Lieferschein und tatsächliche Lieferung

Hallo,

angenommen Jemand bekommt eine Lieferung von bestellten Waren aus dem Internet + einen Lieferschein + eine Rechnung. Soweit alles o.k…
Jetzt nehmen wir an, die Versand-Firma würde dann einige Wochen später eine email schreiben und behaupten, dass aus versehen zu viele Artikel geliefert wurden (was aber so ohne weiteres heute nicht mehr nachvollziehbar ist für den Empfänger und auch damals nicht wirklich geprüft wurde.) Warenwert was angeblich zu viel geliefert wurde wären ca. 45€.

Muss die Ware bezahlt werden, oder zurück geschickt werden?

Da kann ja Jeder kommen und seine Waren wieder zurück verlangen. Der Empfänger ist ja kaum in der lage das zu beweisen, was er wirklich bekommen hat…
Welche Möglichkeiten / Rechte hat denn der Empfänger? Das kann ja auch andersherum passieren, dass mal zu wenig geliefert wird - das kann der Empfänger ja auch schlecht beweisen.?

Vielen Dank für Eure Antworten.

MfG
Werner

hallo,

versandrisiko liegt beim versender.

wenn der also - angeblich oder tatsächlich - zuviel ins packerl getan hat und das nicht nachweisen kann, das dem so war/ist und der empfänger dann das „zuviel“ auch erhalten und behalten (aber nicht bezahlt) hat, dann kann er nachfordern. aber nur dann.
und wieso ware zurückschicken? wenn man das bekommen hat, was man bestellt hat, und die bestellte ware auch bezahlt hat, dann gibt´s keinen grund für eine teilweise oder vollständige rücksendung.
anders verhält es sich natürlich, wenn der empfänger tatsächlich die vom versender monierten zuviel versendeten stücke erhalten, aber nicht bezahlt hat…

saludos, borito

-verstehe ich noch nicht ganz…
Hallo Borito,

Danke für die ANtwort, aber ich verstehe sie nicht ganz…

anders verhält es sich natürlich, wenn der empfänger
tatsächlich die vom versender monierten zuviel versendeten
stücke erhalten, aber nicht bezahlt hat…

–> genau das war ja meine Frage. Der Versende meint, dass zu viel Ware verschickt wurde, aber wie könnte er dies denn beweisen, so dass der Empfänger das heute noch nachvollziehen kann?
Der Empfänger weiß nicht, ob zu viel Ware verschickt wurde, also hätte er doch sicher gerne einen Beweis dafür.
Gibt es einen solchen denn?

Gruß
Werner

hallo,

das war dein up:
„angenommen Jemand bekommt eine Lieferung von bestellten Waren aus dem Internet + einen Lieferschein + eine Rechnung. Soweit alles o.k…“

so bin ich davon ausgegangen, daß bestellte ware mit gelieferter übereinstimmt und auch so bezahlt wurde.
wenn unter diesen umständen der versender später ankäme und meinte, er hätte mehr geliefert, dann wäre er nachweispflichtig.

deiner nachfrage kann ich nun wiederum nicht ganz nachvollziehen, denn sie könnte implizieren, daß tatsächlich mehr geliefert als bestellt und bezahlt wurde. wenn dem so wäre, frage ich mich schon, wie das dem empfänger entgangen sein sollte.
unter diesen (veränderten) umständen könnte man dem empfänger nur raten, entweder die zu zuviel gesendete ware zurückzuschicken oder sie zu bezahlen, da er sich andernfalls strafbar machen würde.

Der Empfänger weiß nicht, ob zu viel Ware verschickt wurde,

doch, er hat sie ja bestellt - und wird wohl wissen, wieviel…

saludos, borito

Danke!
Hallo Borito,
Danke für die erneute Antwort!

Der Empfänger weiß nicht, ob zu viel Ware verschickt wurde,

doch, er hat sie ja bestellt - und wird wohl wissen,
wieviel…

–> das Problem ist, wenn Jemand 1x einen Fernseher bestelle, dann ist das klar - hast du recht, hier weiß er natürlich wann zu viel geliefert wird. Aber wenn Jemand 50 Kg Schrauben bestellt, dann prüft er nicht nach, wieviele das wirklich sind…

Somit wäre natürlich der Nachweis des Versenders interessant, weil, wenn der Betreffende Kunde wüsste, dass er dies glauben kann, weil es eben ein Beweis ist und nicht nur eine Behauptung, dann könnte er das ja nachbezahlen…
Aber was könnte hier an Beweis bestehen?? Lieferschein sagt ja, dass es korrekt ist…

Gruß
Werner

Hallo,

manchmal ist auch ein Gewicht der Lieferung angegeben bzw. der Versender hat einen Beleg darüber.

Dann kann er ggf. eine Mehrlieferung beweisen.

VG
EK

hallo werner,

auch bei 50kg schrauben würde ich als empfänger nachwiegen.

um bei dem geschilderten fall zu bleiben:

wenn 50kg schrauben bestellt, wenn auf dem lieferschein 50kg schrauben steht, wenn zwar nicht überprüft, aber die „offiziell“ gelieferte menge angenommen und bezahlt wurde, dann kann der versender einen auf rumpelstilzchen machen - da wird er beweisen müssen, daß er tatsächlich mehr versendet hat (und zwar soviel mehr, daß der empfänger es nach allgemeinem verständnis hätte bemerken müssen, daß da was nicht stimmt!), und b) erklären müssen, warum auf dem lieferschein 50kg stehen, wenn´s doch z.b. 70kg „in real“ waren.
to cut it short: versender ist beweispflichtig. und wenn er das nicht beweisen kann, dann darf er sich ärgern oder es woanders probieren.

saludos, borito

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