Limited = Markenschutz?

Hallo, liebe Wissenden,

angenommen, Hubert Müller hat eine Limited angemeldet, die Superduper Ltd., jene aber nicht als Marke eingetragen.

Nun findet Max Mustermann die Internetseite www.super-duper.de ganz toll und würde sie sich gerne registrieren. Darf er das oder hat Hr. Müller durch die Limited automatisch einen gewissen markenrechtlichen Schutz und könnte Herrn Mustermann die Domain wieder wegnehmen?

Grüße,
Matthias

Hallo Matthias,

eine Marke entsteht durch Registrierung (in den entsprechenden Klassen) oder Nutzung. Ein Domainname und Firmenname dürften beides „Nutzung“ sein. Beim Klageweg gibt es zwischen den beiden Entstehungsarten Unterschiede, die ggf. zu berücksichtigen sind.

Aber gibt es wirklich eine Kollision? D.h. fallen beide Nutzungen in dieselbe Klasse (grob: worum es inhaltlich geht)? Bei klassenfremder Nutzung, müsste die Marke schon einen besonderen Bekanntheitsgrad haben, um eine Nutzung in einem anderen Bereich verhindern zu können.

Grüße
… Michael

Hallo Michael,

es wäre beides exakt dieselbe Klasse. Schade …

Grüße,
Matthias

Hallo,

Die Superduper Ltd. kann auch auf www.super-duper.com etc. ausweichen. Einen automatischen Anspruch auf alle Endungen hat man nicht.

Gruß
Falke