P hat Wohnung in Stadt A. Läuft alles ganz normal, also ist Lebensmittelpunkt und wird bezahlt von ihm. P wird von Stadt A nach 300 km entfernten Stadt B versetzt durch seinen AG. Aber nur für eine Woche im Monat und irgendwann mal ganz. Rest des Monats ist er erstmal weiter in A beschäftigt. P möchte zweite Wohnung in B mieten. Frage: Liegen Voraussetzungen für doppelte Haushaltführung vor?
Servus,
eine Woche pro Monat ist bereits zu viel für eine Auswärtstätigkeit; deswegen liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor.
Schönne Grüße
MM