Lieferzeit mehrmals nicht eingehalten, muss Kunde Ware noch abnehmen?

Angenommen, es wurde die Herstellung einer Ware / eines Einrichtungsgegenstands in Handarbeit in Auftrag gegeben.
Dies erfolgte im April. Kostenvoranschlag wurde per email im April geschickt und per email auch genehmigt. Herstellungszeit wurde vier Wochen versprochen.

Mitte Mai wurde angefragt, wann geliefert werden kann. Es wurde gesagt, dass aufgrund anderer ehrenamtlicher und hauptberuflicher Verpflichtungen bislang die Bestellung nochnicht fertig gestellt werden konnte.
Es wurde um Zeitaufschub bis Anfang Juni gebeten und auch gegeben.
Mitte Juli wurde vom Kunden erneut nach einem Liefertermin gefragt.
Es wurde gesagt, die Ware sei noch nicht ganz fertig gestellt, doch kommendes Wochenende seimit einer Lieferung zu rechnen. Der Verkäufer wollte sich kommenden Freitag telefonisch zwecks Vereinbarung eines Liefertermins mit dem Kunden in Verbindung setzen.
Dies ist nie passiert und es ist auch schonwieder bald vier Wochen her.
Aus anfänglich vereinbarter Lieferzeit von vier Wochen sind jetzt bald vier Monate geworden.
Leider alles nur telefonisch besprochen.

Ist der Kunde weiterhin verpflichtet, hinterher zu laufen und wieder und wieder nach zu fragen und sich ver… zu lassen?
Oder kann der Kunde, der ja Interesse an zuverlässiger Herstellung des Artikels gehabt hat, jetzt seiner Wege gehen und genau so stillschweigend wie Liefervereinbarungen nicht gehalten wurden, zurück treten?
Der Kunde könnte bei einer renommierten Firma einen ähnlichen Artikel zu einem ähnlichen Preis mit garantierter Lieferung erhalten.

Hallo,

„Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung“ wäre nach dem Schuldrecht, wie ich es noch lernte, ein heißer Tipp.

Nach Reformierung des Schuldrechts vor über 10 Jahren haben sich die Begrifflichkeiten teilweise geändert, aber, um die §§ 260 I, III, 281 BGB herum gelesen scheint „the german Nachfrist“ / „le Nachfrist allemand“ schon noch zu existieren und nach all der Zeit würde ich, obwohl es auch Entbehrlichkeitstatbestände diesbezüglich gibt, kein Risiko eingehen und diese noch (nachweisbar dokumentiert) setzen, bevor ich im theoretischen Fall auf Rücktritt und Schadensersatz klagen würde.

LG,
sine