Lieferverzug: Vertragsstrafe weiterberechnen?

Ich habe ein paar Fragen zum Lieferverzug, wenn sich der Käufer mittels Ersatzkauf woanders eindeckt.

Situation:
Lieferant „LieferA“ soll zum 20.05 anliefern (fixkauf). Er verkündet jedoch 3 Wochen vorher, dass er nun doch nicht liefern kann. (auch längere Zeit nicht).
Damit setzt er sich ja selbst in Verzug und eine Mahnung ist nicht mehr nötig.
Käufer"ProduzentB" braucht die Ware am 20.05 fix um sie weiterzuverarbeiten, denn „ProduzentB“ muss die fertigen Produkte am 30.05 an Kunden „KundeC“ ausliefern. Wenn „ProduzentB“ nicht liefert muss er hohe Vertragsstrafen an „KundeC“ zahlen. (vertraglich zwischen B und C vereinbart)

  1. Muss „ProduzentB“ die Strafe zahlen wenn „LieferA“ nicht liefert, denn er muss zusehen wie er die Ware woanders kriegt?

  2. Oder kann „ProduzentB“ die Strafen von „KundeC“ dem „LieferA“ in Rechnung stellen?

  3. Kann „ProduzentB“ jetzt einfach bei einem Alternativlieferanten Ersatzkauf tätigen und die Differenz „LiefererA“ in Rechnung stellen?

Ich habe gedacht, dass 2 und 3 gehen und es davon abhängt ob ProduzentB woanders Ware kriegt oder nicht. sehe ich das richtig?

Danke für Eure Hilfe :smile:

Hallo,

die Vertragsstrafe die B und C bei verspäteter Lieferung vereinbart haben geht A erst mal nix an - ausser B hätte eine passende Klausel mit A vereinbart.

Generell besteht eine Pflicht des A den Vertrag zu erfüllen und eine nicht-erfüllung kann Schadenersatz-Ansprüche nach sich ziehen. Hier wäre aber auch wieder zu prüfen ob die Gründe von A zu vertreten sind (hat sich übernommen) oder ob hier eine Verhinderung höherer Natur (Hochwasser in Thailand - es gibt keine Festplatten mehr) vorliegt.
Das ist dann wirklich im Einzelfall zu prüfen.

Grüße
Lumpi