Liegt ein Urheberrechtsverstoß vor?

Hallo,
angenommen Frau X setzt sich an ihr Klavier und komponiert munter drauf los.
Danach stellt sie zufällig fest, dass eine Grundlage des Stückes (eine Tonfolge) auch bei einem anderen, ihr schon zuvor bekannten Stück vorhanden sind.
Darf Frau X ihr Stück jetzt noch als eigene Komposition bezeichnet oder hat sie lediglich „abgeschrieben“ und dabei verändert???

Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.
LG
froechrissi

Hallo Froechrissi,

so etwas kommt immer wieder vor, da einerseits harmonische Tonfolgen einfach einer gewissen Logik folgen und andererseits selbst der talentierteste Komponist nicht alles ausblenden kann, was er jemals gehört hat.

Normalerweise wird daraus wohl auch selten etwas folgen, insbesondere wenn es im heimischen Zimmer bleibt. Wird daraus ein Hit, meldet sich sicher jemand, der Ansprüche stellt, was dann meist in einer finanziellen Einigung endet.

Gruß!

Horst

Eher nein…
Hallo,
…es sei denn, die von ihr „übernommenen“ Teile sind der Hauptbestandteil der Melodie, z.B. des Refrains.
Üblicherweise wird sowas im Streitfall von einem Gremium der
GEMA und ggfs. einbezogenen Sachverständigen beurteilt. Entscheidend
ist die für das Werk bestehende Wichtigkeit der Tonfolge.
Einzelne Tonfolgen „abzschreiben“ ist heute nicht zu vermeiden.
Entscheidend ist auch, dass das Werk andere, d.h. eigene Melodieteile hat, und nicht nur abgeschriebene.
Wenn sie also nur entlehnte Tonfolgen zusammensetzt ist es ein Plagiat.

Aber Frau X soll sich keine Gedanken machen, denn wenn sie damit nicht in nennenswertem Umfang Geld macht, kräht eh kein Hahn danach!
Wenn doch, gibt´s u.U. Ärger.

Beste Grüße
Capman42

angenommen Frau X setzt sich an ihr Klavier und komponiert
munter drauf los.
Danach stellt sie zufällig fest, dass eine Grundlage des
Stückes (eine Tonfolge) auch bei einem anderen, ihr schon
zuvor bekannten Stück vorhanden sind.
Darf Frau X ihr Stück jetzt noch als eigene Komposition
bezeichnet oder hat sie lediglich „abgeschrieben“ und dabei
verändert???