Hallo
mal angenommen BücherwurmA liest dauernd Bücher, kauft und verkauft also ständig welche, da sein Bücherregal nicht unendlich groß ist. Am Jahresende stellt BücherwurmA nun fest, daß er mit seinen Tätigkeiten, die innerhalb der Spekulationsfrist liegen, nach Abzug der Werbungskosten, einen kleinen Gewinn erwirtschaftet hat, da er nebenbei auch einen Blick für Schnäppchen hat.
Sind das jetzt private Veräußerungsgeschäfte im steuerrechtlichen Sinne?
Umgekehrt BücherwurmB hat kein so gutes Händchen und macht einen Verlust mit dem Handel. Kann der den Verlust mit seinen Gewinnen aus z.B. Aktienspekulationen verrechnen?
das hängt vom Umfang ab. Wenn es den normalen Eigenbedarf nicht überschreitet, z.B. ich kaufe pro Monat ein Buch, lese es und verkaufe es wieder gebraucht, dann nicht. Bei größeren Büchermengen könnte jedoch sogar der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Art gewerbliche Tätigkeit handelt, die selbstverständlich steuerlich relevant ist. Auch kritisch ist, wenn Bücher in größeren Mengen auf einen Schlag gekauft werden, da dann kaum eine Freizeitbeschäftigung zu vermuten ist.
Auch kritisch ist,
wenn Bücher in größeren Mengen auf einen Schlag gekauft
werden, da dann kaum eine Freizeitbeschäftigung zu vermuten
ist.
Hallo,
nein, es ist nicht auf den Verkauf als solchen abzustellen.
Insoweit ist es völlig wurschd, ob der Privatier einmal im
Jahr 100 Bücher in Bananenkiste verkauft, alle Bücher zum
30.12. einzeln verkauft oder alle 3 Tage ein Buch verkauft.
Es kommt immer darauf an, ob er bereits im Zeitpunkt des
Erwerbs des Buches dieses zur Einkünfteerzielung einsetzen
wollte. Nur wenn man kauft UM später wieder zu verkaufen,
dann ist das steuerbar. Wenn ich kaufe um zu lesen, ist das
Privatgeschäft. Sonst wäre ja jeder Kfz-Gebraucht-Kauf dem
Grunde nach erstmal „gefährlich“, solange man ggf. nach 2-3
Jahren ein guten Deal machen kann. Dem ist nicht so.
Auch kritisch ist,
wenn Bücher in größeren Mengen auf einen Schlag gekauft
werden, da dann kaum eine Freizeitbeschäftigung zu vermuten
ist.
Die Bücherwürmer lesen wirklich ein bis zwei Bücher in der Woche aus reiner Freude an guten Büchern (was die Umgebung dem Finanzamt auch schriftlich geben würde). Gewerbliches handeln ist da eher auszuschließen, auch wenn der Umfang nicht unerheblich sein mag.
Es kommt immer darauf an, ob er bereits im Zeitpunkt des
Erwerbs des Buches dieses zur Einkünfteerzielung einsetzen
wollte. Nur wenn man kauft UM später wieder zu verkaufen,
dann ist das steuerbar. Wenn ich kaufe um zu lesen, ist das
Privatgeschäft.
Wenn wenn die Bücherwürmer kaufen um zu lesen und anschließend zu verkaufen, weil ihnen klar ist, daß sie sie nicht behalten können. Das hat doch alles, was man so bräuchte um ein Gewerbe draus zu machen. Nachhaltige Gewinnerziehlungsabsicht, nicht nur gelegentlich, (mehr fällt mir gerade nicht ein). Es gibt ja gewerbliche Gebrauchtbuchhändler, die auch nicht viel anderes machen.
Warum ist es bei Aktien dann kein gewerbliches Handeln sondern privates Veräußerungsgeschäft? Da muß ich wohl einen Punkt übersehen, der mir gerade nicht einfallen will.
Warum ist es bei Aktien dann kein gewerbliches Handeln sondern
privates Veräußerungsgeschäft? Da muß ich wohl einen Punkt
übersehen, der mir gerade nicht einfallen will.
na da will ich doch mal eben auf die Sprünge helfen :
Stichwort „private Vermögensverwaltung“, Abgrenzung zur gewerblichen Betätigung:
Fortgesetzter An- und Verkauf von Wertpapieren durch Privatleute wird gem. diverser BFH-Urteile nicht als Gewerbebetrieb angesehen. Die Umschichtung der Wertpapiere stellt regelmäßig private Vermögensverwaltung dar, es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände vor (z.B. An- und Verkauf auf fremde Rechnung).
Stichwort „private Vermögensverwaltung“, Abgrenzung zur
gewerblichen Betätigung:
Fortgesetzter An- und Verkauf von Wertpapieren durch
Privatleute wird gem. diverser BFH-Urteile nicht als
Gewerbebetrieb angesehen. Die Umschichtung der Wertpapiere
stellt regelmäßig private Vermögensverwaltung dar, es sei
denn, es liegen ganz besondere Umstände vor (z.B. An- und
Verkauf auf fremde Rechnung).
als interessierter Laie lese ich den Gesetzestext aufmerksam durch, aber dann noch die ganzen Urteile… Es handelt sich also um eine konkrete Ausnahme, die man nicht ohne weiters übertragen kann.
Ich könnte jetzt weiterschreiben, daß Bücherwurm besonders wertvolle Bücher liest… aber das lasse ich dann mal, da es für Sammlerstücke sicher auch geeignete Ausnahmen gibt.
Es kommt immer darauf an, ob er bereits im Zeitpunkt des
Erwerbs des Buches dieses zur Einkünfteerzielung einsetzen
wollte. Nur wenn man kauft UM später wieder zu verkaufen,
dann ist das steuerbar. Wenn ich kaufe um zu lesen, ist das
Privatgeschäft. Sonst wäre ja jeder Kfz-Gebraucht-Kauf dem
Grunde nach erstmal „gefährlich“, solange man ggf. nach 2-3
Jahren ein guten Deal machen kann. Dem ist nicht so.
Mfg vom
showbee
Hallo showbee,
das sehe ich nicht ganz so. Bin zwar jetzt kein Experte, aber interessant wäre es mal deine kauf gedacht hat, ist meines Erachtens nach irrelevant. Mag sein, dass der Verkäufer beim Kauf nur an den privaten nutzen gedacht hat, aber sowas subjektives ist im gesetz nicht möglich zu berücksichtigen.
(Schließlich gibt es ja noch den puffer i.H.v. 512 euro jährlich)
Im §23 EStG ist objektiv dargestellt, dass bei allen WG, bei
welchen der Zeitraum zwischen anschaffung und verkauf kleiner
als ein kauf gedacht hat, ist meines
Erachtens nach irrelevant.
Hallo,
nunja, § 23 ist in Verbindung mit §§ 22 und 2 EStG zu lesen. Nach § 2
sind nur Einkünfte zu versteuern, also Gewinn oder Überschuss.
Insoweit muss also eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Dies
wird typisierend vorgenommen (lt. BFH):
„Es ist für die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht
kennzeichnend, auf den typischen statt auf den verwirklichten
Geschehensablauf abzustellen (BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R
15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754, m.w.N.).“
Insoweit liegt im typischen Buchkauf eben keine
Einkünfteerzielungsabsicht, genauso wenig wie im tyischen Kfz-Kauf
oder im typischen Kauf von sonstigen privaten Bedarfsgegenständen.
wohl aber im typischen Wertpapierkauf bzw. bei der typischen
Vermietung bzw. beim typischen Kapitalvermögen.