Limited mit Treuhänder zur Anonymität / Erotik

Hallo Experten,
also, der Titel hört sich etwas nach rechtlicher Grauzone an, aber ich möchte gleich mal klarstellen, dass ich weder Steuern „sparen“, noch illegalen Geschäften nachgehen möchte.

Ich bin selbstständig in der IT-Branche, Gewerbe offiziell angemeldet, zahle brav meine Steuern usw. - ganz normal eben.

Nun möchte ich aber nebenher ein Soft-Erotik-Portal eröffnen.
Sprich: Keine Pornographie (!), sondern nur erotische Halbnacktaufnahmen (Bikini oder evtl. oben ohne), jedenfalls keine Pornographie, sondern (in Deutschland jugendfreie) Soft-Erotik.

Trotz allem würde ich dabei gerne - für den Nutzer - anonym bleiben.
Ich möchte mich keiner Verantwortung entziehen oder sowas, aber ich möchte einfach nicht, dass meine Freunde & Bekannte, Familie und „normale Kunden“ eines Tages bei Google meinen Namen eingeben und auf einer Erotikseite landen, wo mein Name und meine Anschrift im Impressum steht.

Jetzt habe ich mir folgendes überlegt:

Ich könnte eine englische Limited bei irgendeiner 08/15-Limited-Gründungsagentur mit allem drum und dran (reg. Office / Scretary usw.) gründen.
Dann könnte ich einen Treuhänder als Inhaber und/oder Geschäftsführer einsetzen, dann würde also eine Limited, die einem Treuhänder gehören und von diesem geführt werden würde, existieren.
Dann könnte ich mit diesem Treuhänder bzw. dieser neuen Firma einen Vertrag schließen, dass sämtliche Einnahmen an mich fließen würden.
Dann könnte ich jeden Monat eine offizielle Rechnung mit MwSt. über die Gesamteinnahmen des Monats von mir als Selbstständigem (Alleinunternehmer / 1-Mann-Firma) an die Limited schreiben, die mir das Ganze überweisen würde, ich würde alles ganz normal versteuern usw. und alles ist gut.

So hätte alles offiziell und legal versteuert und niemand könnte so ohne weiteres mich als „Hintermann“ identifizieren.
Also klar, Ämter, Staatsanwaltschaft, Finanzamt usw. können im Falle eines Falles alles einsehen, aber das ist ja kein Problem, es wird ja nix illegales gemacht.

Nun habe ich folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt nötig, einen Treuhänder einzusetzen oder kann ich im Impressum auch einfach nur den Firmennamen und die Adresse des registered Office in UK angeben, ohne meinen Namen und meine Anschrift anzugeben?
  • Da die Firma in UK sitzt, unterliegen die Dinge die sie macht ja dem englischen Recht. Wie sieht es also mit solchen „Soft-Erotik“-Angeboten in England aus?
  • Gibt es in UK auch diese Steuerregelung, dass man Einkünfte gegen Ausgaben rechnet und nur auf das übrig gebliebene Steuern bezahlen muss? Also wenn die Ltd. im Monat z.B. 5.000 € einnimmt und ich ihr eine Rechnung über 5.000 € + MwSt schreibe, kann sie dann die MwSt. absetzen und die 5.000 €, ohne Einkommensteuer darauf bezahlen zu müssen, an mich weiterüberweisen, sodass das Geld eben, so wie es geplant ist, nur durch die Limited „durchfließt“? Das ist ja dann auch eine Kapitalgesellschaft (?)
  • Muss ich sonst noch irgendetwas beachten oder bedenken, habe ich was vergessen?
  • Gibt es evtl. noch andere - einfachere - Möglichkeiten? Ich möchte wie gesagt nur für den normalen User nicht sofort als Betreiber namentlich & mit Adresse erkennbar sein, Steuerhinterziehung usw. ist nicht meine Absicht.

