Lieferung nicht komplett-und nun?

Hallo,
habe folgende Auktion gewonnen :7216599100
Nachdem ich überwiesen hatte schickte mir der VErkäufer die Packung zu. Ich zählte sofort die Strips durch, da die Verpackung ebreits sehr mitgenommen aussah. Es fehlen 6 Stück. Dieses habe ich dem VErkäufer sofort mitgeteilt, worauf er mir antworte, dass dies Pech sei und er sich das nicht erklären könne. Ich bat ihn um Nachbesserung worauf ich folgende Antwort bekam :

wie gesagt ich kann mir nicht erklären, dass dort strips fehlen, die packung habe ich
verschlossen und ungeöffnet gekauft und auch so verschickt!
und ich muss nicht dafür aufkommen, in
der auktion steht ausdrücklich keine gewährleistung und keine garantie! und rückname habe ich auch
nicht angeboten, dass ist bei mir als privatverkauf grundsätzlich so!liebe grüße

Was soll ich denn nun tun?Ist dieses Vorgehen vom Verkäufer so korrekt?
Gruß,
WKN

hallo,
dann schreibst du ihm halt zurück, dass die auktion nicht seiner beschreibung = ovp + neu entspricht. wenn es auch bei ihm so gewesen sein mag, hat er halt falsch/unzureichend verpackt.

dann bestehst du drauf, dass er dir entweder die 6 strips nachsendet oder dir 2.- anteilmaessig zurueckueberweist.

das ganze spickst du mit einer drohung einer schlechten bewertung!

und wenn dann halt nix von ihm kommt, knallst du ihm halt ne richtig miese bewertung rein - der spass waere mir echt 2.- wert… und die bewertung wird ihm bei seiner mageren quote auch wehtun…
rachebewertung wird er nicht machen, da er dich ja schon gut bewertet hat.

gruss
khs

Hi

Ich zählte sofort die Strips durch, da die
Verpackung ebreits sehr mitgenommen aussah.

War sie offen? Verschweißt? Oder hätte man die Strips entfernen können?

Es fehlen 6 Stück.

wie gesagt ich kann mir nicht erklären, dass dort strips
fehlen, die packung habe ich
verschlossen und ungeöffnet gekauft und auch so verschickt!

Kann jeder erzählen :wink:

und ich muss nicht dafür aufkommen, in
der auktion steht ausdrücklich keine gewährleistung und keine
garantie! und rückname habe ich auch
nicht angeboten, dass ist bei mir als privatverkauf
grundsätzlich so!liebe grüße

Naja gundsätzlich ist das nicht so, das muss schon extra hingeschrieben werden :wink:
Was der VK ja auch machte… aber wirklich sehr klein und durchs Kursiv kann ichs an meinem Rechner kaum lesen >.>

In seiner Artikelbeschreibung stand genau drin das es sich um 56 Strips handelt.
Wenn er sich dieser Aussage nicht sicher ist, darf er die auch nicht machen, denn die ist verbindlich.

Gewährleistung greift bei Mängeln die von Anfang an bestanden auch nicht. Kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Nun liegt es an dir ob du wegen 6 fehlenden Strips von 56 nen Brett lostreten willst und auf die Barrikaden gehst.
Auf die Strips gerechnet wären die 6 ca 1,93€ wert.

Was soll ich denn nun tun?Ist dieses Vorgehen vom Verkäufer so
korrekt?

Denke das kann man nicht genau sagen.
Einerseits hat er eine genaue Angabe in der Beschreibung gemacht. Alles was in der Beschreibung steht ist verbindlich.
Andererseits wenn die Ware noch OVP und verschweißt war (evtl. sowas wie B-Ware/Mangelware/Ausschußware die man billiger einkaufen kann weil die Verpackungen kaputt sind etc.) und schon ab Werk die Ware unvollständig war dann wußte der VK dies nicht. Und bei Sachen die er nicht weiß greift der Gewährleistungsausschluß.

