Hallo,
wenn jemand in Sachsen Anhalt ein Schreiben vom Landesamt für Vermessung und Geoinformationen erhält in dem steht,daß man Gebäude neu errichtet haben soll oder Veränderungen an Gebäuden vorgenommen haben soll und diese noch messtechnisch zu erfassen sind,die Veränderungen aber schon mehr als 10 Jahre zurückliegen,wer trägt dann die Kosten? Was ist mit der Verjährungsfrist?
wenn jemand in Sachsen Anhalt ein Schreiben vom Landesamt für
Vermessung und Geoinformationen erhält in dem steht,daß man
Gebäude neu errichtet haben soll oder Veränderungen an
Gebäuden vorgenommen haben soll und diese noch messtechnisch
zu erfassen sind,die Veränderungen aber schon mehr als 10
Jahre zurückliegen,wer trägt dann die Kosten?
Vermessung ist Ländersache. Aber vom Grundsatz her wird es überall annähernd gleich sein.
Die Kosten trägt der Eigentümer. Er ist dazu verpflichtet, für die entsprechende Gebäudeeinmessung zu sorgen. Auf seine Kosten.
Was ist mit der
Verjährungsfrist?
Was soll verjährt sein, wenn der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist? Keine Chance. (Sollte es länger als 20 Jahre her sein, dann könnte vielleicht noch DDR-Recht greifen, aber möglicherweise gab es da diese Verpflichtung auch schon.)