Hallo,
wer kann mir aus persönlicher Erfahrung einen Limited-kundigen Notar empfehlen? Ich brauche ihn zunächst nur für die Eintragung ins HR, rechne aber binnen der nächsten Jahre auch mit einigen Änderungen.
Viele Grüße
Hallo,
wer kann mir aus persönlicher Erfahrung einen Limited-kundigen Notar empfehlen? Ich brauche ihn zunächst nur für die Eintragung ins HR, rechne aber binnen der nächsten Jahre auch mit einigen Änderungen.
Viele Grüße
hallo,
falls es um eine englische ltd geht … seit wann braucht man dafür einen notar?
lg dev
Hi,
mein Kenntnisstand ist, daß Eintragungen oder Änderungen in den Handelsregistern notariell betreut werden müssen. Ist das neuerdings anders und ich kann mich direkt an das Registergericht wenden? Wäre zu schön, als daß ich es glauben könnte 
lg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
da gibt’s mehrere firmen, über deren internetplattform die gründung und auch diese dinge gemacht werden können …dazu ist in england kein notar nötig.
zur Klarstellung:
Die Ltd. in England ist errichtet und in das dortige HR (beim Companies House) eingetragen.
In einem zweiten Schritt soll jetzt eine deutsche Betriebsstätte in das HR (beim AG München) eingetragen werden. Dazu brauche ich -so mein Wissensstand- einen Notar.
Wir könnten uns natürlich an eine Gründungsagentur wenden die aber auch nichts anderes machen würde, als uns den Kontakt zum Notar zu vermitteln. Eigentlich erwägen wir, uns mittelfristig auch den Gründungsagentur-Secretary in UK zu sparen!
Die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter deutscher Übersetzung liegen vor. Im Prinzip kann jeder Notar die Eintragung vornehmen nur wäre mir einer lieber, der das schon mal bei einer Ltd. gemacht hat.
Hat da niemand Erfahrungen? Laut elektronischem Bundesanzeiger führt das HR München schon einige Ltd.s, irgendwer muß die ja eingetragen haben.
lg
ok, für die (i.d.r. jede) eintragung in ein deutsches handelsregister ist natürlich ein notar nötig.
wenn, wie beschrieben, alle unterlagen vorliegen, sollte das jeder notar aus dem stegreif können.
ein in england ansässiger (!) secretary ist nach meiner kenntnis pflicht.
ok, für die (i.d.r. jede) eintragung in ein deutsches
handelsregister ist natürlich ein notar nötig.wenn, wie beschrieben, alle unterlagen vorliegen, sollte das
jeder notar aus dem stegreif können.
Da habe ich so meine Zweifel, aber zur Not werde ich es probieren 
ein in england ansässiger (!) secretary ist nach meiner
kenntnis pflicht.
War bis vor kurzem so, ist aber eine Änderung durch den Companies Act 2006:
In aller Kürze nachfolgend, p3 ganz unten: http://www.berr.gov.uk/files/file42262.pdf
„Private companies will not have to appoint a company secretary unless they choose to do so. But if a company does decide to have one, the secretary will have the same authority and responsibilities as now and will continue to be registered at Companies House.“
Oder für Liebhaber des Gesetzestextes: Companies Act 2006, Part 12, 270, 1 http://www.opsi.gov.uk/ACTS/acts2006/pdf/ukpga_20060…
A private company is not required to have a secretary.
Ist aber noch nicht klar, ob wir die rund 200 Euro wirklich einsparen wollen. Ist eher ein mittelfristiger Gedanke.
Erstmal kommt die Eintragung in D und ggf. AT (die aber nicht mein Problem ist).
lg