Vielen Dank schonmal im Voraus :smile:
Nick

Hallo,

natürlich kann man einen Strohmann als Director einsetzen. OB man das darf und ob das gut ist, ist eine andere Sache. Die Frage ist ja auch, wer das machen soll. Seriöse Kaufleute bieten sich üblicherweise nicht als Strohmann an. Man sollte sich überlegen, dass der Director derjenige ist, der was zu sagen hat. Wenn Du also an das Konto ran willst, brauchst Du dessen Einverständnis.

Und wenn Du Dir die Einnahmen alle überweisen lässt und es sich vielleicht ergibt, dass die Limited zahlungsunfähig oder überschuldet wird und der Director Insolvenzantrag stellen muss (sonst macht er sich ja strafbar), kannst Du davon ausgehen, dass Du nicht nur das, was Du entnommen hast, an die Insolvenzmasse zu zahlen hast, sondern auch noch bei der Staatsanwaltschaft wirst antreten dürfen.

Ich würde mir das in dieser Konstellation gut überlegen.

Gruß,
Oskar

Hallo,

Und wenn Du Dir die Einnahmen alle überweisen lässt und es
sich vielleicht ergibt, dass die Limited zahlungsunfähig oder
überschuldet wird und der Director Insolvenzantrag stellen
muss (sonst macht er sich ja strafbar), kannst Du davon
ausgehen, dass Du nicht nur das, was Du entnommen hast, an die
Insolvenzmasse zu zahlen hast, sondern auch noch bei der
Staatsanwaltschaft wirst antreten dürfen.

Wieso das denn?

  1. ist die Limited doch eine Limited, also in der Haftung beschränkt
  2. habe ich mit der Limited ja offiziell nichts zu tun, ich bin eine deutsche 1-Mann-Firma und schreibe Rechnungen an die Limited, die irgendeinem Strohmann gehört. Die Rechnungen schreibe ich z.B. als „Fotograf“ oderso. Man kann doch eine andere Firma nicht für die eventuelle Pleite einer anderen belangen?

Schulden werde ich sowieso nicht machen oder sowas, das soll ja nur das Frontend für das Erotikportal sein…

Gruß, Nick.

Hi,

Wieso das denn?

  1. ist die Limited doch eine Limited, also in der Haftung
    beschränkt

zum Thema Geschäftsführer-Strohmann in D: http://www.123recht.net/article.asp?a=9118
http://kleinunternehmerportal.de/home//index.php?opt…

  1. habe ich mit der Limited ja offiziell nichts zu tun, ich
    bin eine deutsche 1-Mann-Firma und schreibe Rechnungen an die
    Limited, die irgendeinem Strohmann gehört.

Und du glaubst, solch ein Strohmann agiert für dich und hält evtl. seinen Kopf hin? Denn er tätigt ja die üblichen Geschäfte. Du willst ja nur als Hintermann kassieren.
Was würde den Inhaber/Strohmann daran hindern, dich auszubooten und selber den Gewinn einzustreichen, so denn welcher entsteht?
Bist du wirklich so naiv, an eine solche Konstruktion zu glauben?

Die Rechnungen
schreibe ich z.B. als „Fotograf“ oderso. Man kann doch eine
andere Firma nicht für die eventuelle Pleite einer anderen
belangen?

Evtl nein, aber - wie schon erwähnt - die Ltd. soll ja faktisch die Geschäfte führen.

Schulden werde ich sowieso nicht machen oder sowas, das soll
ja nur das Frontend für das Erotikportal sein…

Das Frontend hat ausschließlich Einnahmen? Wer soll denn die Ausgaben tätigen?

Ulrich

Hallo,

zum Thema Geschäftsführer-Strohmann in D:

Ich möchte den Geschäftsführer ja nicht in Deutschland haben.

Und du glaubst, solch ein Strohmann agiert für dich und hält
evtl. seinen Kopf hin? Denn er tätigt ja
die üblichen Geschäfte. Du willst ja nur als Hintermann
kassieren.

