Hallo,
ich hab von folgenden gehört: Ein Arbeitgeber(Dienstleistungsbetrieb) bietet seien bisherigen Angestellten (40 h Woche) an sie nun auf 500 € Basis zu beschäftigen (er zahlt also Sozialversicherungsbeiträge) den Rest ihrer vollbrachten Arbeit stellen sie ihm in Rechnung. Die Angestellten brauchen also eine Gewerbeschein, und sind damit Selbstständig. An ihrer besherigen Arbeit (Arbeitsort, Arbeitszeit, …) ändert sich jedoch nichts. Eigentlich doch ein Fall von Scheinselbständigkeit und damit illegal?
Oder gibt es da irgend ein Beschäftigungsmodell welches das erlaubt?
Der Arbeitgeber spart sich doch damit ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
Den Rest müsste sich dann der Arbeitnehmer selbst versichern.
Mfg Maik
Hallo Maik,
erstaunlich, was man so alles hören kann. Wenn für eine gleiche Arbeitsleistung der Status einer nichtselbständigen und einer selbständigen Leistungserbringung angewandt werden sollte, hätte der AG sicherlich ein ernsthaftes Problem.
AG und AN wären gut beraten, sich die dazu geltenden Hinweise der BfA anzusehen.
Bitte www.bfa.de aufrufen und rechts oben unter Suche V027 oder V028 eingeben.
Vordruck V027
Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Stand: 01.12.2006,
Vordruck V028
Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Stand: 01.12.2006, 10:12
Mit Gruß
hweng
Servus Maik,
Der Arbeitgeber spart sich doch damit ein Teil der
Sozialversicherungsbeiträge.
er schiebt ihn für eine mehr oder weniger kurze Weile auf, und nach der nächsten SV-Prüfung (im Gegensatz zur Steuer wird da lückenlos geprüft) kommt die Rechnung richtig dick, weil er dann keine Arbeitnehmerbeiträge mehr einbehalten oder rückfordern kann. Umso besser für die Arbeitnehmer, solang sie nicht gar zu dick an diesem „Modell“ mitgewirkt haben.
Schöne Grüße
MM