Lieferung kaputt, was nun? Umtausch, Rücksendung?

Hallo,

dies ist ein fiktiver Fall.

Käufer erwirbt bei einem Shop-VK ein paar Schuhe, neu.

Die Schuhe kommen gut bei dem Käufer an, sind allerdings auf der Innensohle beschädigt (Schrammen, schwarze Flecken im Leder an dem Stück, wo die Verse hinten drin sitzt).
Desweiteren sind die Schuhe zu groß. Käufer hat Größe 40, hat diese auch in 40 bestellt. Die Schuhe fallen aber eher aus wie Größe 41 - viel zu groß.

Der Käufer möchte dies reklamieren und sein Geld zurück.

Der Verkäufer will sich darauf nicht einlassen und gibt zwei Möglichkeiten.

Entweder: Käufer behält die Schuhe und der VK erstattet die Versandkosten.

Oder: Der Käufer schickt die Schuhe zurück und erhält ein neues Paar.

Käufer erklärt nun, dass die Schuhe außerdem zu groß sind und gegen ein neues Paar prinzipiell nichts hätte, wenn die denn auch in Größe 39 sind.

Käufer gibt wieder zwei Möglichkeiten:

Käufer schickt die Schuhe entweder auf eigene Kosten zurück und das neue Paar wird dann in 39 geliefert oder

Käufer behält die 40 und bekommt ein neues Paar zusätzlich , aber in Größe 39. Der Käufer zahlt dann noch einmal den Verkaufspreis, aber keinen Versand.

Was kann der Käufer wirklich verlangen, wenn er eigentlich nur sein Geld zurück will?

Der Käufer konnte nicht wie in einem Laden prüfen, ob die Schuhe heile waren. Nun waren sie kaputt.
Wenn die Schuhe nun zurückgesendet werden sollen, wer trägt die Versandkosten? Wir da irgendwas erstattet?

Soweit ich weiß, darf der Verkäufer erst einmal Ersatz leisten, wenn die Ware zufrieden ist. Was ist aber mit den Versandkosten? Wer trägt die Neuzusendung und die Rücksendung der kaputten Schuhe?

Danke im Voraus.

LG
Lini

Hallo,

Die Schuhe kommen gut bei dem Käufer an, sind allerdings auf
der Innensohle beschädigt (Schrammen, schwarze Flecken im
Leder an dem Stück, wo die Verse hinten drin sitzt).

Ob dieser Mangel nun so gravierend ist, dass das einen Sachmangel darstellt, kann nur der beurteilen, der die Schuhe ansehen kann. Ich persönlich würde minimale Unregelmäßigkeiten im Schuhinneren, die man beim Tragen gar nicht sieht, nicht für einen Sachmangel halten.

Desweiteren sind die Schuhe zu groß. Käufer hat Größe 40, hat
diese auch in 40 bestellt. Die Schuhe fallen aber eher aus wie
Größe 41 - viel zu groß.

Schuhe und Kleidung fallen immer mal etwas unterschiedlich aus, ganz zu schweigen von italienischen Größen etc. Damit muss man wohl rechnen, wenn man solche Waren im Versandhandel kauft.

Der Käufer möchte dies reklamieren und sein Geld zurück.

Läge denn ein Sachmangel vor (was ich hier eher bezweifle) hätte der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung oder falls das fehlschlägt Erstattung seiner Zahlung und aller Versandkosten.

Liegt kein Sachmangel vor hat der Käufer gegenüber dem gewerblichen Verkäufer ein 14 tägiges oder 1 monatiges Widerrufs- oder Rückgaberecht. Wer die Versandkosten trägt ist in der Widerrufs- oder Rückgabe-Belehrung geregelt.

Falls die Frist noch nicht verstrichen ist, würde ich einen Kauf mit dem ich so unzufrieden bin widerrufen, auch wenn dann evtl. nicht alle Versandkosten erstattet werden.

Stephanie