es geht um eine Lieferung von ca. 400 Kg. (Motor) per Spedition innerhalb Deutschlands (300km).
Ware wurde von Person X bestellt und bezahlt, Händler räumt vertragl. Rückgaberecht ein.
Auftrag wurde nun 3 Tage vor der abgemachten Anlieferung storniert.
Nun möchte der Händler die Versandkosten von 300 Euro einbehalten da nach seiner Angabe die Spedition schon beauftragt wurde.
In der AGB des Händlers steht: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Wie gesagt ,der Auftrag wurde 3 Tage vor Absendung storniert.
wo würde da der unterschied liegen? wenn nur vereinbart ist, das die rücksendekosten übernommen werden müssen, dann wurde kein schadensersatz für die hinsendung vereinbart. solange es das recht gibt, kann man es auch nutzen
wenn nur vereinbart ist,
das die rücksendekosten übernommen werden müssen, dann wurde
kein schadensersatz für die hinsendung vereinbart.
Und jetzt erklärst du mir mal kurz, wo du liest, dass kein Schadensersatz für die Hinsendung vereinbart wurde und warum dieser in jedem Fall explizit vereinbart werden muss.
gibt es denn ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder nur das
vertragliche vereinbarte Rückgaberecht?
Es handelt sich um einen gewerblichen Händler im Verkaufsportal E…y.
Das Rückgaberecht ist in den AGB des Händlers definiert und wird meines Wissens auch von dem Verkaufsportal für gewerbliche Händler vorgegeben.
Also sind wir uns einig: Es muss nicht in jedem Fall etwas vertraglich vereinbart werden und über eine Vereinbarung zu Hinsendekosten stand im UP auch nichts.
stimmt. die kosten für die hinsendung sind aber vertragsbestandteil. der vertrag wurde aber aufgelößt. da der rücktritt keinen schadensersatz vorsieht, braucht es also eine regelung, die hier aber nicht vorliegt.
somit auch kein schadensersatz