Lineare Abschreibung

Hallo,

wird bei den Anschaffungskosten der linearen Abschreibung der brutto oder netto Betrag verwendet??? Eigentl. brutto oder?

Dankeschön!

Grüße
Katharina

Hallo, Katharina,

wieso brutto (inkl. UmsSt)?

Die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten wird normalerweise sofort bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht, nur der NEttobetrag wierd auf die Laufzeit abgeschrieben.
AfA z.B. 4 Jahre = 2,083% des Anschaffungsbetrages netto pro Monat.

Gruß
WB

Also da jetzt mehrere Leute mir sagten, dass man den netto Betrag nimmt, glaub ich es euch einfach mal…obwohl es mir irgendwie nicht einleuchtet…ich war der Ansicht, dass ich den gesamten brutto Betrag abschreibe…

Danke für die schnelle Hilfe…

Gruß

N’Abend,

Also da jetzt mehrere Leute mir sagten, dass man den netto
Betrag nimmt, glaub ich es euch einfach mal…obwohl es mir
irgendwie nicht einleuchtet…ich war der Ansicht, dass ich
den gesamten brutto Betrag abschreibe…

Natürlich nimmt man da NUR den Wert OHNE Steuern. Wie ja schon vollkommen richtig gesagt wurde, stellt die Vor- bzw. USt für Unternehmen einen durchlaufenden Posten dar. Schon bei der Buchung des Geschäftsvorfalls wird diese über die entsprechenden Konten „verrechnet“. Somit bleiben zum Abschreiben dann in der Tat nur noch die Anschaffungskosten OHNE Steuern.

Man muss sich mal überlegen, was es bedeuten würde, wenn man die Steuern auch noch „mit abschreibt“. Das würde ja dazu führen, dass sich das Abschreibungsvolumen erhöht und somit den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Wenn aber gesagt wird, dass Steuern für Unternehmen ein durchlaufender Posten sein sollen, also vom Endverbraucher zu tragen sind, dann dürfen sie auch nicht dazu herangezogen werden, um steuerliche Vorteile zu erlangen.

VG
TraderS

Abend!

Die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten wird normalerweise
sofort bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht,

Wo hast du was mit Gewerbe gelesen?

Gruß
Stefan

Abend!

wird bei den Anschaffungskosten der linearen Abschreibung der
brutto oder netto Betrag verwendet??? Eigentl. brutto oder?

Ich würd mal sagen als Privatperson brutto als Firma die
vorsteuerabzugsberechtigt ist netto.

Gruß
Stefan

Hallo Katharina,

Also da jetzt mehrere Leute mir sagten, dass man den netto
Betrag nimmt, glaub ich es euch einfach mal…obwohl es mir
irgendwie nicht einleuchtet…

du musst das nicht einfach glauben. Es ist ganz einleuchtend, vor allem, wenn du den ersten Schritt vor dem zweiten machst und nicht umgekehrt.

Vor dem Abschreiben kommt erstmal der Zugang. Wie buchst du den die Anschaffung beispielsweiser einer Maschine, Brutto-Kaufpreis 119.000 Euro? Ich würde sagen, Maschinen 100.000 und Vorsteuer 19.000 an Bank 119.000. Der Wert der Maschine auf der Aktivseite beträgt also 100.000 Euro. Da spricht man auch kaum mehr von brutto oder netto, das ist einfach der Buchwert. Die gezahlte Vorsteuer wird dann mit der „eingenommenen“ Umsatzsteuer verrechnet, das dürfte doch bekannt sein. Im Endeffekt bleiben nur die 100.000 Euro, von denen abgeschrieben wird.

Einzige Ausnahme wäre, wie schon erwähnt, ein kleiner Gewerbetreibender ohne Vorsteuerabzug, der im Rahmen seiner EInkommensteuererklärung unter Umständen Brutto-Beträge und Brutto-Abschreibungen geltend machen kann. Aber ich bin davon ausgegangen, dass sich deine Frage auf die kaufmännische Handelsbilanz bezieht.

Gruß
Ultra

Hallo Stefan,

nirgends,
es steht aber auch nichts da, dass es sich z.B. um eine Privatperson handeln sollte die z.B. ein Miethaus besitzt und daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziehlt.

Vielleicht sollte man die Ursprungsfrage etwas genauer stellen?

Meint WB

Hallo TraderS

Natürlich nimmt man da NUR den Wert OHNE Steuern. Wie ja schon
vollkommen richtig gesagt wurde, stellt die Vor- bzw. USt für
Unternehmen einen durchlaufenden Posten dar. Schon bei der
Buchung des Geschäftsvorfalls wird diese über die
entsprechenden Konten „verrechnet“. Somit bleiben zum
Abschreiben dann in der Tat nur noch die Anschaffungskosten
OHNE Steuern.

du hast mit obigem grundsätzlich Recht, aber nicht alle Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt (z.B. Ärzte). Für solche ist der Bruttobetrag die Abschreibungsbasis.

Grüße
Werner