Lieferservice, bestellt, nicht abgeholt

Hallo,

was wäre denn wenn jemand bei einem Pizza-Service sich etwas bestellt, per Handy angerufen hat, meinte er holt es in 20 Minuten, taucht dann aber nicht auf weil er in der Arbeit hängen geblieben ist, und vergessen hat dem Pizza-Service Bescheid zu geben das er
die Nahrung doch nicht holen kann…
Der Pizza-Service ruft nun ständig die besagte Handynummer mit sichtbarer und teilweise unterdrückten Nummer an. Die Person geht aber nicht ran weil es ihr sehr unangenehm ist ^^

Ich glaub jetzt nicht das der Pizza-Service von der Person die sagenhaften 5 Euro einklagen wird, vermutlich hören die Anrufe bei der Person bald auf.

Was gibt es hier aus rechtlicher Sicht? Ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?

Hallo,

was wäre denn wenn jemand bei einem Pizza-Service sich etwas
bestellt, per Handy angerufen hat, meinte er holt es in 20
Minuten, taucht dann aber nicht auf weil er in der Arbeit
hängen geblieben ist, und vergessen hat dem Pizza-Service
Bescheid zu geben das er
die Nahrung doch nicht holen kann.

Dann ginge man dorthin, entschuldige sich und zahle die Pizza.
Die zusätzlichen Aufwendungen (vergebliche Anrufe, Entsorgung der Pizza) dürften wohl auch zu zahlen sein.

Guten Abend,

Dann ginge man dorthin, entschuldige sich und zahle die Pizza.

Die Antwort lautet also: Ja, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen.

Die zusätzlichen Aufwendungen (vergebliche Anrufe, Entsorgung
der Pizza) dürften wohl auch zu zahlen sein.

Solange der Kunde nicht ans Telefon geht, entsteht ja kein Schaden. Die Entsorgung der Pizza wird natürlich teuer. Da muss ein Spezialunternehmen ran, unter 200 Euro ist nichts zu machen.

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Juristisch und menschlich
Hallöchen,

Was gibt es hier aus rechtlicher Sicht? Ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?

Formal-juristisch reicht an dieser Stelle die mündliche Auftragsvergabe, was in diesem Gewerbe auch nicht unüblich ist.

Menschlich gesehen ist man ein ziemliches Schwein, wenn man dann solche Spielchen spielt: was für den Autofahrer €5 und eine kleine Peinlichkeit sind, ist für den Pizzabäcker schlussendlich seine Existenzgrundlage.
Zuerst sind Unkosten für die Herstellung und die Telefonate entstanden und dann fehlen auch noch €5 an Einnahmen in der Kasse.
Sicher hat der arme Pizzabäcker somit mehr als einen ganzen Stundenlohn unter’m Strich weniger.

Allerdings ist es auch durchaus legitim, wenn der Pizzabäcker den Kunden wegen dieser Begebenheit „blacklisted“ in zukünftig meidet.
Und auch, dass er dies anderen Pizzabäckern mitteilt.
Und der Kunde dann auf Tiefkühlpizzen umsteigen muss.

Gruß,
Michael

Schaden. Die Entsorgung der Pizza wird natürlich teuer. Da muss ein Spezialunternehmen ran, unter 200 Euro ist nichts zu machen.

Da muß ich widersprechen. Ich bin Spezialist für die Entsorgung frisch zubereiteter Pizza und meine Gebühren sind deutlich geringer. Wenn dann noch ein wohl-temperierter Tropfen zu entsorgen ist, wirds richtig preiswert.

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Guten Abend,

Dann ginge man dorthin, entschuldige sich und zahle die Pizza.

Die Antwort lautet also: Ja, es ist ein Kaufvertrag zustande
gekommen.

Angebot, Auftrag, Annahme. Ja, für mich ist das ein Vertrag, auf den gem. §651 BGB das Kaufrecht anzuwenden ist.

Ein Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen.

Fernabsatzrecht? Puh. Dass muss ich mal sacken lassen.
Immerhin geht es nicht um eine Lieferung des Lebensmittels, wäre also nicht von vornehin ausgeschlossen.

Die zusätzlichen Aufwendungen (vergebliche Anrufe, Entsorgung
der Pizza) dürften wohl auch zu zahlen sein.

Solange der Kunde nicht ans Telefon geht, entsteht ja kein
Schaden. Die Entsorgung der Pizza wird natürlich teuer. Da
muss ein Spezialunternehmen ran, unter 200 Euro ist nichts zu
machen.

Kommt drauf an! Bei „marinara“ dürfte auf Grund des Quecksilberanteils eine Entsorgung ein echtes Problem sein.
Oder schick es nach China, die machen da Energiesparlampen draus.

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Hallo,

Die Person
geht aber nicht ran weil es ihr sehr unangenehm ist ^^

Typischer Verfall der guten Sitten.
Eine Schande, sich so ohne jedes Ehrgefühl zu verhalten.

Würde dir das widerfahren, würdest du dich lauthals aufregen.

Manni

Guten Abend!

Angebot, Auftrag, Annahme. Ja, für mich ist das ein Vertrag,

Siehste wohl, dann schreib das doch auch. Die Frage war doch klar gestellt und verdient eine klare Antwort.

auf den gem. §651 BGB das Kaufrecht anzuwenden ist.

Ui, jetzt machst Du mich tatsächlich stutzig, ob ich mit meiner lapidaren Antwort nicht einen bösen Schnellschuss gelandet habe. Tatsächlich dürfte die Bestellung einer frisch zubereiteten Pizza keinen Kauf-, sondern doch eher einen Werkvertrag begründen. An der Rechtsfolge, dass dafür ein Entgelt zu entrichten ist, ändert das natürlich nichts, aber in einer Klausur hätte das jetzt ganz böse enden können.

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Hallo,

gelandet habe. Tatsächlich dürfte die Bestellung einer frisch

zubereiteten Pizza keinen Kauf-, sondern doch eher einen
Werkvertrag begründen.

Ui,
ein Brötchen zu kaufen wäre auch ein Werkvertrag?
Pizza und Brötchen werden doch in Serie gefertigt:wink:

Gruß:
Manni

ein Brötchen zu kaufen wäre auch ein Werkvertrag?

denk noch mal nach.
wird das brötchen erst dann hergestellt, wenn du danach fragst?

Pizza und Brötchen werden doch in Serie gefertigt:wink:

nur tiefkühlpizza.

Pizza und Brötchen werden doch in Serie gefertigt:wink:

Hi,

stimmt, oder auch nicht. Brötchen werden auf Vorrat produziert und können bis zum Verkauf auch mal ein paar Stunden im Korb liegen.

Pizze werden einzeln „auftragsgebunden“ gefertigt und sind zum sofortigen Verzehr bestimmt :smile:
Lagere mal eine Pizza nur 1/2 Stunde… :frowning:

Gruß Keki