Angenommen ein Mietverhältnis landet vor Gericht.
Der Vermieter klagt wegen Eigenbedarf, der Mieter ist in der Verbraucherinsolvenz, hat ein Kind und merkt an, dass er deshalb keine neue Wohnung finden würde.
Es kommt zum Vergleich.
Der Mieter muss spätestens in 4 Monaten ausziehen, ein von ihm verursachter Schaden wird zur Hälfte vom Vermieter übernommen.
Die Kaution wird nach Wohnungsübergabe fällig.
Vor Gericht wird der Mieter ermahnt seine Miete bis zum Auszug zu bezahlen.
Der Mieter versichert vor Gericht, dass die aktuelle Miete bereits überwiesen wurde und er selbstverständlich die Miete weiter zahlen wird.
Es stellt sich heraus, dass die Miete nicht überwiesen wurde und auch anschliessend keine Miete mehr gezahlt wird.
Dann zieht der Mieter aus, ohne den Vermieter zu informieren.
Wie ist das Verhalten des Mieters zu bewerten?
Ist das Betrug?
Hallo, letzte Monatsmiete vor Auszug mit Kaution zu verrechnen, ist
nicht zulässig. Als Verm. würde ich noch schnell einen Mahnbescheid
veranlassen, wenn es denn sinnvoll ist wegen der Solvenz des M. Gruß
Auszug ohne Hinterlassung einer Nachsendeanschrift legt das nahe.
Nur - was nützt dir ein (vollstreckbarer) Mahnbescheid oder weitere Rechtsverfolgung, wenn du neben der Miete auf noch auf den Prozeesskosten sitzenbleibst, da der M in der IV ist? Halte dich an der Kaution schadlos und sei froh, dass die Wohnung rel. schadensfrei geräumt wurde.
Sehr schön, ein Vergleich hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil.
Der Mieter muss spätestens in 4 Monaten ausziehen …
… hat er scheinbar getan
Die Kaution wird nach Wohnungsübergabe fällig.
Vor Gericht wird der Mieter ermahnt seine Miete bis zum Auszug
zu bezahlen.
Der Mieter versichert vor Gericht, dass die aktuelle Miete
bereits überwiesen wurde und er selbstverständlich die Miete
weiter zahlen wird.
Frage: Ist das im Vergleich aufgeführt? In diesem Fall müsste kein Mahnbescheid (=neues Verfahren, neue Gebühren) beantragt werden sondern nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches (IMHO Gebührenfrei, allenfalls ein paar Euro). Mit diesem Wisch könnte man dann den Gerichtsvollzieher losschicken (sofern die Adresse bekannt ist).
Mit Betrug im strafrechtlichen Sinne wäre ich hier vorsichtig, wenn man jeden der sich im Geschäftsleben doof anstellt einsperren würde, dann wären Deutschlands Straßen leer. Betrug setzt eine vorsätzliche Schädigung voraus, eine Zahlungszusage zu machen, die man dann doch nicht einhalten kann bedeutet nicht gleich Betrug.