Einen guten Abend wünsche ich und beginne gleich mit der Frage:
Angenommen, ein Handyanbieter bietet einen Vertrag an, bei dem er auch einen Laptop statt eines Handys mitverkauft.
Nach ein paar Wochen liefert der Anbieter die SIM-Karte aus. Mit dem Laptop wird jedoch vertröstet, indem per Mail angegeben wird, dass es eine Lieferfrist von 3-4 Wochen habe (von dieser Frist ist weder in den AGB noch im Angebot etwas zu lesen).
Nach über 4 Wochen erfolgt die Mail, dass in den kommenden Tagen eine Mail mit dem Liefertermin eingehen würde.
Wie soll der Käufer nun reagieren, um seinen Laptop doch noch zu erhalten? Auf welche rechtliche Grundlage soll er sich berufen?
Vielen Dank für rasche Antworten,
Frank Abel