Hallo! Herr A hat online ein Küchengerät gekauft.Der normale Preis lag bei allen Händlern +/- 50 Euro.
Der Händler, bei welchem Herr A zugeschlagen hat, hatte dieses Gerät für 0,95 Euro angeboten. Sicherlich ein Versehen… Herr A hat dann die Kaufabwicklung abgeschlossen und online per Vorkasse inkl. Versandgebühren bezahlt. Nun schreibt der Händler per e-mail, das er Herrn A´s Bestellung storniert hat und nicht weiter bearbeitet. Kann Herr A auf die Lieferung bestehen?
Hallo,
darf er: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Das Verhältnis des Angebotspreises zum Marktpreis ist so eklatant dass ein Irrtum anzunehmen ist. Der Kaufpreis ist natürlich unverzüglich zurückzuerstatten.
Weitere Aufwendungen wären auch zu erstatten, allerdings müssen diese Belegbar sein. Beispiel wäre wenn ich 50km zum Geschäft des Händlers fahre um die Sache abzuholen und dann erst erfahre dass er sich im Preis getäuscht hat (http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html).
Schwieriger wäre es wenn ein Händler die Küchenmaschine welche üblicherweise 50€ Kostet für 40€ anbietet und ihm dieses „Missgeschick“ häufiger passiert. Dann könnte man unlauteren Wettbewerb unterstellen.
Grüße
Lumpi
Das heißt, der Händler darf den Kauf stornieren, oder Herr A hat Anspruch auf die Lieferung?
Der Händler hat gegenüber Herrn A keine Gründe für die stornierung genannt.
Hier liegt kein Kaufvertrag vor. Es ist ja ganz offensichtlich, dass dieser Preis nicht gemeint war (§§ 157, 133, 242 BGB). Also gibt es keine Vereinbarung über einen Preis, und ohne diese Abrede gibt es keinen Kaufvertrag.