Lieferung zu spät- Anspruch auf Schadensersatz?

Guten Abend,

gesetzt den Fall es sollte an Tag X um 09:00 Uhr eine Küche geliefert werden. Diese Küche kaommt aber erst 2 Tage später. Dass die Küche am Liefertag nicht mehr geliefert wird, wird erst gegen 15:00 Uhr durchgegeben. Einen Tag umsonst Urlaub genommen. Hätte man in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz wegen des verlorenen Urlaubstages?

MfG
H.

Hallo,
das kommt konkret auf die AGBs des Möbelhauses an - in den meisten Fällen sind die so abgefasst, dass die sich sauber rauswinden.

Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo es um Wohnzimmermöbel ging - der Liefertermin wurde sehr kurzfristig verschoben:

Den Ärger schilderte ich dem Möbelhaus und ich erwähnte, dass ich anbetracht der neuen Einrichtung eine Party organisiert hatte… mit Catering und allem Pipapo…

Jedenfalls gab es dann einen wirklich üppigen Warengutschein, der mir den erneuten Liefertermin erheblich versüsste!

Gruss
Hummel

Hallo,

das kommt konkret auf die AGBs des Möbelhauses an - in den
meisten Fällen sind die so abgefasst, dass die sich sauber
rauswinden.

wenn etwas nicht verbindlich vereinbart wurde, was hat das dann mit „rauswinden“ zu tun?

Es ist im übrigen nicht allein entscheidend, was in den AGB steht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/305b.html

Gruß

S.J.