hallo allerseits,
angenommen man bestellt einen artikel bei einem onlineversand. die ware wird geliefert, nur nicht direkt bei der lieferadresse wie auf dem karton , sondern wie üblich bei nachbarn. der nachbar unterschreibt .
man bekommt nun die ware ausgehändigt soweit alles paletti. nun bekommt man vom shop eine mail, dass angeblich 2 lieferungen auf grund eines softwarefehlers eingegangen sein sollen.es wird gesagt, dass jemand für 2 lieferungen unterschrieben haben soll. der nachbar selbst hat mehere lieferungen bekommen und hat nicht auf die anzahl geachtet.
nun bekommt man mails, die ware zurückzuschicken andernfalls bekommt man eine rechnung für den artikel. muss man nun den artikel bezahlen.
wie sieht die beweislast aus.?
vielen dank
hauptamnn
Man hat also zwei Lieferungen bekommen, ja?
Dann muss man die zweite Lieferung nicht bezahlen, aber herausgeben nach § 985 BGB. Verschicken muss man sie m.E. grundsätzlich nicht.
Levay
hallo,
man habe nur 1 lieferung erhalten. behauptet wird es sollen 2 gewesen sein.
hauptmann
Na, wenn man nur eine Lieferung erhalten hat, ist doch alles klar. Dann muss man gar nix.
Hi,
kann der Versender denn nachweisen, dass auch 2 Pakete mit gleichem Inhalt geliefert wurde?
Ich würde beim Versender die entsprechenden Belege anfordern. Das schließt die Unterlagen des Paketdienstes unmißverständlich mit ein.
Ergibt sich daraus tatsächlich, dass der Nachbar 2 Pakete entgegen genommen und dafür unterschrieben hat, so muss der Versender seine Ansprüche gegen diesen richten.
Es reicht nicht, dass der Versender davon ausgehen kann, dass die Pakete ordnungsgemäß an den eigentlichen Empfänger herausgegeben worden sind.
Gruss