Hallo Reinhard
ui, lassen wir das mit der kaution weg. Jmd. macht in Spanien
was Schlimmes. Verkrümelt sich dann nach Deutschland. Jetzt
kriegen die Spanier durch Fingerspuren o.ä. heraus daß er das
war, dann würde D den Deutschen nach Spanien
ausliefern/überstellen?
Eine Auslieferung ist kein Automatismus, sondern hängt immer und in JEDEM Fall von einer sehr sorgfältigen Prüfung der Justizbehörden ab. Sollte sich gegen eine Auslieferung entschieden werden, heisst das doch nicht, dass der Täter ungeschoren davon kommt. Er wird dann eben in Deutschland vor Gericht gestellt und auch verurteilt.
Wenn es ein demokratisches Land ist wird man normalerweise
wegen exakt festgelegten Straftatbezeichnungen angeklagt. Dann
müßte ein Anwalt aufgrund der Anschuldigungsparagraphen exakt
sagen können was da minimal und maximal rauskommen kann *denk*
so ist es.
Meine Irritation ist. Soweit ich das kapiert habe, drohen den
zwei in England im worst case lebenslang, hier „nur“ (nein,
ich vergesse das Opfer nicht) 10 Jahre.
In der von mir unterstellten Kenntnis dessen setzt da ein
Richter in England die zwei auf freien Fuß gegen Kaution.
ich sehe, ehrlich gesagt, kein Problem darin. Was das Gesetz androht und zu welcher Strafe der Täter letztlich verurteilt wird, sind zwei Paar Schuhe. Selbst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland existieren Unterschiede, für das gleiche Delikt gibt es bei einem Richter eine Strafe zur Bewährung, der andere sperrt gnadenlos ein.
Warum ließ er sie auf Kaution frei obwohl er doch erahnen kann
daß sie bei den geltenden Gegebenheiten sofort nach D eilen
werden, denn werden sie hier vor Gericht gestellt drohen ihnen
nur diese 10 Jahre und nicht lebenslang.
Dann bekommt er eben in Deutschland eine niedrigere Strafe. Eine Strafe ist nicht nur der Entzug der Freiheit, das Urteil bedeutet gleichzeitig ein Unwerturteil über eine Person. Weiterhin ist eine Strafe nicht nur Repression, sondern auch Prävention. Und das ist m.E. nach das Ausschlaggebende. Und durch die Freilassung auf Kaution hat doch der Richter der Prävention Genüge getan, er kann sicher sein, dass der Täter freiwillig niemals mehr nach GB zurückkehrt.
Und prompt kam mir gleich die nächste Frage in den Sinn, würde
D zwei Deutsche nach EEngland ausliefern damit sie dort vor
ein Gericht mit potentiell höherem Strafrahmen wie hier
kommen.
Möglich, wie gesagt, es ist eine gründliche Einzelfallprüfung.
Ui2, hier gäbs dafür max. 10 Jahre. In England kriegen sie in
Abewesenheit lebenslang und das wird hier vollstreckt?
Und? Du solltest dich mal mit den Strafzwecken, d.h. „warum bestraft man“ befassen, dann würden sich viele deiner Fragen von selbst erklären.
Wie isses dann wenn einer im Amiland jmdn. umbringt und sich
nach D zurückflüchtet als Deutscher. Dann wird er in den USA
ggfs. zum Tode verurteilt in Abwesenheit. Dann wird das hier
auch vollzogen?
Nein. In Deutschland gibt es keine Todesstrafe. Selbst Staatsangehörige des anfragenden Staates werden dann nicht ausgeliefert (auch wenn es keine Deutschen sind), wenn ihnen die Todesstrafe droht, bzw. die Auslieferung erfolgt nur unter der Bedingung, dass keine Todesstrafe ergeht. Wie z.B. US-Angehörige die nicht an die USA ausgeliefert wurden. Oder auch: Rücknahme der Justizhoheit von Stationierungskräften und Übertragung an die deutsche Justiz, weil der Heimatstaat die Todesstrafe vollstrecken würde/könnte, so dass man den Täter vor dem Tode schützt.
Der Deutsche, der also in den USA ein Tötungsdelikt begeht, wird hier wegen diesem Delikt verurteilt.
Gruss
Iru