Liegt eine Staffelmiete vor?

Hallo zusammen,

ich habe schon einiges über Staffelmiete hier gelesen. Aber meinen Fall konnte ich nirgends wiedererkennen. Daher eine weitere Frage zur Staffelmiete.

Als ich 2008 den Mietvertrag abgeschlossen hatte haben wir in den damaligen Vertrag einen Mietpreis geschrieben. Dieser Mietpreis wird laut dem Vertrag von 2009 bis 2011 jeweils um 20 Euro erhöht. Dies wurde auch explizit in Zahlen genannt. Also 2008: 640 Euro, 2009 660 Euro, bis 2011 700 Euro. 2012 und weitere Jahre werden nicht erwähnt. Es wird auch nirgendwo in dem Vertrag das Wort Staffelmiete erwähnt.

Mein Vermieter möchte nun die Miete um einen grossen Betrag erhöhen, da er meint, dass wir seit 2011 die Staffelmiete nicht mehr erhöht haben und eigentlich im Rückstand sind. Aus meiner Sicht liegt hier kein Staffelmietvertrag vor.

Wenn dies der Fall ist, dann darf der Vermieter, so wie ich es verstanden habe, nur bis zum ortsüblichen Mietpreis erhöhen.

Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo!

Doch, das ist ein wirksamer Staffelmietvertrag.
Und m.E. nach bedeutet es nicht, nach 2011 gibt es keine automatischen Erhöhungen mehr oder ab da wandelt sich der Staffelmietvertrag in einen „normalen“ um.
Die Erhöhung beträgt 20 € jährlich.

Wenn jetzt auf einen Schlag von aktuellen 700 € auf neue 800 € für 2016 erhöht werden sollte, dann wären das auch nicht einmal die 20 oder 30 % wo eine weitere Bremse greifen würde.

Trotzdem sollte man Vertrag und Erhöhungsersuchen beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder auch einem Anwalt prüfen lassen.

MfG
duck313

Und man sollte den Anwalt auch fragen, ob hier ein Teil der Erhöhung verjährt sein könnte.
Normale Verjährung 3 Jahre.
Der Anspruch aus der 1. nicht im Vertrag extra genannten Erhöhung beträfe 2012.
Die 3 Jahre laufen ab Ende 2012.

Würde sich Vermieter z.B. erst Anfang 2016 melden und Nachzahlung fordern, dann wäre es dafür zu spät, Mieter könnte sich auf die Einrede der Verjährung berufen.