angenommen, Hubert Müller hat eine Limited angemeldet, die Superduper Ltd., jene aber nicht als Marke eingetragen.
Nun findet Max Mustermann die Internetseite www.super-duper.de ganz toll und würde sie sich gerne registrieren. Darf er das oder hat Hr. Müller durch die Limited automatisch einen gewissen markenrechtlichen Schutz und könnte Herrn Mustermann die Domain wieder wegnehmen?
eine Marke entsteht durch Registrierung (in den entsprechenden Klassen) oder Nutzung. Ein Domainname und Firmenname dürften beides „Nutzung“ sein. Beim Klageweg gibt es zwischen den beiden Entstehungsarten Unterschiede, die ggf. zu berücksichtigen sind.
Aber gibt es wirklich eine Kollision? D.h. fallen beide Nutzungen in dieselbe Klasse (grob: worum es inhaltlich geht)? Bei klassenfremder Nutzung, müsste die Marke schon einen besonderen Bekanntheitsgrad haben, um eine Nutzung in einem anderen Bereich verhindern zu können.