Er bekommt Geld dafür.

Was würde den Inhaber/Strohmann daran hindern, dich
auszubooten und selber den Gewinn einzustreichen, so denn
welcher entsteht?

Die Tatsache, dass er meine Bilder veröffentlicht. Ohne mein Einverständnis (ich habe sämtliche Rechte an den Bildern) darf er diese nicht verwenden.
Klar, er könnte die Bilder klauen und woanders als anonyme Offshore-Gesellschaft firmieren und alleine weitermachen, aber das Risiko gehe ich immer ein, wenn ich Bilder veröffentliche. Außerdem bekommt er dann keine Updates mehr, denn die Kontakte zu den Models habe ich.

Schulden werde ich sowieso nicht machen oder sowas, das soll
ja nur das Frontend für das Erotikportal sein…

Das Frontend hat ausschließlich Einnahmen? Wer soll denn die
Ausgaben tätigen?

Naja, am Anfang überweise ich auf das Geschäftskonto der Limited ein paar Euro, damit sie Hosting & Domain vorbezahlen kann.
Später verrechnen sich diese Kosten mit den Einnahmen.

Gruß, Nick.

Hallo Nick,

Ulrich ist nicht mehr viel hinzuzufügen.

  1. ist die Limited doch eine Limited, also in der Haftung
    beschränkt

Die Haftungsbeschränkung gilt solange, wie keine Insolvenzverschleppung vorliegt. Diese beginnt in dem Moment, in dem eine Überschuldung eingetreten ist. Jetzt darfst Du raten, wie wahrscheinlich ist es, dass eine Gesellschaft mit vielleicht €100,- Eigenkapital überschuldet ist.

  1. habe ich mit der Limited ja offiziell nichts zu tun, ich
    bin eine deutsche 1-Mann-Firma und schreibe Rechnungen an die
    Limited, die irgendeinem Strohmann gehört. Die Rechnungen
    schreibe ich z.B. als „Fotograf“ oderso. Man kann doch eine
    andere Firma nicht für die eventuelle Pleite einer anderen
    belangen?

Wenn Du sowieso mit der Firma nichts weiter zu tun haben willst, also noch nicht einmal Gesellschafter: Warum soll das über ein eigenes Portal laufen? Es gibt doch Tausende, biete denen doch die Bilder an!?!

Gruß,
Oskar

Hallo,

  1. ist die Limited doch eine Limited, also in der Haftung
    beschränkt

Die Haftungsbeschränkung gilt solange, wie keine
Insolvenzverschleppung vorliegt. Diese beginnt in dem Moment,
in dem eine Überschuldung eingetreten ist. Jetzt darfst Du
raten, wie wahrscheinlich ist es, dass eine Gesellschaft mit
vielleicht €100,- Eigenkapital überschuldet ist.

Naja, dann belässt man eben ein wenig Geld auf dem Firmenkonto.
Außer den Kosten für das Hosting gibt es ja nichts, womit sollte sich die Gesellschaft überschulden?

Wenn Du sowieso mit der Firma nichts weiter zu tun haben
willst, also noch nicht einmal Gesellschafter: Warum soll das
über ein eigenes Portal laufen? Es gibt doch Tausende, biete
denen doch die Bilder an!?!

Naja, da gibt es einen kleinen Gewinnunterschied :wink:

Ich habe vor Monaten schonmal einige Portale angeschrieben.
Die, die geantwortet haben, hatten entweder kein Interesse, da sie eigene Models haben, oder zahlen nur Spottpreise.
Das sind dann im Extremfall mal 200 oder 300 € pro Serie mit ca. 50 Bildern.
Und das auch nur bei guten Serien, die sind verständlicherweise sehr wählerisch.

Außerdem möchte ich das Ganze ja nicht-pornographisch gestalten, und da gibt es nur sehr wenige Portale, die sowas überhaupt anbieten.

Gruß, Nick.