Lieferverzug?

Liebe wwwler,

mein PC ist am 26.2.17 kaputt gegangen und ich habe ihn darauf am 27.2.17 zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht.
Dort nahm man sich des Auftrags an, und man sagte mir, dass man sich am Do., den 2.3.17 melden wird.
Man meldete sich nicht!
Auf der Auftragsbestätigung vom 27.2.17 steht „Lieferdatum: 2.3.17“.
Am 3.3.17 habe ich dort angerufen und man meinte, der Auftrag ist in Bearbeitung.
Jetzt ist es Mittwoch, der 8. März 2017 und ich finde die Sache echt nicht mehr lustig.

Ich weiß dass ich nicht der einzige Mensch mit einem PC-Problem und deren einziger Kunde bin, aber mal ehrlich: eine Woche für einen Hardwarefehler?

Zu mal ich nächste Woche zu einem Vorstellungsgespräch muss und ich diverse andere karriererelevate Dinge im Internet zu erledigen habe, ist der PC unentbehrlich!
Mit dem Handy kann ich dass nicht, da viele Websites noch nicht für Smartphones umgewandelt wurden (keine mobile Ansicht verfügbar).

Durch den Wirtschaftsunterricht in der Schule weiß ich, dass sich der Reparaturservice seit Freitag, den 3.3.17 in Lieferverzug befindet.

Meine Frage ist nun, seht ihr dass auch so?
Sollte ich meine Rechte geltend machen, oder spucke ich mir letztenendes nur selber in die Suppe, wenn ich da jetzt mit BGB-Kram ankomme?

Was wäre (im Falle des geltend machen von Rechten) angebracht?

Ich habe noch keine Nachbesserungsfrist gesetzt oder gemahnt (was ich auch nicht muss, da m.E. der 2.3.17 (laut Auftragsbestätigung) ein Fixtermin war).

Ich bedanke mich für eure Hilfe

Orakel

Wozu müsste man sich am 2. 3 melden, wenn es sich angeblich um einen Festtermin der Fertigstellung der Reparatur handeln sollte ?

Kann man bei Annahme überhaupt eine solche Aussage treffen ? Hat man den Schadensumfang genau analysiert, benötigte Ersatzteile ermittelt und geprüft sie sind vorrätig oder so kurzfristig zu beschaffen ?

Kann sein, kann auch nicht sein.

Klar muss man eine Nachfrist( oder überhaupt eine Frist und nicht darauf herumreiten ob "Liefertermin " ein verbindliche Zusage sein könnte)
setzen und die Sache mit dem Schadenersatz sollte man lieber gleich vergessen.
Das sind deine Probleme, wenn Du den PC so schnell wieder brauchst. Dann muss man sich ein Ersatzgerät besorgen.
Man musste doch auch damit rechnen, Fehler ist nicht zu beheben- was dann ?

MfG
duck313

Es wurde mündl. vereinbart, dass man sich am 2.3.17 mit den Ergebnissen der Fehleranalyse meldet, und dann, wenn es gewünscht wird, den Reparaturauftrag einleitet.

Hallo

Habt ihr keine Stadtbücherei, in der man sowas erledigen kann?

Wegen des PC würde ich auch keinen großen großen Aufstand machen, sondern halt einen Termin setzen und irgendwas machen (ohne unfreundlich zu werden), was die soweit erschreckt, dass sie ganz schnell tätig werden. Aber nicht ernsthaft rechtliche Schritte einleiten.

Viele Grüße