Limited Körperschaftsteuer?

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall.

Jemand gründet eine Limited…genaueres über die Limited weiß ich nicht, jedoch ist sie wohl eine kleine Kapitalgesellschaft, die mit 1000 Euro zu Gründen ist und damit einer kleinen GmbH nahe kommt.

Die Limited ist in England gemeldet. Der Unternehmer sitzt in der BRD.

Damit müsste er ja nach deutschem Recht voll körperschaftsteuerpflichtig sein?

Die Limited müsste als Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Danke.

Das ist korrekt. Voll körperschaftsteuer und Gewerbesteuerpflichtig.

P.S. Ich würde die Gründung einer Deutschen Limited bevorzugen, eine Unternehmergesellschaft mit Haftungsbegrenzung (kurz UG). Ist viel weniger Papierkram als mit den Engländern.

Gruß

Jörg

Ganz genau. Die Mini GmbH - Unternehmergesellschaft - dürfte wohl der Limited ähnlich sein. Stammkapital zwischen 1 und 24.999 Euro. Damit ist die Limited für die BRD eigentlich obsolet.