Lieferpflicht durch Shop bei bekanntem Fehlpreis?

Folgendes ist passiert:
Ich bestellte etwas in einem Online Shop A, der Preis ist offensichtlich falsch, er beträgt 1/100 des regulären Preises
Geld überwiesen
Shop meldet sich, dass der Preis verkehrt ist
Wir einigen uns auf Rücküberweisung und Nichtausführung der Bestellung.
Irrtümer kommen vor

1 Woche später:
Ich suche nochmal das Produkt und finde es bei diversen Shops wieder zu 1/100 des regulären Preises, darunter auch der Laden A der ersten Bestellung.
Ich bestelle bei 4 Shops das Produkt (erneut bei A, sowie bei B, C, D).
Alle 4 Shops nutzen das gleiche Bestellsystem und identische Produktkataloge mit gleichen Preisen. Bestellbestätigung, AGB, alles gleich.
Heute erfolgte bereits durch 2 Händler in rüden Tonfall die Lieferabsage.
Bei allen Shops ist heute die Preiskorrektur (zentral?) erfolgt

Da Laden A bereits seit 1 Woche von seiner Fehlauszeichnung weiß, muss er jetzt liefern?
Kann sich auch eine Lieferpflicht für B, C und D ergeben? Alle greifen offensichtlich auf die gleiche Datenbasis zurück.

Moin,

wie kommst du auf die Idee, dass irgendein Shop ein Geschäft mit dir machen MUSS? Das ist keine Behörde, die dir gegenüber verpflichtet ist. Wenn ein Anbieter mit dir nicht ins Geschäft kommen möchte und dein Kaufangebot nicht annimmt mag das ungewohnt sein, ist dann aber so.

Gruß,

MecFleih

Nun, man stelle sich mal vor, diese Masche greift um sich. Läden spicken ihre Angebote wissentlich mit Fehlpreisen, um Anderen erst mal das Geschäft zu verhindern, um selber dann die Lieferung zu verweigern. Das kann nicht im Sinne der ehrbaren Kaufleute sein. So ein Verhalten sorgt nur für Frust und Wut.

Mir erschließt sich aber auch nicht welchen Vorteil der Kaufmann hätte, der so handeln würde. Weil wenn er das Geschäft auch nicht macht hat er ebenso nichts verdient.

Die Entstehung des Problems beruht darauf, dass manche Großhändler ihren Fachhändlern ein Onlineshop-System anbieten, bei dem nur eine individuelle Maske auf den Onlineshop/die Software des Großhändlers gelegt wird. Als Kunde glaubst du, dass dein Fachhändler einen eigenen Onlineshop am Start hat, aber in Wirklichkeit ist das ein zentraler Shop, den diverse Fachhändler-Kunden nutzen. Es hinterlegt nur jeder sein eigenes Impressum, die Darstellung, Logos etc., also das Aussehen der Webseite. Danach stellen die Händler noch ein wieviel Prozent Marge auf den Großhandelspreis aufgeschlagen werden.

Wenn dann im Shop des Großhändlers ein falscher Preis hinterlegt ist setzt sich der natürlich auch bei allen Händlern, die diesen Onlineshop nutzen, fort.

Als engagierter Fachhändler sollte man das natürlich weitergeben damit der Großhändler den Fehler korrigiert. Aber selber kann der Händler nichts ändern.

Gruß,

MecFleih