Liefert D Deutsche ins Ausland aus?

Hallo Wissende,

gar nicht genau verfolgt, geht grad durch die Presse, eher am Rande mitbekommen, haben da wohl angeblich in einer deutschen Jugendgruppe o.ä., die nach England reiste, zwei ca. 19-jährige Typen eine mitreisende Deutsche was genau auch immer sexuell angetan.

Der Fall wurde in England, mutmaßlich durch eine Anzeige der Frau der Polizei bekannt, die Typen wurden wohl eingebuchtet, verhört usw. und irgenein Richter dort entschied, gegen Kaution in X Höhe bleiben sie auf freiem Fuß und dürfen sogar wieder nach D zurückreisen.

Laut der einen Zeitung die ich las, ist es wohl so, in D kriegen sie Jugendstrafrecht mit Obergrenzen in so Fällen wo, mal so als Hausnummer, 10 jahre das Maximum sind.

In England hingegen treffen sie auf das Erwachsenenstrafrecht, das bietet für sowas als Obergrenze Lebenslang an.

Jetzt stand noch in dem zeitungsartikel, es sei noch völlig offen ob der Gerichtsort London oder, weiß nicht mehr, es eine deutsche Stadt sei.

Jetzt meine Frage, der englische Richter der sie gegen kaution freigelassen hat, der müßte das doch auch wissen, meint er im Ernst die erscheinen bei der Sachlage in England zur Verhandlung?

Oder hab ich irgendwas nicht kapiert.

Im Sinne meiner Frage. Ich gehe davon aus, eine der Kautionsauflagen ist zum Prozeß zu erscheinen. Sie kommen nicht. Bittet dann die englische Justiz die deutsche darum die zwei Typen einzufangen und auszuliefern? Kann ich mir gar nicht vorstellen, aber Juristen trau ich nicht so :smile:)

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo,

bei Straftaten von einem gewissen Gewicht werden Deutsche innerhalb der EU ausgeliefert. Außerdem ist es in London nicht nötig, den Prozess durchzuführen und die Männer zu verurteilen, dann eben in Abwesenheit, wenn sie ihre Rechte als Angeklagte nicht vor Ort wahrnehmen wollen.

Daran, dass ein draufhin in London ergangenes britisches Urteil nach Eintritt der Rechtskraft auch in Deutschland durch die deutsche Justiz vollstreckt werden kann, und sei es lebenslang, ändert das garnix.

Gruß
smalbop

Hallo!
Artikel 16 GG

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Hallo,

Laut der einen Zeitung die ich las, ist es wohl so, in D
kriegen sie Jugendstrafrecht mit Obergrenzen in so Fällen wo,
mal so als Hausnummer, 10 jahre das Maximum sind.

was nicht so alles in den Zeitungen steht …

Jugendstrafrecht kommt nicht automatisch zur Anwendung, sondern das ist individuell zu beurteilen (http://bundesrecht.juris.de/jgg/__3.html - http://bundesrecht.juris.de/jgg/__105.html). Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, gibt es keinen festen Strafrahmen, da im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Maßnahme im Vordergrund steht. (http://bundesrecht.juris.de/jgg/__5.html - http://bundesrecht.juris.de/jgg/__2.html). Zwar gibt es ein Höchstmaß von 10 Jahren, dieses wird aber bei einer Vergewaltigung kaum zur Anwendung kommen, denn in Deutschland beträgt die Höchststrafe nach Erwachsenenstrafrecht 15 Jahre, würde in diesem Fall aber wohl eher niedriger ausfallen. 10 Jahre Jugendstrafe wird eigentlich nur bei Strafen verhängt, die im Erwachsenenstrafrecht eine lebenslängliche Strafe nach sich ziehen. Also Mord.

In England hingegen treffen sie auf das Erwachsenenstrafrecht,
das bietet für sowas als Obergrenze Lebenslang an.

Stimmt. In UK gilt das Jugenstrafrecht bis zum Alter von 18 Jahren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass in UK für eine Vergewaltigung lebenslängliche Haft verhängt werden kann, auch wenn der Strafrahmen dies vorsieht.

Jetzt stand noch in dem zeitungsartikel, es sei noch völlig
offen ob der Gerichtsort London oder, weiß nicht mehr, es eine
deutsche Stadt sei.

