Lieferwagen aus dem Ausland ohne Kontrollgeräte?

Hallo zusammen,
angenommen da würde jemand mit einem 3,49 Tonnen Sprinter nach Deutschland kommen und sich einen Anhänger mieten.Dann wäre das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und soweit ich das recherchieren konnte benötigt man dann ein eingebautes Kontrollgerät.

Was aber wenn der Lieferwagen das nicht hat. Genügt es dann die Fahrtzeiten in ein normales Buch aufzuschreiben? Oder müssen Tageskontrollblätter einer bestimmten Norm entsprechen?

Und wenn der Fahrer die Grenze überschreitet, dürfte er dann das Buch wegwerfen, weil das Gesetz im benachbarten Ausland ja nicht existiert?

Und sollte er nach einer Weile den Anhänger zurückbringen, genügt es dann die Kontrollblätter mit der Einfahrt über die Grenze anzulegen?

Danke für Eure Infos, aber ich habe gehört die deutsche Polizei würde soetwas gerade bei ausländischen Gespannen überprüfen und die Strafen sollen sehr hoch sein. Da frage ich mich dch was ein ausländischer Fahrer denn überhaupt machen könnte um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

mfg
Destillatio

Hi,

ist das gewerblich oder privat?

Q-Gruß

Hallo,
ich gehe mal davon aus das Beamte die fiktive Fahrt eventuell als gewerblich auslegen könnten.

Und da wäre dann gleich noch eine „was wäre wenn“ Frage. Angenommen die Ladung wäre kompletter Privatbesitz des Fahrers der gerade von Deutschland nach Spanien umzieht, wäre das dann privat?

Auch wenn er einen Firmenlieferwagen nutzen würde? Und den Anhänger auf Firmenrechnung mieten könnte?

Und wenn die Ladung aus einer Firma stammen würde (Firma könnte ja dem Fahrer gehören) aber zum Zeitpunkt der Fahrt privatbesitz des Fahrers wäre - und erst nach Ankunft in Deutschland in eine neue Firma als „Privateinlage“ verbucht werden sollte? Das wäre ja eigentlich privat, aber würde ein gericht auch so entscheiden?

mfg
Destillatio

Hallo,
ich gehe mal davon aus das Beamte die fiktive Fahrt eventuell
als gewerblich auslegen könnten.

Hi.
dann wird es problematisch. Hier wird, bis auf Ausnahmen abgesehen die hier nicht in betracht kommen, ein Aufzeichnugsgerät gefordert.

Und da wäre dann gleich noch eine „was wäre wenn“ Frage.
Angenommen die Ladung wäre kompletter Privatbesitz des Fahrers
der gerade von Deutschland nach Spanien umzieht, wäre das dann
privat?

Dann wäre es einfach, aufladen und gute Fahrt.

Auch wenn er einen Firmenlieferwagen nutzen würde? Und den
Anhänger auf Firmenrechnung mieten könnte?

Es zählt nicht ob das ein Firmenfahrzeug ist. Auch Firmenfahrzeuge können privat genutzt werden. Eine Anmietung des Anhängers auf die Firma könnte ein Anzeichen für gewerblich sein. Würde ich eher privat mieten.

Und wenn die Ladung aus einer Firma stammen würde (Firma
könnte ja dem Fahrer gehören) aber zum Zeitpunkt der Fahrt
privatbesitz des Fahrers wäre - und erst nach Ankunft in
Deutschland in eine neue Firma als „Privateinlage“ verbucht
werden sollte? Das wäre ja eigentlich privat, aber würde ein
gericht auch so entscheiden?

Entscheident ist, ist der Transport gewerblich, also für die Firma, oder ist der Transport privat. Bei privaten Transporten sind auch keine Papiere, Lieferscheine dabei, mal so als Anhaltspunkt.

Q-Gruß

Hallo,
bevor der Fahrer losfährt, sollte er auch noch prüfen, ob der Führerschein überhaupt erlaubt das Gespann zu fahren. In Deutschland wäre das mindestens C1E. Und wenn das Zugfahrzeug ein LKW ist, bachte man das Sonntagsfahrverbot.

Und da wäre dann gleich noch eine „was wäre wenn“ Frage.
Angenommen die Ladung wäre kompletter Privatbesitz des Fahrers
der gerade von Deutschland nach Spanien umzieht, wäre das dann
privat?

Auch wenn er einen Firmenlieferwagen nutzen würde? Und den
Anhänger auf Firmenrechnung mieten könnte?

Wenn der Chef so nett ist, einem das Fahrzeug auh für den privaten Umzug zu überlassen, ist das eine private Nutzung.

Und wenn die Ladung aus einer Firma stammen würde (Firma
könnte ja dem Fahrer gehören) aber zum Zeitpunkt der Fahrt
privatbesitz des Fahrers wäre - und erst nach Ankunft in
Deutschland in eine neue Firma als „Privateinlage“ verbucht
werden sollte? Das wäre ja eigentlich privat, aber würde ein
gericht auch so entscheiden?

Wenn jemand 3 Tonnen Wein aus dem Süden einführt, wird es schwer fallen das als privat einzustufen. Da die Sache mit dem Kontrollgerät EU-weit gilt, wird man dann um eine Nachrüstung nicht umhinkommen. Dafür erspart man sich dann in D das führen von Tageskontrollblättern bei der gewerblichen Nutzung, weil man dann das Kontrollgerät benutzen muß. Dann muß man sich auch an die Lenk- und Ruhezeiten halten.

Cu Rene