Lieferwagen fährt mir hinten rein/Unfall -Kreuzung

Hallo,
also ich hatte letzte Woche ein Unfall an einer Kreuzung. Ich stand an der Kreuzung als erster um links abzubiegen. Von meiner Sicht konnte ich ein Teil der Ampel sehen, dass sie auf Rot umgeschaltet ist. die Kreuzung hat 3 Spuren. Auf der linken und der rechten Spur hielten die Autos an aber einer wollte noch durch die Ampel und ist noch über die Rote Ampel (mittlere Spur) durchgefahren. Ich musste bremsen, weil ich schon ein Teil seiner Spur war. Außerdem habe ich schnell den Rückwärtsgang geschalte um noch rückwärts aus seiner Spur zu kommen, aber dann hats schon geknallt. Bevor ich zurückfahren konnte, ist mir ein Lieferwagen leicht hinten reingefahren. An meinem Auto ist nichts. Nicht einmal ein Kratzer, aber bei ihm ist die Stoßstange leicht gerissen (ca. 8cm Riss). Meiner Meinung nach hat er nicht genügend Abstand gehalten. Ich konnte auch nicht den Kennzeichen von dem Fahrer der über Rot gefahren ist merken, weil der Rotfahrer einfach vorbei gerast ist und dann erst der Unfall geschah. Meiner Meinung nach wäre jeder auf sein eigenen Schaden gekommen, da ich ja kein habe, habe ich Glück gehabt.
Mein Problem ist das ein alter Mann nach 3 min kam und dann meinte er hätte alles gesehen. Er sagt ich hätte ohne Grund gebremst und die Auto standen halt an der Ampel. Ich meinte :,Wieso sollte ich mitten auf einer Kreuzung stehen bleiben"? Er hat mich nur komisch angeguckt(als würde er denken ich erzähle was nicht stimmt) . Naja er kam mir sehr unsympatisch vor, da ich das Gefühl hatte das er ein bisschen gegen Jugendliche oder so ist. Schon alleine als er sagte, er sei Zeuge der Beifahrer vom Lieferwagen (also er hat sich den Lieferwagen gemietet um Möbel abzuholen und halt bei der Firma gibt es zum Lieferwagen auch ein Fahrer dazu :wink: ) .Ich habe ihn noch hinzugefügt, dass meine Freundin auch Zeugin ist. Er meinte dann:, Ach sie kann man nicht ernst nehmen, weil sie deine Freundin ist, sie würde doch zu dir stehen". Ich meinte dann:, Ech Sie wissen, dass sie nicht Lügen darf und eine wahre Aussage machen muss, weil sie sich dann Strafbar macht". Er meinte halt nur:, Stimmt", mit komischen Blick. Naja die Polizei sollte kommen, aber da ich mit dem Chef verhandelt habe, dass ich mich bei seinem Schaden beteidigen würde (sein Vorschlag), hat er die Polizei doch nicht zum Unfallort gerufen. Ich dachte wenn der Zeuge mist erzählt und es zum Gericht kommt(leider habe ich keine Rechtsschutz) und trotzdem am Ende jeder auf sein Schaden kommen muss, würden mich Anwalt und Gerichtskosten auffressen. Der Chef der Firma meinte bei Daimler würden die so 600-800 nehmen für den Einbau einer neuen Stoßstange+Arbeitslohn. Naja er meinte ob 300€ ok wären. Ich habe gesagt 200€ und haben uns auf 250€ geeinigt. Ich war bei Mercedes und wollte ein Kostenvoranschlag. Der Mitarbeiteter meinte es würde so 250-300€ kosten (mit Arbeitslohn). Naja jetzt habe ich gesehen das er mich angerufen hat und ich würde ihn jetzt nur max. 100€ geben. Deshalb wollte ich euch fragen, falls er nicht Einverstangen ist, was ich machen soll. bzw. ob ich überhaupt irgendwas zahlen soll?

Schonmal Danke für Eure Mühe.

Du schreibst leider etwas zu wirr und ungenau. Einmal schreibst Du, Du stehst an der Ampel, dann fuhrst Du an und hast angehalten. Auch ist nicht ganz klar wo der Rotfahrer herkam - Querverkehr oder ebenfalls Deine Fahrtrichtung?