Kann gut sein, dass es eine Absprache gibt, dass die Tat in Deutschland verhandelt wird. Schließlich sind Täter wie auch Opfer Deutsche. Die britische Justiz hat sicher wenig Interesse das ganze vor einem britischen Gericht zu verhandeln und die Täter ggf. in UK ihre Strafe verbüßen zu lassen. Ist schließlich ein enormer Aufwand, da alles übersetzt werden muss und kostet den britischen Steuerzahler nur unnötig Geld. Birgt zudem auch immer politischen Sprengstoff.

Jetzt meine Frage, der englische Richter der sie gegen kaution
freigelassen hat, der müßte das doch auch wissen, meint er im
Ernst die erscheinen bei der Sachlage in England zur
Verhandlung?

http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

Danach ist Tat auch in Deutschland strafbar, kann und würde also auch hier zur Anklage kommen und die Täter können bzw. würden hier verurteilt werden, wenn sie sich vor einer Verhandlung in UK „drücken“.

Zur Ausgangsfrage: Wird ein Deutscher im Ausland straffällig und die Tat ist auch in Deutschland strafbewehrt, so geht er nicht dadurch straffrei aus, in dem er sich nach Deutschland absetzt. Die Tat wird in solchen Fällen auch in Deutschland verfolgt, was dem Staat, in dem die Tat begangen wurde, idR. auch sehr gelegen kommt.

Gruß

S.J.

Hallo Smalbop,

bei Straftaten von einem gewissen Gewicht werden Deutsche
innerhalb der EU ausgeliefert.

ui, lassen wir das mit der kaution weg. Jmd. macht in Spanien was Schlimmes. Verkrümelt sich dann nach Deutschland. Jetzt kriegen die Spanier durch Fingerspuren o.ä. heraus daß er das war, dann würde D den Deutschen nach Spanien ausliefern/überstellen?

Außerdem ist es in London nicht
nötig, den Prozess durchzuführen und die Männer zu
verurteilen, dann eben in Abwesenheit, wenn sie ihre Rechte
als Angeklagte nicht vor Ort wahrnehmen wollen.

Wenn es ein demokratisches Land ist wird man normalerweise wegen exakt festgelegten Straftatbezeichnungen angeklagt. Dann müßte ein Anwalt aufgrund der Anschuldigungsparagraphen exakt sagen können was da minimal und maximal rauskommen kann *denk*

Meine Irritation ist. Soweit ich das kapiert habe, drohen den zwei in England im worst case lebenslang, hier „nur“ (nein, ich vergesse das Opfer nicht) 10 Jahre.
In der von mir unterstellten Kenntnis dessen setzt da ein Richter in England die zwei auf freien Fuß gegen Kaution.

Scheinbar hatten sie oder ihre Familie die Knete um die Kaution zu bezahlen. Logisch und menschlich sehr verständlich sind die zwei bestrebt so schnell wie möglich zurück in D zu sein.
Das sollte auch der englische Richter wissen.

Aufgrund meines Unverständnisses warum wieso habe ich ja hier angefragt.
Warum ließ er sie auf Kution frei obwohl er doch erahnen kann daß sie bei den geltenden Gegebenheiten sofort nach D eilen werden, denn werden sie hier vor Gericht gestellt drohen ihnen nur diese 10 Jahre und nicht lebenslang.

Und prompt kam mir gleich die nächste Frage in den Sinn, würde D zwei Deutsche nach EEngland ausliefern damit sie dort vor ein Gericht mit potentiell höherem Strafrahmen wie hier kommen.

Daran, dass ein draufhin in London ergangenes britisches
Urteil nach Eintritt der Rechtskraft auch in Deutschland durch
die deutsche Justiz vollstreckt werden kann, und sei es
lebenslang, ändert das garnix.

Ui2, hier gäbs dafür max. 10 Jahre. In England kriegen sie in Abewesenheit lebenslang und das wird hier vollstreckt?

Wie isses dann wenn einer im Amiland jmdn. umbringt und sich nach D zurückflüchtet als Deutscher. Dann wird er in den USA ggfs. zum Tode verurteilt in Abwesenheit. Dann wird das hier auch vollzogen?
Glaub ich nicht.

Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard

ui, lassen wir das mit der kaution weg. Jmd. macht in Spanien
was Schlimmes. Verkrümelt sich dann nach Deutschland. Jetzt
kriegen die Spanier durch Fingerspuren o.ä. heraus daß er das
war, dann würde D den Deutschen nach Spanien
ausliefern/überstellen?

