Lieferzeiten Grundsatz ebay

Hallo,

Frage zum ebay Grundsatz zu Lieferzeiten
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Zitat
“Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen“

Weiter heißt es unter Ausnahmen
„Ein Verkäufer muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf“

„In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren“
__________________________________________________________

Ist zwischen den zwei Bedingungen ein UND oder ein ODER?

Setzt sich theoretisch jeder ebay Verkäufer – oder zumindest jeder Verkäufer mit einem eiligen Käufer – in Verzug, wenn er nicht am Tag des Zahlungseingangs oder spätestens am Folgetag die Ware verschickt? Das ist ja eigentlich für den Verkäufer kaum realisierbar oder zumindest höchst unpraktisch. Z. B. paypal Zahlungen können ja zu jeder Tages-, Nacht- und Wochenend-Zeit eingehen. Wochenende und nachfolgende Feiertage (z. B. Weihnachten) könnte schon allein 4 Tage verursachen, an denen die wenigsten Verkäufer liefern würden. Und für 2 Tage Heuschnupfen auskurieren, 2 Tage Geschäftsreise, kurzer Engpass bei den Verpackungsmaterialien würden auch die wenigsten Verkäufer ihren Shop schließen wollen.

Wäre es denn zulässig, wenn ein ebay Verkäufer schreiben würde: „Die Ware wird spätestens 3 Werktage nach Zahlungseingang losgeschickt.“ Oder wäre das ein Verstoß gegen die ebay Grundsätze Lieferzeit?

Stephanie

Hallo,

ich lese das so:

“Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die
angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu
übereignen“

Der Grundsatz ist nicht so formuliert: „Der Verkäufer muss dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen.“ Der Verkäufer muss nur in der Lage sein, eine Übereignung durchzuführen.

Daraus schließe ich, dass sich die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Eigentum und im Besitz des Verkäufers befinden soll. Es soll also keine Ware verkauft werden, die der Verkäufer selbst erst noch besorgen muss, sondern nur das, was der Verkäufer tatsächlich zu Hause/im Lager hat.

Ist zwischen den zwei Bedingungen ein UND oder ein ODER?

Die Frage verstehe ich nicht. Es gibt eine Regel (Grundsatz) und Ausnahmen davon. In einigen bestimmten Fällen ist es dem Verkäufer also gestattet, die Ware nicht bei Vertragsschluss übereignen zu können.

Wäre es denn zulässig, wenn ein ebay Verkäufer schreiben
würde: „Die Ware wird spätestens 3 Werktage nach
Zahlungseingang losgeschickt.“

Natürlich (meiner Meinung nach), genauso wie bei einer Auktion, die kurz vor Weihnachten endet: „Ich bin über die Feiertag im Urlaub; Versand erst im Januar.“

Viele Grüße,

Andreas

Hallo,

ich lese das so:

“Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die
angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu
übereignen“

Der Grundsatz ist nicht so formuliert: „Der Verkäufer muss dem
Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss
übereignen.“ Der Verkäufer muss nur in der
Lage
sein, eine Übereignung durchzuführen.

Daraus schließe ich, dass sich die Ware zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses im Eigentum und im Besitz des Verkäufers
befinden soll. Es soll also keine Ware verkauft werden, die
der Verkäufer selbst erst noch besorgen muss, sondern nur das,
was der Verkäufer tatsächlich zu Hause/im Lager hat.

Das wäre ein für einen Verkäufer erfreulicher Schluss. Ware vorrätig ist viel leichter machbar als sofortige Lieferung.

Ist zwischen den zwei Bedingungen ein UND oder ein ODER?

Die Frage verstehe ich nicht. Es gibt eine Regel (Grundsatz)
und Ausnahmen davon. In einigen bestimmten Fällen ist es dem
Verkäufer also gestattet, die Ware nicht bei Vertragsschluss
übereignen zu können.

Ich meinte, wann ist die Ausnahme gültig? A Der Verkäufer ist Powerseller UND verkauft vorab Bücher? oder reicht B Der Verkäufer ist nur Powerseller und verkauft andere Ware.

Wäre es denn zulässig, wenn ein ebay Verkäufer schreiben
würde: „Die Ware wird spätestens 3 Werktage nach
Zahlungseingang losgeschickt.“

Natürlich (meiner Meinung nach), genauso wie bei einer
Auktion, die kurz vor Weihnachten endet: „Ich bin über die
Feiertag im Urlaub; Versand erst im Januar.“

Hm, dieser Meinung würde ich mich gerne anschließen, bei nochmaligem Nachdenken fragt man aber doch wohl am besten ebay, bevor es Beschwerden wegen Verstoß gegen die Grundsätze gibt. Oder weiß es hier noch wer ganz genau?

Stephanie

Hi,

Ich meinte, wann ist die Ausnahme gültig?

der Verkäufer muss mindestens eine der Bedingungen erfüllen; die Bedinungen sind mit „oder“ verknüpft.

Hm, dieser Meinung würde ich mich gerne anschließen

Mir ist gerade ein gewichtiges Argument für diese Sichtweise eingefallen: Schau mal ins Formular zum Einstellen eines Artikels; dort bietet eBay selbst folgende Option bei den Versandbedingungen an (mit Vorgabewerten bis zu 20 Tagen):

Geben Sie die Anzahl der Werktage an, die Sie nach Zahlungseingang in der Regel benötigen, um einen Artikel für den Versand vorzubereiten.

Viele Grüße,

Andreas

Ich meinte, wann ist die Ausnahme gültig?

der Verkäufer muss mindestens eine der Bedingungen erfüllen;
die Bedinungen sind mit „oder“ verknüpft.

Ich hatte dich schon wieder missverstanden, sorry. Der Verkäufer muss mindestens eine der Voraussetzungen erfüllen (Powerseller, geprüftes Mitglied, …), darf dann aber nur in den drei genannten Fällen (Vorbestellungen, Werklieferungsverträge, Möbel) vom Grundsatz abweichen.

Andreas

Hallo,

Hm, dieser Meinung würde ich mich gerne anschließen

Mir ist gerade ein gewichtiges Argument für diese Sichtweise
eingefallen: Schau mal ins Formular zum Einstellen eines
Artikels; dort bietet eBay selbst folgende Option bei den
Versandbedingungen an (mit Vorgabewerten bis zu 20 Tagen):

Geben Sie die Anzahl der Werktage an, die Sie nach Zahlungseingang in der Regel benötigen, um einen Artikel für den Versand vorzubereiten.

Danke das ist sehr stichhaltig.

Stephanie

Unverzüglich heißt NICHT sofort
Hallo,

Frage zum ebay Grundsatz zu Lieferzeiten
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Zitat
“Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die
angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu
übereignen“

das entspricht auch der Rechtslage und der Rechtsprechung, zumindest was gewerbliche Verkäufer angeht. Siehe auch http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/09/15/praxis-a….

Setzt sich theoretisch jeder ebay Verkäufer – oder zumindest
jeder Verkäufer mit einem eiligen Käufer – in Verzug, wenn er
nicht am Tag des Zahlungseingangs oder spätestens am Folgetag
die Ware verschickt?

Unverzüglich heißt nicht sofort, sondern dass „ohne schuldhaftes Zögern“ (§ 121 Abs. 1 BGB) gehandelt wird. Siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglich

Gruß

S.J.