Vllt ne Frage fürs Rechtsbrett ^^

MfG
Lilly

Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure beiden Antworten!
Die Packung war natürlich im Übrigen nicht verschweißt!
Gruß,
WKN

Mahlzeit,

die Maßnahme wäre ganz fies, aber wenn der Verkäufer so blöd kommt:

und ich muss nicht dafür aufkommen, in
der auktion steht ausdrücklich keine gewährleistung und keine
garantie! und rückname habe ich auch
nicht angeboten, dass ist bei mir als privatverkauf
grundsätzlich so!

da könnte man auf die Idee kommen, ihn von einem Anwalt abmahnen zu lassen. Und zwar ist das so, daß der Kollege höchstwahrscheinlich gewerblich handelt, und da kann er sich seinen Gewährleistungsausschluß sonstwohin stecken. Hier wurde das Thema ausführlich behandelt: http://www.heise.de/ct/inhverz/search.shtml?T=ebay+g…
(Artikel ist leider nicht online).

Gruß

Sancho

Hallo, habe eine Antwort vom Verkäufer!!!
Wie würdet Ihr reagieren?

Hier die Antwort :
wie gesagt ich nehme den artikel nicht zurück! ich kann nicht ausschließen,dass sie die strips entfernt
haben und ich hinterher auf dem schaden sitze und sie waren ovp und neu!beweisen sie doch das gegenteil
,dann erstatte ich aber da es nicht an dem ist dass dort strips fehlten,werde ich nichts erstezen,und
der käufer muss bei einem kaufpreis unter 40,-€ das rückporto selbst zahlen! dies gilt aber selbst
dann auch nur bei gewerblichen händlern ich bin privatverkäufer und somit keine rückname!

und was ich ihnen noch sagen wollte, sie haben nicht
zu bestimmen, bis wann oder wann ich ihnen zu antworten habe, denn ich habe nicht die zeit dazu!
abgesehen
davon haben sie von mir eine positive bewertung erhalten, und ich habe vorbildlich geliefert und auch
komplett neu und ovp!!!
also gibt es nicht auszusetzen!!!

Ich persönlich find das schon ein starkes Stück…

Hi

Mach aus einer 2 Euro Mücke keinen Staatsvorfall -.-
Vergib ne neutrale oder rote mit entsprechenden _sachlichen_ Kommentar und gut is.
Immerhin hat er nur 1 Rote und die ist seltsam. Scheint kein Betrüger zu sein der dich absichtlich ärgern will.

Ich hab letzte Woche auch nen Windows Home gekauft und statt dem bezahlten versicherten Versand wurde es billiger unversichert geschickt.
Das brech ich auch keinen Streit vom Zaun, hab mich beschwert, das mit in die Bewertung geschrieben… VK hat sich enschuldigt. Fertig.

Das Sachen selbst bei OVP und selbst bei eingeschweißter Ware fehlen hab ich auch schon 2x erfahren müssen (selbst bei einem von amazon.de bestellten Artikel).
Könntest dich bei Blend-a-med mal beschweren :wink:

Freilich ist das nicht toll über die Bühne gegangen und steht auch viel falsches drin wie die 40 Euro Klausel… die gilt nur bei Widerspruch (also dem Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen) und nicht bei Mangel (schliesslich hat der K das gekauft was beschrieben wurde und nicht weniger) und beim Rücktritt gilt sie auch nur wenn es im Vertrag bzw. in den AGBs vom Händler steht (welche für den Käufer einfach einsehbar sein müssen)… aber was solls.
Wenn sich der VK sturstellt was willste da machen? Willste wegen 2 Euro „Schaden“ nun zum Anwalt rennen?

Hier die Antwort :
wie gesagt ich nehme den artikel nicht zurück! ich kann nicht
ausschließen,dass sie die strips entfernt
haben

Ja das stimmt auch.
Würde ich als VK wohl auch so denken wenn ein K wegen 6 fehlenden Strips son Aufriss macht :stuck_out_tongue:

beweisen sie doch das gegenteil

Tja wenn de keine Zeugen für deine Auszählung hast kannste wohl nicht beweisen das von Anfang an welche fehlten XD

MfG
Lilly