Grundsätzlich aber kann man davon ausgehen: Wer auffährt, ist Unfallverursacher. Warum der Vordermann bremst ist grundsätzlich erstmal nebensächlich. Nur wer ohne jeden Grund plötzlich stark bremst, verstößt damit auch gegen die StVO und kann dann ebenfalls als alleiniger oder als Mitverursacher behandelt werden.

Problematisch kann der eingelegte Rückwärtsgang werden, wenn der Auffahrende auf die Idee kommt, zu behaupten, er sei ja gar nicht aufgefahren, sondern Du seist ihm rückwärts reingefahren.

Die Regelung „jeder zahlt seinen eigenen Schaden“ gibt es im deutschen Recht nicht. Jeder muß den Schaden bezahlen, den er verursacht hat, wäre dagegen richtig, also genau umgekehrt.

Nun hängt das Problem ja letztendlich am Geld bzw. der Frage, wie viel der Unfallgegner bekommen soll.

Ich persönlich würde ihm gar nichts geben, den Unfall der Versicherung melden und dort auch darstellen, daß er der Auffahrende ist. Die Versicherung hat eigene Rechtsexperten die solche Fälle prüfen. Sollte festgestellt werden, daß der ganze oder ein Teil des Schadens von Euch (bzw. der Versicherung) bezahlt werden muß, kannst Du immer noch den Betrag aus eigener Tasche bezahlen, um den Schadensfreiheitsrabett zu retten. Ich persönlich habe starke Zweifel daran, daß Dein Unfallgegner auch nur einen Cent bekommt, wenn er aufgefahren ist.

Du persönlich wirst nie „vor Gericht kommen“. Wenn es Streitigkeiten über die Schadensregulierung gibt, wird nur der Unfallgegner und die Versicherung des Autos das Du gefahren bist, vor Gericht kommen. Du wirst dort allerhöchstens als Zeuge vernommen, und als Zeuge entstehen Dir keine Kosten, im Gegenteil, sämtlich Kosten als Zeuge (Verdienstausfall, Fahrkosten) werden Dir ersetzt.
Dir entstünden daher auch in keinem Fall Anwalts- und Gerichtskosten. Du kämst nur vor Gericht, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht die Du begangen hast - wenn die Polizei z.B. den Unfall aufgenommen hätte und Dich dort wegen des Rückwärtsganges als Unfallverursacher angegeben hätte, Du mit dem damit verbundenen Bußgeld nicht einverstanden wärst und Berufung dagegen einlegtest, die vor Gericht endet. Das wird aber nicht eintreten, denn die Polizei war nicht vor Ort, und nachträglich hast Du nichts zu befürchten.

Summa Summarum:

Nach meiner Auffassung ist Dein Unfallgegner

  • alleiniger Unfallverursacher, da er aufgefahren ist
  • daher auch selber für seinen Schaden verantwortlich
  • Ich würde ihm keinen Cent geben, sondern den Unfall über den Chef (der vermutlich Fahrzeughalter ist) der Versicherung melden
  • Versicherung ist alleiniger Ansprechpartner des Unfallgegners, nicht Du.

Lass Dich nicht ins Bockhorn jagen.

Danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Also sollte ich ihn morgen anrufen und sagen das ich es der Versicherung melden werde und das der Schaden gar nicht 600-800€ kostet, sondern höchstens 300€. Er wird wahrscheinlich sagen, dass wir eine Vereinbarung hatten und der eine Zeuge die Vereinbarung auch bestätigen kann oder er wird mit dem Preis runter gehen.
Oder!, was ich nicht denke, es sein lassen… :wink:

Noch eine Frage, es gibt doch noch die Zeugen, die sagen können, das ich den Rückwärtsgang drinne hatte oder? Ich weiß wenn man Rückwärts fährt ist man auch oft Schuld aber ich hatte den Gang ja nur drinne…
Wenn man die Polizei ruft, was würden die machen? Und bekommt man auch einfach so ein Bußgeld wenn die Polizei zum Unfallort ruft? (ich glaube der, der Schuld ist)? Der Zeuge im Lieferwagen meinte irgendwas mit 110€ alleine das die Polizei kommt und eigentlich nicht viel machen wird.
Ich habe gehört es sollte ca. 30€ kosten…

hier noch eine Skizze :wink:


