Hallo,
wie wäre folgender Fall aus der Umsatzsteuerlichen Seite zu beurteilen?:
Ein Unternehmen (A) mit Sitz in Deutschland hat einen Kunden (B) in Holland. Der Holländer (B) hat wiederum einen Kunden © in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Nun beauftragt B den A direkt eine Ware an C zu schicken.
A schickt dem B eine Rechnung.
–> Wie muss nun die Rechnung an den B aussehen?
a) innergemeinschaftliche Lieferung
b) Drittlandslieferung
c) sonstige ? (bitte angeben)
Ich danke schon mal für die zahlreichen Antworten.
Grüße
Thomas Neubauer
Servus,
b) Drittlandslieferung
ist korrekt, falls die Ausfuhr nachgewiesen ist. In diesem Reihengeschäft findet die bewegte Lieferung von A an B statt, es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung.
Ort der ruhenden Lieferung B an C sind die VAR, aber das ist Sache von B.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Also ist es korrekt, wenn A dem B eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt, mit dem Hinweis, dass es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlierfung handelt.
A weist den Umsatz in der UST-VA unter Zeile 24 Nr. 43
„Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug“ aus.
Grüße
TN