Nehmen wir folgenden fiktiven Fall.
Jemand gründet eine Limited…genaueres über die Limited weiß ich nicht, jedoch ist sie wohl eine kleine Kapitalgesellschaft, die mit 1000 Euro zu Gründen ist und damit einer kleinen GmbH nahe kommt.
Die Limited ist in England gemeldet. Der Unternehmer sitzt in der BRD.
Damit müsste er ja nach deutschem Recht voll körperschaftsteuerpflichtig sein?
Die Limited müsste als Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Danke.