Hallo,
wenn A im WWW ein Outdoor Whirlpool bestellt und dieser mit einer Lieferzeit von 12 -16 Wochen angepriesen ist, was kann A tun, wenn er
- zum einen telefonisch einen späteren Termin genannt bekommt (ca. 22 Wochen nach Bestellung) und
- anschließend schriftlich einen nochmals 6 Wochen späteren Termin genannt bekommt?
Eine Anzahlung von 30 % wurde mit Bestellung veranlasst.
Nun soll vor Verschiffung nach Deutschland der Restbetrag gezahlt werden.
Was sind die Rechte von A?
Danke
MfG
Jörg
Hallo Jörg,
du kannst die Firma in Verzug setzen (Mahnung zur Bestellung). Hier liegt ein Lieferverzug vor, den du zunächst anmahnen musst und eine angemessene Frist dabei setzen. Erst wenn diese nicht eingehalten wird, kannst du vom Vertrag zurück treten und sofern ein Schaden entstanden ist, diesen vom Verkäufer einfordern (u.a. §§ 280, 286 ff. BGB). Die Anzahlung ist natürlich sodann an dich zurück zu zahlen. Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob dein Verkäufer selbst seinen eigenen Zulieferanten in Lieferverzug gesetzt hat - er ist dein Vertragspartner und alles Weitere muss dich nicht kümmern.
Eine Restzahlung würde ich nicht vornehmen, sofern nicht geklärt ist, ob a) du die Ware überhaupt noch möchtest und b) die Ware wirklich verschifft und pünktlich angeliefert wird. Wenn jetzt noch 6 Wochen ins Land gehen, wäre ich persönlich schon skeptisch - aber das musst du entscheiden.
Alles Gute und viel Erfolg!
VG, TT
Hallo! Die rechtliche Situation kenne ich nicht. A wird wohl warten müssen, denn sonst kann er um seine 30% Anzahlung auch noch streiten.
A war halt so schlau sich einen Pool aus China oder so zu bestellen. A wird bald feststellen, dass die verspätete Lieferung nicht der einzige Grund dafür ist, warum ein Pool beim Fachhandel das doppelte kostet…! Schöne Grüße!