Hallo,
Nehmen wir an nach einigem Hin und Her wegen Garantiefalle eines gebrauchten Schweissgerätes entschliesst sich der Kunde um des lieben Frieden Willens ein Austauschgerät zu akzeptieren für das er noch 250 Euro „draufzahlen“ muss.
Per email wird dies abgesprochen und der Verkäufer aufgefordert bescheid zu sagen wann das Gerät geliefert wird.
Der Käufer wartet geduldig 2 Wochen und findet dann Samstags eine Rechnung in seiner Post mit der Anmerkung das Gerät wäre 10 Tage vor Rechnungseingang geliefert worden.
Weder gab es eine Ankündigung der Lieferung noch ist Ware angekommen (angegeben wurde die Dienstadresse des Kunden, wo er täglich min 9h anwesend ist).
Gehen wir davon aus, dass der Kunde nun nochmals per email angefragt hätte wann das Gerät denn geliefert werde aber befürchtet, dass wegen der vorangegangenen Querelen der Händler gar nicht liefert, sondern den Kunden auflaufen lassen möchte.
Wie müsste sich ein Kunde in so einer Situation verhalten?
Eine Rechtsschutzversicherung bestünde, soll aber nur eingeschaltet werden wenn wirklich nötig.
Bezahlt hätte der Kunde die 250 Euro noch nicht, aber ca 1300 Euro für das defekte Erstgerät.
Gruss
M.
Hallo,
Wie müsste sich ein Kunde in so einer Situation verhalten?
zunächst sollte man seinem Vertragspartner nicht immer nur böses unterstellen. Dass Sendungen nicht, verspätet oder an der falschen Adresse zugestellt werden, kommt täglich vor.
In diesem Fall bittet man den Verkäufer den Verbleib der Sendung zu klären bzw. um eine Versandnummer, damit das selbst klären kann.
Gruß
S.J.
Hallo,
Danke, das hat der Kunde des Fallbeispiels bereits getan und wartet auf Antwort.
Allerdings liegt der angebliche Liefertermin doch bereits mehrere Tage (13) zurück, was den Kunden bedenklich stimmen könnte.
Er wüsste vielleicht gerne was er tun muss sollte sich der Verkäufer weiterhin nicht melden. Das Misstrauen wäre über lange Zeit grösserer Pannen Seitens des Verkäufers entstanden.
Gruss
M.
Vorkasse? Lieferumfang?
Hallo,
Nehmen wir mal wieder an der Händler hätte sich nun per mail gemeldet und verlange Vorkasse, die Anlage sei natürlich gar nicht losgeschickt (auf der Rechnung steht der Kunde hätte sie am 9.11. erhalten).
Ausserdem fehlt eine Lieferposition (Schutzhelm) auf die Nachfrage ob die nur vergessen wurde zu listen wurde nicht eingegangen.
Hat der Kunde bei begleichen dieser Rechnung automatisch den verringerten Lieferumfang anerkannt?
Muss der Kunde in so einem Fall Vorkasse leisten?
Per email war ausdrücklich abgesprochen worden dass erst geschickt wird und dann gezahlt, schliesslich hat der Verkäufer ja schon die Komplette Summe der Erstbestellung (defektes Gerät).
Gruss
M. (sauer wegen der Schikanen)