Eine Auslieferung ist kein Automatismus, sondern hängt immer und in JEDEM Fall von einer sehr sorgfältigen Prüfung der Justizbehörden ab. Sollte sich gegen eine Auslieferung entschieden werden, heisst das doch nicht, dass der Täter ungeschoren davon kommt. Er wird dann eben in Deutschland vor Gericht gestellt und auch verurteilt.

Wenn es ein demokratisches Land ist wird man normalerweise
wegen exakt festgelegten Straftatbezeichnungen angeklagt. Dann
müßte ein Anwalt aufgrund der Anschuldigungsparagraphen exakt
sagen können was da minimal und maximal rauskommen kann *denk*

so ist es.

Meine Irritation ist. Soweit ich das kapiert habe, drohen den
zwei in England im worst case lebenslang, hier „nur“ (nein,
ich vergesse das Opfer nicht) 10 Jahre.
In der von mir unterstellten Kenntnis dessen setzt da ein
Richter in England die zwei auf freien Fuß gegen Kaution.

ich sehe, ehrlich gesagt, kein Problem darin. Was das Gesetz androht und zu welcher Strafe der Täter letztlich verurteilt wird, sind zwei Paar Schuhe. Selbst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland existieren Unterschiede, für das gleiche Delikt gibt es bei einem Richter eine Strafe zur Bewährung, der andere sperrt gnadenlos ein.

Warum ließ er sie auf Kaution frei obwohl er doch erahnen kann
daß sie bei den geltenden Gegebenheiten sofort nach D eilen
werden, denn werden sie hier vor Gericht gestellt drohen ihnen
nur diese 10 Jahre und nicht lebenslang.

Dann bekommt er eben in Deutschland eine niedrigere Strafe. Eine Strafe ist nicht nur der Entzug der Freiheit, das Urteil bedeutet gleichzeitig ein Unwerturteil über eine Person. Weiterhin ist eine Strafe nicht nur Repression, sondern auch Prävention. Und das ist m.E. nach das Ausschlaggebende. Und durch die Freilassung auf Kaution hat doch der Richter der Prävention Genüge getan, er kann sicher sein, dass der Täter freiwillig niemals mehr nach GB zurückkehrt.

Und prompt kam mir gleich die nächste Frage in den Sinn, würde
D zwei Deutsche nach EEngland ausliefern damit sie dort vor
ein Gericht mit potentiell höherem Strafrahmen wie hier
kommen.

Möglich, wie gesagt, es ist eine gründliche Einzelfallprüfung.

Ui2, hier gäbs dafür max. 10 Jahre. In England kriegen sie in
Abewesenheit lebenslang und das wird hier vollstreckt?

Und? Du solltest dich mal mit den Strafzwecken, d.h. „warum bestraft man“ befassen, dann würden sich viele deiner Fragen von selbst erklären.

Wie isses dann wenn einer im Amiland jmdn. umbringt und sich
nach D zurückflüchtet als Deutscher. Dann wird er in den USA
ggfs. zum Tode verurteilt in Abwesenheit. Dann wird das hier
auch vollzogen?

Nein. In Deutschland gibt es keine Todesstrafe. Selbst Staatsangehörige des anfragenden Staates werden dann nicht ausgeliefert (auch wenn es keine Deutschen sind), wenn ihnen die Todesstrafe droht, bzw. die Auslieferung erfolgt nur unter der Bedingung, dass keine Todesstrafe ergeht. Wie z.B. US-Angehörige die nicht an die USA ausgeliefert wurden. Oder auch: Rücknahme der Justizhoheit von Stationierungskräften und Übertragung an die deutsche Justiz, weil der Heimatstaat die Todesstrafe vollstrecken würde/könnte, so dass man den Täter vor dem Tode schützt.
Der Deutsche, der also in den USA ein Tötungsdelikt begeht, wird hier wegen diesem Delikt verurteilt.

Gruss

Iru

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Hallo,

ich denke, dass sich viele deiner Fragen nach Lektüre dieses Gestzes erübrigen würden:
http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html

Iru

Hallo!

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen
an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen
internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit
rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Zur Info vielleicht das Gesetz dessen Ermächtigungsgrundlage sich in Satz 2 findet:

http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html

Gruß,

Florian.