hallo,
ist es gesetzl. vorgeschrieben im warenverkehr mit lieferscheinen zu arbeiten oder reicht eine rechnung aus ?
danke
gruß inder
hallo,
ist es gesetzl. vorgeschrieben im warenverkehr mit lieferscheinen zu arbeiten oder reicht eine rechnung aus ?
danke
gruß inder
Hallo!
Ist es gesetzl. vorgeschrieben im warenverkehr mit
lieferscheinen zu arbeiten?
Nein. Aber ohne Lieferschein hat man keine Gedächtnisstütze und kein Beweismittel.
Grüße
Andreas
Hallo!
Ist es gesetzl. vorgeschrieben im warenverkehr mit
lieferscheinen zu arbeiten?Nein. Aber ohne Lieferschein hat man keine Gedächtnisstütze
und kein Beweismittel.
hallo, danke
stimmt schon, aber wenn man z.b. ein paket mit waren verschickt und die rechnung anbei ist, dann kann man sich den lieferschein auch schenken…
gruß inder
stimmt schon, aber wenn man z.b. ein paket mit waren
verschickt und die rechnung anbei ist, dann kann man sich den
lieferschein auch schenken…
Kann man. Die Rechnung ist dann ausreichend. Es sei denn, die Rechnungsanschrift ist abweichend gegenüber der Lieferanschrift.
Hallo!
stimmt schon, aber wenn man z.b. ein paket mit waren
verschickt und die rechnung anbei ist, dann kann man sich den
lieferschein auch schenken…
Man bekommt von der Post einen Einlieferungsbeleg. Und der Postbote läßt den Empfänger unterschreiben. Beides dient als Beleg und hat damit die gleiche Funktion wie ein Lieferschein.
Grüße
Andreas
stimmt schon, aber wenn man z.b. ein paket mit waren
verschickt und die rechnung anbei ist, dann kann man sich den
lieferschein auch schenken…
Ja.
Der Lieferschein ist (außer der Überschrift) eh häufig nichts anderes, als eine Rechnung bei der die Preise ausgeblendet sind.
Es ist auch möglich, der beiliegenden Rechnung die Überschrift „Lieferschein/Rechnung“ zu geben.
Wenn die Ware persönlich (o. ä.) geliefert wird und die Rechnung erst später vorgesehen ist, ist der vom Kunden unterschriebene LS das Beweisdokument für den Erhalt der Ware.
„Hab’ ich nie bekommen!“ wird dann sehr schwierig.
In dem Fall wird der LS dann wertvoll wie bares Geld. 
Umgekehrt: Der Empflänger sollte den LS vor der Unterschrift genau überprüfen, um nicht etwas zu bestätigen, was gar nicht angekommen ist!
gruß JK