein Beweis, dass das Geld eingegangen ist.
Aber wenn es wirklich eine der bösen Internetabzocker war, dann hätte
der ja eh keinen Anspruch auf das Geld. Und wenn, dann hätte ich den
Verdacht, dass es das nochmal haben will.
Richard