Lieferung von Waschmaschine bei Stromausfall?

Hallo Wissende,

mal angenommen, man bestellt sich einen schweren Gegenstand, z.B. eine Waschmaschine. Viele Unternehmen verlangen ja bei der Lieferung Aufpreis, wenn Treppen zu überwinden sind, aber wenn ein Aufzug vorhanden ist, zählt das Stockwerk nicht.

Jetzt mal angenommen, man bestellt sich so eine Waschmaschine, zu normalen Lieferkosten, da Fahrstuhl vorhanden. An dem Tag, an dem die Waschmaschine geliefert werden soll, fällt aber aufgrund eines schweren Gewitters am Vortag der Strom aus. Die Wohnung soll im 11. Stock liegen.

Was wird passieren? Vereinbart die Spedition einen anderen Termin? Schleppen die Träger die WaMa 11 Stockwerke zu Fuß und stellen das dem Käufer in Rechnung? Oder schleppen sie die WaMa zwar über die Treppe, verbuchen das aber unter „Pech gehabt“?

Wie sieht es aus, wenn die Träger nur 3 Stockwerke schleppen müssen? Oder nur eines? Wieder, wie im vorherigen Beispiel, durch Stromausfall, also nicht durch Schuld des Kunden.

Schöne Grüße

Petra

Hallo !

Sie werden flexibel sein und das auch von der Kundin verlangen,also neuer Termin,denn die baldige Funktionsfähigkeit des Aufzugs wird ja absehbar sein.
Man kann m.E. nicht auf Lieferung unter diesen erschwerten Bedingungen bestehen,jetzt sogar unabhängig von möglichen Kosten.

Bei nur 1-3 Etage mags anders sein,da wägt man halt ab,neue Anfahrt gegen Treppennutzung mit hoffentlich geeigneter Treppenkarre.
Aber wenn der Auslieferer allein da ist,für Fahrstuhl käme er allein gut zurecht,aber über die Treppen ?

MfG
duck313

Hallo,

mal angenommen, man bestellt sich einen schweren Gegenstand,
z.B. eine Waschmaschine. Viele Unternehmen verlangen ja bei
der Lieferung Aufpreis, wenn Treppen zu überwinden sind, aber
wenn ein Aufzug vorhanden ist, zählt das Stockwerk nicht.

und wieder einmal kommt es darauf an, was genau vereinbart wurde.

Ohne jetzt die genauen Bedingungen näher zu kennen: Wenn der Aufzug ausgefallen ist, sind „Treppen zu überwinden“, also Lieferung gegen Aufpreis. Zudem ist es naheliegend und auch so zu verstehen, dass die Bedingung „Aufzug vorhanden“ so auszulegen ist, dass dieser auch benutzbar ist.

Gruß

S.J.