Liegt eine urheberrechtsverletzung vor?

Folgendes: Ich habe auf YouTube ein Video veröffentlicht, was eine Kopie eines Englischen Video’s + Deutsche Übersetzung ist. Nun Habe ich eine Urheberrechtsbeschwerde von dem automatischen Content-Finder von Youtube bekommen.

Ich Berufe mich allerdings auf folgendes Gesetz:

Fair Use.

-Mein Video dient den Lehrzwecken und hat keinen Kommerziellen Hintergrund, wodurch geschütztes Material verwendet werden darf.

Von dem Ersteller des Videos an sich liegt keine Beschwerde vor, es wurde auch schon mehrmals kopiert und es wurde sogar schon Deutsch untertitelt, also exakt das selbe wie ich mache nur eben schriftlich statt mündlich. Nun habe ich dennoch Respekt davor eine Revision einzulegen, soll ich mich auf mein Recht mit Fair Use berufen oder ist es eine zu große Rechtliche Gefahr?

Was passiert schlimmstenfalls sollte ich im Unrecht sein?

Gerne würde ich das Video zeigen aber leider ist es gesperrt

Die Frage ist, on Youtube das recht hat, Uploads zu sperren, auch wenn sie nicht gegen Rechtsvorschriften sondern nur gegen die Nutzungsbedingungen der Webseite verstoßen. Und das dürfen Sie narürlich.
Im übrigen denke ich auch, dassS ie sich mit dem gelenden Urheberrecht auf einem schmalen Grat bewegen. Jeder Gebrauch urheberrechtlicher geschützter Inhalte ist genehmigungsbedürftig. Und das Argument, dass Andere das ja auch machen ist bei einer Abmahnung des Rechteinhabers wenig sinnvoll.

Ob für Lehrzwecke oder nicht, man sollte es sich auf jeden Fall genehmigen lassen. Das Urheberrecht hat immer Gültigkeit.

Meist sind die Streitwerte so hoch, dass sie vor den Landgerichten verhandelt werden müssen und da ist Anwaltszwang. Wie hoch ist denn der Streiwert und was fordern diese Urheber?

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen. Kenne mich nicht aus .
Gruß Ingeborg

Tut mir sehr leid,

aber hierzu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,
leider nicht mein Gebiet. Mein Fach ist Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Gruß
Akademie der Wohnungseigentümer

Hallo Paradoxiumas,

auf diesem Gebiet kenne ich mich gar nicht aus.
Ich weiß gar nicht, wie ich für solche Fälle auf die Expertenliste gerate, weil ich mich nur für das Thema Wohnen/Wohnungsverwaltung und Ähnliches interessiere (und Garten/Pflanzen). Tut mir leid!

Hallo,

sich als David gegen Goliath aufzulehnen, bringt immmer seinen Beigeschmack mit sich. Allerdings fehlt mir in der Hinsicht die jur. Erfahrung, um dir hier eindeutig KOnsequenzen aufzeigen zu können. Daher hoffe ich, dass Dir jemand anders mehr helfen kann.

Habe dazu keine Infos

Entschuldige die verspätete Antwort, ich hoffe du hast mittlerweile bereits guten Rat bekommen, denn das Urheberrecht ist nicht mein Gebiet. Daher kann ich dir keine fundierte Auskunft erteilen, und ich hab in den letzten Wochen auch nicht die Zeit gefunden, mich entsprechend einzulesen. Sorry!