Liebe wwwler,
mein PC ist am 26.2.17 kaputt gegangen und ich habe ihn darauf am 27.2.17 zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht.
Dort nahm man sich des Auftrags an, und man sagte mir, dass man sich am Do., den 2.3.17 melden wird.
Man meldete sich nicht!
Auf der Auftragsbestätigung vom 27.2.17 steht „Lieferdatum: 2.3.17“.
Am 3.3.17 habe ich dort angerufen und man meinte, der Auftrag ist in Bearbeitung.
Jetzt ist es Mittwoch, der 8. März 2017 und ich finde die Sache echt nicht mehr lustig.
Ich weiß dass ich nicht der einzige Mensch mit einem PC-Problem und deren einziger Kunde bin, aber mal ehrlich: eine Woche für einen Hardwarefehler?
Zu mal ich nächste Woche zu einem Vorstellungsgespräch muss und ich diverse andere karriererelevate Dinge im Internet zu erledigen habe, ist der PC unentbehrlich!
Mit dem Handy kann ich dass nicht, da viele Websites noch nicht für Smartphones umgewandelt wurden (keine mobile Ansicht verfügbar).
Durch den Wirtschaftsunterricht in der Schule weiß ich, dass sich der Reparaturservice seit Freitag, den 3.3.17 in Lieferverzug befindet.
Meine Frage ist nun, seht ihr dass auch so?
Sollte ich meine Rechte geltend machen, oder spucke ich mir letztenendes nur selber in die Suppe, wenn ich da jetzt mit BGB-Kram ankomme?
Was wäre (im Falle des geltend machen von Rechten) angebracht?
Ich habe noch keine Nachbesserungsfrist gesetzt oder gemahnt (was ich auch nicht muss, da m.E. der 2.3.17 (laut Auftragsbestätigung) ein Fixtermin war).
Ich bedanke mich für eure Hilfe
Orakel