ich kenne einige Firmen, die als engl. Ltd agiert haben. Da gab es spezielle Anwälte, die die Abwicklung z. B. in England vorgenommen haben.
Es gibt aber jetzt diese UG als Taschengeld GmbH, wie ich sie bezeichne mit 1 € Haftungskapital bzw. ab 1 € Haftung. Als dt. Alternativ eben zu jenen Limited.
Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Dann wohl mit Notar. Eintragung als Kapitalgesellschaft im Handelsregister
Ich würde mein Einzelunternehmen dann auch an eine UG veräußern. Das ist aber etwas aufwendig