Hallo zusammen.
Ein neuer Anhänger (3-Seiten-Kipper) wurde gekauft. Unmittelbar nach den ersten Gebrauchen, wurde der Fahrer mit dem Anhänger von einem hinter ihm fahrenden PKW aufmerksam gemacht, dass sich ein Reifen zu lösen scheint. An diesem und 2 weiteren lösten sich die Bolzen bzw. brachen ab.
Bei der Ladungssicherung ca. 2 Km zuvor, war von den losen Bolzen nichts zu sehn.
Jetzt ist ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden.
Generell soll man die Räder nach 50 - 100km nach der montage nachziehen.
Der Anhänger wurde von dem 250km entfernten Werk zum neuen Besitzer des Anhängers geliefert.
(Der Anhänger wurde bei der Lieferung nicht auf ein weiteres Transportgerät verladen.)
Die Räder wurden aber auch nicht unmittelbar nach erhalt des Anhängers nachgezogen.
Hätte das evtl. nicht schon bei der Lieferung passiern müssen??
Kann mir einer bei diesem Rechtsfall Helfen?
Was steht denn im fiktiven Handbuch des fiktiven Hängers insbesondere im Kapitel „Inbetriebnahme“?
Ich würde mal schauen, was der Hersteller / Händler sagt. Vielleicht wird es auch einfach als Gewährleistungsschaden repariert…
Hallo zusammen.
Ein neuer Anhänger (3-Seiten-Kipper) wurde gekauft.
…:Generell soll man die Räder nach 50 - 100km nach der montage
nachziehen.
Der Anhänger wurde von dem 250km entfernten Werk zum neuen
Besitzer des Anhängers geliefert.
(Der Anhänger wurde bei der Lieferung nicht auf ein weiteres
Transportgerät verladen.)
…
Hallo!
Die Frage, die sich mir stellt: WER muss AUF WELCHER GRUNDLAGE die Räder nachziehen?
Wenn das Werk darauf hingewiesen haben sollte:
Die KM-Grenze lag ja schon während der Lieferung vor.
Dann würde ich die an der Lieferung beteiligten Personen (Werksangehörige?) befragen. Denn die haben -vermutlich- nicht nachgezogen, oder?
Des weiteren:
Gewährleistung: Mangel, also Haftung…?
Gruß Jogi