Liegeld + umsatzsteuer

Hallo,

folgender Sachverhalt.

Ein Unternehmer aus den Niederlanden (Spediteur) berechnet an seinen Kunden „Liegegeld“ (Demurrage), da die Ware, welche in einem Container im Hafen X eintreffen und vom Spediteur A nach B gebracht werden sollte, verspätet eintraf.

Das Liegegeld wird in einer seperaten Rechnung abgerechnet, also nicht zusammen mit dem Transport

Handelt es sich hierbei um „echten Schadenersatz“ oder ist dies eine sonstige Leistung?

Weiterhin gibt der Spediteur in der Rechnung an „VAT reverse charge according art 196 EG VAT-Directive“. Dies ist ja das pendant zum §3a UStG welcher den Ort einer sonstigen Leistung bestimmt. Ist die Rechnung entsprechend abzulehnen bzw korrigieren zu lassen?

Gruß
Stefan