Lieferkosten bezahlen wenn ich Ware abbestelle ?

Ich habe bei meinem Optiker Kontaklinsen bestellt die eine Lieferzeit hatten. In der Zwischenzeit habe ich den Tip bekommen im Internet Kontaktlinsen zu bestellen. Das habe ich gemacht da die Linsen fast um die Hälfte billiger, sowie versandkostenfrei waren (99 DM gegen 179 DM). Ich habe die Bestellung bei meinem Optiker telefonisch abbestellt. Der Optiker sagte die Linsen seien allerdings schon bei ihm angekommen (er hat mich nicht telefonisch darüber informiert wie ich es erwartet hatte), und er müsse mir die Versandkosten in Rehcnung stellen die er zahlen mussste. Dazu stimmte ich zu und vereinbarte er solle mir eine Rechnung über die angefallenen 8 DM schicken. Gestern kam eine Rechnung über 8,80 DM Versand sowie 10 DM Storno- und Bearbeitungskosten = 18,80 DM. Reicht es wenn ich die vereinbarten 8 DM zahle, bin ich evtl. zu überhaupt keiner Zahlung verpflichtet, oder muss ich den gesamten Betrag zahlen ?

Schönen guten Tag,

ich finde, du bist noch gut bedient.
Du hattest schließlich die Linsen beim Optiker bestellt, also einen Vertrag abgeschlossen. Der Optiker hätte auch auf Abnahme bestehen können (Pakta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden).
Es ist auch nicht so, dass der Optiker nur die Versandkosten hat, die der Lieferant ihm in Rehnung stellt - er muss ja auch noch die Portokosten für das Zurücksenden tragen.
Abgesehen davon ist einiges an Arbeit angefallen (Schreibkram, Buchhaltung, Telefon- und Faxkosten).

Also Empfehlung: Zahle und Schweige - du stehst besser, als es dir vom Gesetz her zusteht.

Gruß
HaWeThie

(*derimmernochfindetdassanredeundgrußirgendwiedazugehören*)

Danke
Danke für die Information. Ich werde es so machen ! :smile: