Linienbus, gleiches Recht für alle

Hallo WerWeissWas´ler

hatten heute im Betrieb folgende Streitfrage:

Muß der normale KFZ-Verkehr einen Linienbus beim Verlassen aus der Haltestellenbucht immer die Vorfahrt gewähren?

Die Mehrheit der „Streitenden“ war der Meinung, dass es dieses Gesetz einmal gab, aber seit einiger Zeit aus dem Straßenverkehrskatalog wieder herausgenommen wurde. Der Fahrer des Busses muß sich genauso an die Straßenverkehrsordnung halten, wie der KFZ-Füher. Stimmt das? Es würde hierüber ein Urteil des Bundes geben. Wo steht dieses?

Gruß G. Stein

Hallo WerWeissWas´ler

hatten heute im Betrieb folgende Streitfrage:

Muß der normale KFZ-Verkehr einen Linienbus beim Verlassen aus
der Haltestellenbucht immer die Vorfahrt gewähren?

Die müssen es Wissen
http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/kampagne/…
Die Antwort lautet „JA“
Allerdings darf sich der Linienbus die Vorfahrt nicht erzwingen

Gruß
Mike

Hi,

Allerdings darf sich der Linienbus die Vorfahrt nicht
erzwingen

danke. Ich hatte just vor ca 1h das Vergnügen von einem Linienbus 'rübergedrängt und anschließend auch noch mit der Lichthupe „verwarnt“ zu werden. Zwischen Blinker rechts nach Blinker links und losfahren verging nicht mal eine ganze Sekunde. Dabei war ich bereits ca. auf Höhe der hinteren Stoßstange.

Naja, Arschlöcher gibts halt auch bei den Berufskraftfahrern :frowning:

J~

Hallo Gregor,

unabhängig davon, ob diese in meinen Augen sinnvolle Regelung wieder aufgehoben wäre - schließlich sitzen in dem Bus meist mehr Leute als im PKW, zumindestens im Berufsverkehr, verstehe ich diese Aussage nicht:

Der Fahrer des Busses muß sich genauso an die Straßenverkehrsordnung
halten, wie der KFZ-Füher.

An die Straßenverkehrsordnung müssen sich beide halten. Wenn die StVO sagt, der KFZ-Führer muss einen Linenbus an der Haltestelle rauslassen, sobald dieser es anzeigt (und da steht diese Regelung meines Wissens), dann muss sich der KFZ-Führer daran halten. Andererseits darf der Busfahrer - auch das wurde bereits gesagt - die Vorfahrt nicht erzwingen, da dieses gegen den berühmten §1 der StVO verstieße.

Gruß, Karin

Hallo!

Jeder Verkehrsteilnehmer muß sich an die StVO halten - auch Linienbusfahrer.

Muß der normale KFZ-Verkehr einen Linienbus beim Verlassen aus
der Haltestellenbucht immer die Vorfahrt gewähren?

Linienbussen ist das Verlassen der Haltestelle zu ermöglichen; siehe § 20/II StVO:

„Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.“

Die Mehrheit der „Streitenden“ war der Meinung, dass es dieses
Gesetz einmal gab, aber seit einiger Zeit aus dem
Straßenverkehrskatalog wieder herausgenommen wurde.

Das ist nicht richtig.

Gruß, Walter

Hallo, Hier passiert dass auch immer wieder und zwar ist die Haltestelle an einer Schnellstraßenabfahrt, dh. die Autos kommen mit 100 an, wenn der Bus wieder Schwung holt.
Das gibt regelmäßi Gummispuren auf dem Asphalt.
Im Sommer wirds richtig Spassig, da Strandverkehr (sprich Massenauftrieb) dort langfährt, dh. der Bus wird noch mehr dazu verleitet einfach mal loszufahren (da er sonst zu lange warten u. gucken müsste.)
Schöne Grüße
Susanne, die direkt am Strand wohnt und dadurch den Crash vermeidet:wink:

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Hallo,

es wurde bereits alles gesagt: Man sollte uns rauslassen, aber erzwingen dürfen wir es nicht.

Dennoch: Wir stellten vorgestern Abend mit den Vertretern der Stadt in einer Versammlung fest: Die Verkehrsmoral ist am Boden.

Sei es bei der Warnblinkerregelung an Schulbushaltestellen wie auch beim Ausfahren aus der Haltestelle.

gruß

dennis