Lieferung Falscher Ware, Versandkosten

Hallo,

nehmen wir mal an X bestellt bei einem Onlinehandel eine Festplatte Marke Y mit der Größe von N.

nun bekommt X eine Festplatte Marke Z zugeschickt.

Y hat aber aus gründen der Kompatibilität und der Lebensdauer sich Extra für eine Festplatte der Marke Y entschieden.

nun Schreibt X an den Onlinehandel eine E-Mail das bitte die Festplatte Marke Z wieder abholen sollen / bzw X das Porto für den Rückversand erstatten sollen und die Bestellte Festplatte der Marke X liefern soll.

Nachdem der Onlinehandel sich 2 Wochen nicht gemeldet hat holt sich X das Geld per per Rücklastschrift zurück.

Nun hat X noch die Festplatte zuhause.
Kann X darauf bestehen das der Onlinehandel die Festplatte abholt bzw die Versandkosten in Vorkasse stellt?
Oder muss X die Festplatte auf eigene Kosten wieder zurückschicken?

Gruß
Phillip

Nun hat X noch die Festplatte zuhause.
Kann X darauf bestehen das der Onlinehandel die Festplatte
abholt bzw die Versandkosten in Vorkasse stellt?
Oder muss X die Festplatte auf eigene Kosten wieder
zurückschicken?

X erklärt gegenüber dem Händler seinen Rücktritt (nachweisbar). Hat die ware mehr als 40,- EUR gekostet, zahlt der Händler den Rücktransport und muss ihn auch organisieren. X bewahrt die Ware zur Abholung auf und stellt dem Händler hierzu auch ein Frist. 14 Tage sind angemessen.

X hat sich sein Geld bereits zurückerstatten lassen. In Vorleistung für einen Rücktransport muss er nicht gehen.

Hallo,

nehmen wir mal an X bestellt bei einem Onlinehandel eine
Festplatte Marke Y mit der Größe von N.

nun bekommt X eine Festplatte Marke Z zugeschickt.

Y hat aber aus gründen der Kompatibilität und der Lebensdauer
sich Extra für eine Festplatte der Marke Y entschieden.

nun Schreibt X an den Onlinehandel eine E-Mail das bitte die
Festplatte Marke Z wieder abholen sollen / bzw X das Porto für
den Rückversand erstatten sollen und die Bestellte Festplatte
der Marke X liefern soll.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, liegt im gesamten eine Falschlieferung vor. Dies hat die Folge, dass der Käufer grundsätzlich einen primären Nacherfüllungsanspruch hat. D.h. er kann darauf bestehen, dass ihm die bestellte Ware geschickt wird.

Die Kosten für den Rückversang hat entgegen der u.a. Meinung der Verkäufer zu tragen (unabhängig vom Wert der Kaufsache), da hier kein Widerrufsrecht sondern Mängelgewährleistung geltend gemacht wird.

Zum gleichen Ergebnis gelangt man im Übrigen, wenn man die Lieferung als Schlechtleistung betrachtet.

Nachdem der Onlinehandel sich 2 Wochen nicht gemeldet hat holt
sich X das Geld per per Rücklastschrift zurück.

Nun hat X noch die Festplatte zuhause.
Kann X darauf bestehen das der Onlinehandel die Festplatte
abholt bzw die Versandkosten in Vorkasse stellt?

Kann er meines Erachtens, da der Rückversand aus Sicht des Käufers eine Holschuld darstellt.

Gruß
Phillip

Gruss akkon