–> http://www.bilder-hochladen.net/files/ebt6-1-jpg.htm…


Hallo Martin,

Deine Anfrage ist sehr speziell und damit keine „allgemeine Diskussion über Rechtsfragen“. Konkrete Antworten darf man hierauf in diesem Rahmen leider nicht geben.
Wäre es eine allgemeine Diskussion, könnte man sich u.U. (wenn man davon absieht zu diskutieren, ob primär materiellrechtlich ein Verschulden und eine Zahlungspflicht deinerseits bestehen würde, oder was beweisbar ist usw…) darüber unterhalten, ob ihr wirksam einen Vergleich geschlossen habt, der auf einer „BETEILIGUNG“ am Schaden basiert. Ferner könnte man sich dann vielleicht über Kalkulationsirrtümer, falsa demonstratio etc unterhalten, bzw sich die Frage stellen, ob denn nicht von vornherein der Vergleich so auszulegen ist, dass dieser auf eine anteilige Zahlung gerichtet war - nämlich in dem Sinne, dass von dir von Anfang an nur ein Teil gezahlt werden sollte (250 von 600-800), also irgendwas zwischen ca 30 und 50 Prozent.
Ich würde in diesem Fall in einem Gutachten das Ergebnis wohl so hinbiegen, dass du zumindest nicht mehr als diese 100 Euro - also den vor Ort zugestandenen ANTEIL (nicht BETRAG) - zahlen musst. Was du nun aber konkret machen sollst, wie ein Richter im konkreten Fall entscheiden würde, wie du dich verhalten sollst, was beweisbar ist und was nicht, kann und darf ich dir leider nicht sagen.

Trotzdem viel Glück noch!

MfG

BooSan

Zuerst der Versicherung melden, normalerweise muß ein Schaden innerhalb einer best. Frist der Vers. gemeldet werden, bei Nichteinhalten der Frist kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Was der Schaden letztendlich kostet - keine Ahnung. Als Laie vertut man sich da schnell, das wird letztendlich die Fachwerkstatt entscheiden, der Unfallbeteiligte hat freie Werkstattwahl.

Nach der Skizze bin ich mir sicherer denn je, daß der Auffahrende alleiniger Unfallverursacher ist. Ich verstehe nicht warum Du dem was zahlen willst.

Was Du vor Ort gesagt und abgemacht hast, ist irrelevant. Du hast es Dir jetzt halt anders überlegt. Im Schock und Schreck des Unfalls sagt man viel dummes Zeug. Die Fakten sprechen jetzt vor Dich.

Wäre der Unfall von der Polizei aufgenommen worden, hätte der Unfallverursacher (und das ist hier klar der Auffahrende) ein Verwarngeld nach den dafür geltenden Sätzen bezahlt. Diese betragen beim Auffahrunfall 35 Euro.
(Andere Unfallursachen haben andere Beträge, bei einer Vorfartsmißachtung sind das schnell mal mehr als hundert Euro).
Die Polizei hätte dann eine Unfallmitteilung ausgefüllt, wo die Namen und Adressen der Fahrer, Fahrzeughalter, Unfallort und -zeit draufstehen und wer Unfallverursacher ist. Das ist KEINE Anzeige. Es ist ein reines Formblatt für die Vorlage zur Versicherung. Aber eben nicht notwendig, um an die Versicherung heranzutreten.

Das mit dem Rückwärtsgang würde ich für mich behalten, so lange Niemand explizit danach fragt. Der Unfallgegner käme sonst vielleicht zu leicht auf die Idee, zu behaupten, Du seist in Wahrheit rückwärts gefahren und hättest ihn gerammt. Damit wärst dann DU Unfallverursacher. Und dann beweise mal das Gegenteil.

Leider kein Experte viel Glück

Hallo !

Ist zwar jetzt zu spät, aber bei unfall IMMER die Polizei rufen ,egal ob Schuld oder nicht. Denn wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte dann lässt sich mit ein Anwalt schon mal handeln und man kann eine Ratenzahlung zwecks Honorar vereinbaren (Selbsterfahrung).Gerichtskosten exklusive.
Als angestellter Fahrer kannst Du nicht haftbar gemacht werden,es sei denn Du hättest grob fahrlässig gehandelt.Und bei vermeidung eines Unfalles ist dies nicht der Fall.Dies ist das Betriebsrisiko deines Chefs.
Da keine Polizei gerufen wurde ist eine grobe fahrlässigkeit ja auch schwer nachzuweisen.
Wenn du wirklich daran denken solltest den Schaden anteilig zu bezahlen (tu´s bloß nicht!) dann verlange eine Kopie der Rechnung.
Gruß Pinkysbrain