Angenommen, Otto (ohne Vorsteuer-Abzugsberechtigung) bestellt Ware. Die Ware wird geliefert von einem kleinem Händler, der:
- eine Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR macht,
- MWST an das Finanzamt abführt,
- nach vereinnahmten Entgelten abrechnet.
Der Kunde:
a) zahlt die Rechnung per Vorkasse, widerruft einen Teil der Lieferung,
b) bestellt auf Rechnung, bezahlt nicht, gibt die Ware wieder zurück.
c) bestellt auf Rechnung, gibt die Ware nicht zurück, und bleibt für immer säumig.
d) bezahlt die Rechnung, erhält später eine Minderung des Kaufpreises wegen eines Mangels
e) erhält nachträglich einen ihm versprochenen Rabatt auf den ursprünglich gekauften Artikel, da er noch ein anderes Produkt nachkauft.
f) gibt die Rechnung an seinen Arbeitgeber weiter, der eine neue Rechnung erhält
g) schickt eine Abtretung an den Händler für eine Versicherung, die dann eine neue Rechnung erhält
Wie wird die ursprüngliche Rechnung in einer Einnahmenüberschussrechnung bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten korrekt dargestellt, insbesondere so, dass auch die (anteilige) Mehrwertsteuer wieder zurückgebucht werden kann?
Gruß Schwipp