Hallo liebe Leute,
ich habe eine frage, die Buchalter oder Rechnungswesen- Freaks sicher beantworten können, wir haben heute in der Vorlesung über die Wertbemessung gesprochen, da kam mir die Frage auf:
Gibt es Unternehmen, bei denen das Lifo bzw. Fifo - System vorgeschrieben ist?!bzw. Gibt es Unternehmen bei denen eins verboten ist!? Also z.B. bei Unternehmen, die mit Öl handeln oder Lebensmittelhändler …
Ich hoffe es findet sich jemand, der mir helfen kann…
schon jetzt Danke und einen schönen Abend noch.
Liebe Grüße
Hallo,
als Verbrauchsfolgebewertung sind nach § 256 HGB nur noch LiFo und FiFo zugelassen (anders in der Steuerbilanz, hier nur LiFo).
Voraussetzung ist, dass das gewählte Verfahren (theoretisch) möglich ist (ergibt sich aus § 256 Satz 1 HGB: „Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht“). Daraus ergibt sich, dass z.B. bei Frischeprodukten (Lebensmitteln) kein LiFo möglich ist, weil es wegen Verderb nicht möglich ist.
Vorgeschrieben ist die Bewertung nach Verbrauchsfolge für kein Unternehmen, es handelt sich um ein Bewertungsvereinfachungsverfahren.
Gruß, FAQ