Hallo,
Herr X will ein EFH kaufen. Er hat aber im Auszug aus dem Liegenschaftskataster gesehen dass keine Gebäude (Haus und Garage) eingezeichnet sind. Was kann das bedeuten? Wurde nicht oder kann nicht (Schwarzbau) vermessen werden? Das Haus ist von 1968.
Danke Euch,
Mauricio
Hallo,
Herr X will ein EFH kaufen. Er hat aber im Auszug aus dem
Liegenschaftskataster gesehen dass keine Gebäude (Haus und
Garage) eingezeichnet sind. Was kann das bedeuten? Wurde nicht
oder kann nicht (Schwarzbau) vermessen werden? Das Haus ist
von 1968.
Das muß erstmal gar nichts bedeuten.
Normalerweise gibt es die „Gebäudeeinmessungspflicht“, aber die meisten Grundeigentümer wissen nichts davon und/oder kümmern sich nicht darum, zumal die Gebäudeeinmesung mit Kosten für sie verbunden ist.
Wie alt ist dieser Auszug aus dem Liegenschaftskataster? Wenn er älter ist, muß er nicht aktuell sein.
Mit „Schwarzbau“ hat der Katasternachweis überhaupt nichts zu tun. Eingemessen wird, was vorhanden ist. Es sollen die tatsächoichen Gegebenheiten dargestellt werden und nicht nur das, was rechtlich zulässig ist.
Herr X sollte folgendes tun: Wegen dem Katasterauszug beim zuständigen Katasteramt die Aktualität klären (geht wahrscheinlich telefonisch) und wegen der Möglichkeit des „Schwarzbaus“ mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen.
Gruß
Jörg Zabel
Guten Tag,
steht das Gebäude denn korrekt im Grundbuch drin ? Das ist meines Erachtens wichtiger als die Zeichnung in der Katasterkarte.
Gruß
Dietmar
Hallo Dietmar,
steht das Gebäude denn korrekt im Grundbuch drin ? Das ist
meines Erachtens wichtiger als die Zeichnung in der
Katasterkarte.
Kannst Du bitte mal erklären was da gemeint ist?
Ich habe bisher noch nie einen Gebäude-Eintrag im Grundbuch gesehen. Auf welche Eintragung in welcher Abteilung des Grundbuchs beziehst Du Dich?
Gruß
Jörg Zabel