Hallo,
man stelle sich einmal folgende Situation vor:
Straße ABC ist eine Hauptstraße, die auf einen Marktplatz führt. Von der Straße ABC geht die Straße XYZ ab, welche eine Sackgasse ist, die ausschließlich von der Straße ABC aus erreichbar ist. In beiden Straßen ist Anwohnerparken Mo-Fr!
Nun ist Wochenende. Folglich ist das Parken in den genannten Straßen erlaubt. Allerdings findet ein Markt statt, weshalb am Beginn der Straße ABC das Zeichen 250 mit dem Zusatz „Anwohner und Marktbeschicker Frei“ angebracht ist.
Wie sieht es nun aus, wenn jemand das Zeichen 250 ignoriert und rechtswidrig in die Straße ABC einfährt, um von da aus die Straße XYZ zu erreichen und dort zu parken? Liegt hier jetzt nur ein Verstoß gegen das Durchfahrverbot vor oder stellt das Parken in der Straße XYZ ebenfalls einen Verstoß dar, da das Zeichen 250 in der Straße ABC in diesem Fall für die Straße XYZ mitgilt, weil diese ja ausschließlich über die gesperrte Straße ABC erreichbar ist?
Muss ein Verwarngeld folglich 15 EUR (nur Durchfahrtsverbot) oder 30 EUR (Durchfahrtsverbot und Parkverbot) betragen?
Danke für hilfreiche Infos,
Martin